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Darf man eine Partei wählen obwohl man im Gefängnis sitzt ?

Frage von Otti14 Otti14

Kann man eine Partei wählen obwohl man inhaftiert ist oder wird einem damit das Wahlrrecht abgesprochen ?

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Antworten (14)

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    Antwort von sonne64 sonne64

    jeder darf wählen auch grfangene

  • 2
    Antwort von Koesseine Koesseine

    Du darst wählen, wenn dir die bürgerlichen Ehrenrechte nicht aberkannt sind bzw. wenn du nicht einer Vollbetreuung unterliegst. Das passive Wahlrecht wird dir ab einem bestimmten Strafmaß aberkannt.
    Schau doch mal auf dieser Seite:
    http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html

  • 2
    Antwort von Bajun Bajun

    Solange Du aufgrund der Dir vorgeworfenen Straftat der bürgerlichen Ehrenrechte nicht verlustig gegangen bist, darfst Du natürlich wählen.

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Man darf sie aber nicht zum Wahllokal schicken,die Gefängnise wären hinterher leer.

    Kommentar von Bajun BajunBajun

    ;-) - aber ich glaube, die haben im Knast auch Wahlkabinen...

  • 2
    Antwort von MichaelSelm MichaelSelm

    Es gibt dabei nur eine Ausnahme. Manche Straftaten sind damit verbunden, das der Täter die Bürgerlichen Rechte abgesprochen bekommt. In diesem Fall ist er auch vom Wahlrecht ausgeschlossen.

    Aber es müssen schon erhebliche Verfehlungen vorliegen, um diese Rechte zu verlieren.

    Daher kann man in der Regel sagen das auch Inhaftierte das Wahlrecht besitzen.

    Ich denke die Art einer Straftat kann man auch nicht in Verbindung mit dem Wahlrecht bringen. Von ganz wenigen Umständen abgesehen.

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    Antwort von dodatak dodatak

    Mensch ist Mensch.

    Jeder darf Wählen.

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    Antwort von bienemaus63 bienemaus63

    auch wer in Haft sitzt ist wahlberechtigt. da werden keine Unterschiede gemacht. Die Hauptsache ist nur, dass du mündig (18 Jahre) bist. Liebe Grüße von bienem.

    Kommentar von Koesseine KoesseineKoesseine

    unter bestimmten Voraussetzungen ist das aktive und das passive Wahlrecht eingeschränkt(siehe: http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html)

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    Antwort von Fabio1993 Fabio1993

    Grundsätzlich schon.Allerdings kann ein Gericht das Wahlrecht auch aberkennen:Z.ß wegen.

    • Vorbereitung eines Angriffskrieges
    • Aufstacheln zum Angriffskrieg
    • Hochverrat gegen den Bund
    • Hochverrat gegen ein Land
    • Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Das muss aber schon nachgewiesen werden.

    Kommentar von Fabio1993 Fabio1993Fabio1993

    Sicher muss es das.

    Kommentar von Aspirin AspirinAspirin

    Hää....

    Was muss nachgewiesen werden?

    Hallo,ich möchte bitte nachweisen, daß ich wählen möchte......

    ????

    Kommentar von Fabio1993 Fabio1993Fabio1993

    Die Straftat.Aber das ist logisch,weil er sonst nicht im Gefängnis säße.

  • 0
    Antwort von Gelehrter Gelehrter

    Ja.Auch vom Gefängnis aus, ist man Wahlberechtigt.Man hat genau die gleiche Rechte wie die anderen.Man muss sich aber einen Wahlzettel bei der Gefägnisleitung beantragen.Wird glaube ich nicht automatisch zugestellt.Man hat aber das Recht dazu.

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    Antwort von ksania ksania

    Ja,Glaub schon also in Deutschland,Belgien und Bern Denk ich mal schond en Jeder darf ja wählen

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Ja, wenn man das Wahlrecht hat, ist es durch die Straftat nicht verwirkt. Man kann sich die Briefwahl-Unterlagen in die JVA schicken lassen.

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    Antwort von Aspirin Aspirin

    Ja, aber nur Briefwahl!

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Würde man sie alle zur Urne bzw. zum Wahllokal schicken zum wählen,wären die Gefängnise hinterher leer.

    Kommentar von Aspirin AspirinAspirin

    Darum nennt man es ja auch BRIEFWAHL

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    Antwort von JaneDoe231 JaneDoe231

    ich glaube nicht, dass man dann wählen darf.

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    Antwort von XmasCracker XmasCracker

    teilweise inhaftierte dürfen wählen aber haben nur eine erststimme...

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    Antwort von juliusxyc juliusxyc

    Ich glaube schon ...............................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

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