Kann man eine Partei wählen obwohl man inhaftiert ist oder wird einem damit das Wahlrrecht abgesprochen ?
Antworten (14)
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2Antwort von
KoesseineKoesseine
Du darst wählen, wenn dir die bürgerlichen Ehrenrechte nicht aberkannt sind bzw. wenn du nicht einer Vollbetreuung unterliegst. Das passive Wahlrecht wird dir ab einem bestimmten Strafmaß aberkannt.
Schau doch mal auf dieser Seite:
http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html -
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BajunBajun
Solange Du aufgrund der Dir vorgeworfenen Straftat der bürgerlichen Ehrenrechte nicht verlustig gegangen bist, darfst Du natürlich wählen.
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MichaelSelmMichaelSelm
Es gibt dabei nur eine Ausnahme. Manche Straftaten sind damit verbunden, das der Täter die Bürgerlichen Rechte abgesprochen bekommt. In diesem Fall ist er auch vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Aber es müssen schon erhebliche Verfehlungen vorliegen, um diese Rechte zu verlieren.
Daher kann man in der Regel sagen das auch Inhaftierte das Wahlrecht besitzen.
Ich denke die Art einer Straftat kann man auch nicht in Verbindung mit dem Wahlrecht bringen. Von ganz wenigen Umständen abgesehen.
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bienemaus63bienemaus63
auch wer in Haft sitzt ist wahlberechtigt. da werden keine Unterschiede gemacht. Die Hauptsache ist nur, dass du mündig (18 Jahre) bist. Liebe Grüße von bienem.
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KoesseineKoesseine unter bestimmten Voraussetzungen ist das aktive und das passive Wahlrecht eingeschränkt(siehe: http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html)
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Fabio1993Fabio1993
Grundsätzlich schon.Allerdings kann ein Gericht das Wahlrecht auch aberkennen:Z.ß wegen.
- Vorbereitung eines Angriffskrieges
- Aufstacheln zum Angriffskrieg
- Hochverrat gegen den Bund
- Hochverrat gegen ein Land
- Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
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GelehrterGelehrter Das muss aber schon nachgewiesen werden.
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Fabio1993Fabio1993 Sicher muss es das.
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AspirinAspirin Hää....
Was muss nachgewiesen werden?
Hallo,ich möchte bitte nachweisen, daß ich wählen möchte......
????
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Fabio1993Fabio1993 Die Straftat.Aber das ist logisch,weil er sonst nicht im Gefängnis säße.
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GelehrterGelehrter
Ja.Auch vom Gefängnis aus, ist man Wahlberechtigt.Man hat genau die gleiche Rechte wie die anderen.Man muss sich aber einen Wahlzettel bei der Gefägnisleitung beantragen.Wird glaube ich nicht automatisch zugestellt.Man hat aber das Recht dazu.
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ksania Ja,Glaub schon also in Deutschland,Belgien und Bern Denk ich mal schond en Jeder darf ja wählen
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NachtflugNachtflug
Ja, wenn man das Wahlrecht hat, ist es durch die Straftat nicht verwirkt. Man kann sich die Briefwahl-Unterlagen in die JVA schicken lassen.
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AspirinAspirin
Ja, aber nur Briefwahl!
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GelehrterGelehrter Würde man sie alle zur Urne bzw. zum Wahllokal schicken zum wählen,wären die Gefängnise hinterher leer.
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AspirinAspirin Darum nennt man es ja auch BRIEFWAHL
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XmasCracker teilweise inhaftierte dürfen wählen aber haben nur eine erststimme...
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juliusxycjuliusxyc
Ich glaube schon ...............................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................
Man darf sie aber nicht zum Wahllokal schicken,die Gefängnise wären hinterher leer.
;-) - aber ich glaube, die haben im Knast auch Wahlkabinen...