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Darf man eine Motorsäge bei einer Flugreise mit dem Gepäck aufgeben?

gefragt von mokinysmokinys am 04.01.2008 um 15:54 Uhr

Ich möchte meinem Schwiegervater eine Stihl-Motorsäge mitbringen. Nun frage ich mich, ob es erlaubt ist, die Motorsäge bei meiner Flugreise mitzunehmen. Selbstverständlich nicht im Handgepäck ;-), sondern schön verpackt in einem Koffer, den ich aufgeben möchte. Wo kann man sich da informieren, ob es erlaubt ist, dieses "Gefahrgut" mitzunehmen?


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ruthchen
beantwortet von ruthchen am 4. Januar 2008 15:58
8x
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ruf bei der entsprechenden Fluggesellschaft am Flughafen an, ich denke mal, wenn kein Sprit drin ist, sollte es schon gehen.

Kommentar von E20ef19dd6a93c86a4172eed9df022b7smallruthchen am 4. Januar 2008 16:01

vielleicht hilft das:
http://www.laenderkontakte.de/region/europa/spanien/fluggesellschaften/index.html
läßt sich aber super googeln, ich weiß ja nicht welcher Flughafen...

Kommentar von 1aae3257ff904262245bb2473f8ee9cfsmallmokinys am 4. Januar 2008 16:07

Habe soeben bei Lufthansa in Frankfurt angerufen. Bekam die Auskunft, dass das Sägeblatt runtergenommen sein muss und absolut kein Benzin in der Säge sein darf. Dann ist es kein Problem. Danke an "ruthchen".


tradaix
beantwortet von tradaix am 4. Januar 2008 16:01
2x
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Eine Motorsäge ist kein Gefahrgut (wie Taucherflaschen) im Rahmen von Sport- und Sondergepäck. Auskunft erteilt die Airline.

Kommentar von 1aae3257ff904262245bb2473f8ee9cfsmallmokinys am 4. Januar 2008 18:12

Deswegen hatte ich es auch in Anführungsstriche gestellt.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 4. Januar 2008 23:50

Vermutlich bin ich berufsbedingt (siehe Profil) zu sensibel. grinsgrübel


anonym
beantwortet von Fr3eZel am 4. Januar 2008 16:02
0x
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Jede Fluglinie hat eigene Gepäckvorschriften.

Aber meistens Gelten Folgende Regeln:

Diese Gegenstände dürfen Sie nicht mitnehmenAus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck:

Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel Leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen Radioaktive Stoffe und Gegenstände Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien Stark magnetische Materialien

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 4. Januar 2008 16:05

Wie man das anstellen soll, garantiert keine Bakterien- und Viruskulturen bei sich zu tragen, ist mir schleierhaft!


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