Möchte gern wissen, wie das rechtlich aussieht. Es erschiene mir unlogisch, wenn man es nicht dürfte- wie sieht die Realität aus?
Ich glaube das ist nicht zulässig. Im "Tierkörperbeseitigungsgesetz" findet sich folgende Passage (von mir gekürzt):
(1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen 1. Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, [...]
(Anm. aber keine Regel ohne Ausnahme:)
(2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, [...] die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben [...]. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der Grube an, bedeckt sind.
Für mich liest sich das so, als dürfte man seine Katze oder seinen Hund - also ein einzelnes verstorbenes Tier - auf dem eigenen Grund oder auf einem Tierfriedhof begraben. Es scheint aber nicht zulässig, dies im Wald zu tun, solange es nicht Dein Wald ist oder die Stadt/Kommune es explizit zugelassen hat.
Hier die Quelle für den Gesetzestext: http://212.87.35.103/gesetze/Gesetzestexte/TierKBG.htm
Ich würde Dir vorschlagen bei der Stadt/Kommune nach zu fragen, was - und besonders wo es - erlaubt ist.
Gruß, ratlos.

Ich glaube, das darf man, solange man das Tier nicht in einem Wasserschutzgebiet begräbt. Alle meine Katzen habe ich in einem Wald begraben. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wer viel fragt, bekommt viele Antworten!
Solange es kein Wasserschutzgebiet ist, hätte ich da keine Bedenken.
Danke, ratlos!