Möchte gern wissen, wie das rechtlich aussieht. Es erschiene mir unlogisch, wenn man es nicht dürfte- wie sieht die Realität aus?
Antworten (2)
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5Antwort von
crittercritter
Ich glaube, das darf man, solange man das Tier nicht in einem Wasserschutzgebiet begräbt. Alle meine Katzen habe ich in einem Wald begraben. Wo kein Kläger, da kein Richter.
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3Antwort von
demosthenesdemosthenes
Wer viel fragt, bekommt viele Antworten!
Solange es kein Wasserschutzgebiet ist, hätte ich da keine Bedenken.
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