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Darf man eine Kamera reparieren lassen,die bereits von der Haftpflicht-Versicherung erstattet wurde?

Frage von ind27 ind27

Meine Freundin hat vor ein paar Wochen den externen Blitz meiner Digitalkamera falsch angeschlossen. Seitdem ist diese defekt (geht nicht mehr an). Ihre Haftpflichtversicherung hat den Fall übernommen und mir einen entsprechenden Anteil sofort überwiesen. Nun habe ich ja noch die kaputte Kamera und frage mich, ob es erlaubt ist, diese, falls möglich, bei einem Händler reparieren zu lassen (vielleicht sogar als Garantiefall). Darf ich das oder gehört die Kamera nun theoretisch der Versicherung? Wenn eine Reparatur möglich wäre, hätte ich ja ggf. die Erstattung und eine reparierte Kamera...?!Wäre ja schade, die Kamera wegzuwerfen, wenn man sie noch reparieren könnte.Danke!!! Mark

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Antworten (8)

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Frage die Haftpflichtversicherung ob Du die alte Kamera jetzt entsorgen darfst.Oder ob die möchten das Du die Kamera auf Versicherungskosten zugeschickt werden soll. Wenn sie Dir die Entsorgung genehmigen kannst Du damit machen was Du willst.

    Gruß

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    Antwort von Qetan Qetan

    Die Kamera gehört Dir also kannst Du sie auch reparieren lassen, dafür hast Du das Geld ja schließlich bekommen.

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    Antwort von mitra54 mitra54

    Warum sollte es verboten sein? Oder hat die Versicherung die Kamera angefordert, bevor sie das Geld ausgezahlt hat?

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    Antwort von Knowledge Knowledge

    Du kannst von dem Geld (wie beim Unfall-Schaden beim Auto) den Schaden reparieren lassen oder ihn "akzeptieren". Der Schaden ist ja eingetreten; und dafür hat dir die Versichrung das Geld geschickt. Was du damit anfängst, ist deine Sache.

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    Antwort von Wieselchen1 Wieselchen1

    Die Vesicherung zahlt dir das Geld für den Wertverlust. Du könntest das Geld auch theoretisch mit einem schönen Wochenende in Paris verprassen. Solange die Versicherung die Kamera nicht einfordert, kannst du damit tun, was du möchtest.

    LG

    Wieselchen1

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    wenn die versicherung gezahlt hat, kannst du von dem geld eine reparatur ausführen lassen.

    das ist ganz legitim.

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    Antwort von Ignatius Ignatius

    Die Kamera gehört nach wie vor Dir. Du kannst mit ihr machen was Du willst.

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    Antwort von Eckzahn Eckzahn

    Also wenn es schon von der Versicherung bezahlt worden ist, dann gehört es dem Öffentlichkeit. Meine Adresse schicke ich dir noch nach!

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