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Darf man eine Idee selbst vermarkten, wenn sie von der Firma abgelehnt wird?

Frage von reconciliation1 reconciliation1

Eine Idee ist im Rahmen eines betrieblichen Verbesserungswesens entstanden. Die Idee wird vom Ideengeber zur Bewertung eingereicht. Anschließend wird die Idee schriftlich mit der Begründung abgelehnt, daß die Idee keinen Nutzen für die Firma hat.

Die Idee ist zwar im Rahmen des betrieblichen Managements entstanden hat aber mit dem Kerngeschäft der Firma nichts zu tun bzw. man würde mit der Idee nicht in Konkurrenz zu dieser Firma treten.

Darf man dann diese Idee unter diesen Vorraussetzungen für sich selbst vermarkten bzw. wie wäre die rechtliche Situation in so einem Fall?

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Antworten (5)

  • 2
    Antwort von angelah angelah

    Nein ohne erlaubnis der Firma darft du das nicht.

    Wenn du es machen willst dann lass dir eine Schriftliche rechtsgültige Erklärung der Firma geben das sie keinerlei rechte mehr an der Idee haben und du die Idee als deine Idee Vermarkten darfst.

    Dann bist du auf der sicheren Seite.L.G.angelah

    Kommentar von reconciliation1 reconciliation1reconciliation1

    Danke für die Antwort.
    Angenommen es handelt sich um eine Software, die man privat zu Hause entwickelt hat und dann hat man versucht, diese Software sozusagen der Firma bei der man angestellt ist über das betriebliche Verbesserungswesen "zu verkaufen".
    Würde dieser Sachverhalt etwas an Deiner Deiner Aussage verändern?

    Kommentar von angelah angelahangelah

    Wenn es deine Idee ist dann kannst du doch damit machen was du willst, ich würde mirdie Idee schnellstmöglich Partentieren lassen dann ist sie geschützt und kann auch von keinem Vermarktet werderden.L.G. angelah

    Kommentar von angelah angelahangelah

    Um ganz sicher zugehen hohl dir noch Juristischen Rat wegen der Software und so wenn alles aus deiner Fehder kommt dürfte der ganzen Sache nichts im Weg stehen. Ich bin kein Jurist hohl dir wie gesagt einen Fachlichen Rat dann bist du auf der sicheren Seite.L.G.angelah

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von angy2001 angy2001

    Nein, dazu hast du nicht das Recht. Egal, ob die Firma nun Nutzen aus deinem Vorschlag ziehen will oder nicht... der Vorschlag gehört ihr und nicht dir.

    Kommentar von reconciliation1 reconciliation1reconciliation1

    Danke für die Antwort.
    Angenommen es handelt sich um eine Software, die man vollständig privat zu Hause entwickelt hat und dann hat man versucht, diese Software sozusagen der Firma bei der man angestellt ist über das betriebliche Verbesserungswesen "zu verkaufen".
    Würde dieser Sachverhalt etwas an Deiner Deiner Aussage verändern?

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Kannst du das nachweisen, dass du wirkluch nur und ausschließlich in deiner Freizeit daran gearbeitet hast? Hast du die Software für die Entwicklung selbst gekauft? Es gibt vieles zu bedenken. Aber an deiner Stelle würde ich mich damit mal an einen Anwalt wenden. Wenn du diese Idee selbst vermerkten willst, muss vorher alles wasserdicht sein. Dann solltest du ein Patent oder ähnliches darauf haben.....

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    Antwort von Onkel1887 Onkel1887

    Ohne Erlaubnis der Firma darfst du die Idee nicht nutzen. Die Idee ist im Auftrag der Firma entstanden, damit hat die Firma auch die Nutzungsrechte. Wenn die Firma festlegt die Idee nicht um zusetzen, weil sie kein Nutzen für das Unternehmen feststellen kann, ist das ihr Recht. Sie haben das Nutzungsrecht nicht die Pflicht zunutzung.

    Kommentar von reconciliation1 reconciliation1reconciliation1

    Danke für die Antwort.
    Angenommen es handelt sich um eine Software, die man privat zu Hause entwickelt hat und dann hat man versucht, diese Software sozusagen der Firma bei der man angestellt ist über das betriebliche Verbesserungswesen "zu verkaufen".

    So gesehen ist die Idee doch nicht "im Auftrag der Firma entstanden."

    Würde dieser Sachverhalt etwas an Deiner Deiner Aussage verändern?

    Kommentar von Onkel1887 Onkel1887Onkel1887

    Ich bin kein Jurist, aber ich schätze das sich der Sachverhalt dann ändern würde. Aber wenn du eine wirklich sichere Antwort haben möchtest, würde ich dir raten einen Anwalt zu rate zuziehen. Es gibt da sicher auch noch Punkte an die wir beide nicht denken.

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    Antwort von CapNRW CapNRW

    du hast es doch schriftlich, dass sie keinen nutzen für eure firma hat......

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    Antwort von GuteFrage89 GuteFrage89

    klar, kannst du das. und wenn die gut ist, dann kann die firma nur den kopf schütteln.

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