Darf man eine Hose umtauschen, wenn sie nach einer Woche sehr ausgeweitet ist?

14 Antworten

Ich hab gerade das gleiche problem.Ich Hab mir diesen dienstag ne hose gekauft.Und gestern das erste mal getragen.Und da schon bemerkt das siesich etwas weitet und heute morgen musste ich sogar den gürtel ein loch enger machen.Das sie einfach zu weit ist.Man sollte eigtl grundsätzlich eine nummer kleiner kaufen denn das is mir schon so oft passiert.Nur bei dieser hose ärgert es mich besonders.Und ich hab die gleiche frage obich die noch umtauschen kann nach 2 tagen? und dann eine nummer kleiner nehme?

Da du sie bereits eine Woche getragen hast, gibt es 2 Möglichkeiten: entweder, du wäschst sie (evtl. etwas heißer) und hoffst somit, dass sie enger wird (die Gefahr besteht aber auch, dass die Hosenbeine dann zu kurz sind, wenn du sie heißer waschen solltest) oder du versuchst, sie umzutauschen, wenn du den Kassenbon noch hast. Die Hose sieht ja sicher noch nicht getragen aus, oder? Ich würde es an deiner Stelle einfach versuchen, mehr als "nein" zum Umtausch kann dir der Verkäufer nicht sagen.

Ich bin vielleicht etwas spät dran aber da wurde ziemlich viel Mist geschrieben. Ich fasse zusammen (nach deutschem Recht): Zunächst ist zu unterscheiden, ob es sich um eine REKLAMATION oder einen UMTAUSCH handelt. Ein Mangel (dazu gehört auch ein starkes Ausweiten der Kleidung) ist über eine Reklamation zu beseitigen. Danach darf der Kunde das Stück zurückgeben und erhält mangelfreie Ware. Sollte diese erneut mangelhaft sein, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und erhält sein Geld zurück. Dass man keine Schuld an dem Mangel hat, muss man erst nach Ablauf eines halben Jahres beweisen, davor gilt Beweislastumkehr: Der Verkäufer muss bei Verbraucherverträgen beweisen, dass der Käufer den Mangel verursacht hat. Das ist praktisch (fast) nicht möglich. Also Hose reklamieren. Ein Umtausch ist nur bei ungetragener Ware möglich und nur wenn der Verkäufer das Recht einräumt. Gesetzlich hat man das Recht nur unter bestimmten Bedingungen (Fernabsatz- oder Haustürgeschäfte).

eine reine Kulanzfrage..selbstverständlich muss der Mangel herstellertechnische Ursachen haben..

da es weder ein Umtausch- noch ein Rückgaberecht gibt..

Hallo? Rückgaberecht ist 14 Tage

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@maikaefer

Ach so, wenn du eine Klamotte einen Tag trägst und dann fällt sie auseinander, dann hast du das so zu akzeptieren und darfst sie nicht umtauschen??
Das ist ein erheblicher Mangel!

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@einfachfragen

@ einfachfragen:

nochm,als definitv..es gibt im deutschen Recht kein RÜCKGABERECHT im Direktkauf...Angebote dieser Art sind Kulanzfragen des Händlers

etwas anderes ist es im Internetkauf

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Wenn der Kaufbeleg vorzulegen ist und ein Mangel besteht, kann eine Mängelrüge erteilt werden.d.h.: reklamieren.