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Darf man eine Eigentumswohnung ohne weiteres als Ferienwohnung vermieten?

Frage von simmerl04 simmerl04

Oder brauche ich dafür die Genehmigung der Eigentümerversammlung?

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Antworten (5)

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    Antwort von Qetan Qetan

    Da wirst Du die Eigentümerversammlung fragen müssen. Immerhin kommen ja dann ständig fremde Leute ins Haus.

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    Antwort von Mismid Mismid

    es kommt drauf an.... Du müßtest natürlich sicherstellen, daß sämtliche Pflichten eines "normalen" Mieters erfüllt werden (Hausordnung, Schneedienst, eventuell Gartenpflege usw). Desweiteren dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht übermäßig von einer Partei in Anspruch genommen werden, da ansonsten die anderen Parteien einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich haben. Das gleiche gilt, wenn dadurch übermäßgig viel Müll anfällt.
    Außerdem ist dies natürlich eine gewerbliche Nutzung der Wohnung die ausgeschlossen sein kann

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Ich kenne einige Leute die das tun. Ich kenne sogar Leute, die das tun, aber nicht als Ferienwohnung , sondern als Businesswohnung. Nur für ein paar Tage, komplett möbliert und mit Wäscheservice.

    Geht in einer Grossstadt natürlich problemloser als in Hintertupfenhausem a.A. der Welt

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Danke für die Geschäftsidee!

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    Antwort von koira1975 koira1975

    Die Eigentümersatzung kann einem Vermieter nicht untersagen, nach bestimmten Gesichtspunkten zu vermieten. Das wäre ein Eingriff in Rechte des GG. Hier wird - wird durch Eigentümerversammlung geregelt - das Eigentumsrecht beschnitten und möglicherweise sogar gegen weitere Artikel des GG. Ich gebe aber zu bedenken, wenn es eine Ferienwohnung wird, ist eine Kontrolle über die Gäste nicht möglich und es kann mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Reklamationen der Miteigentümer kommen. Ausserdem, wer Feriengäste beherrbergt und wenn diese z. B. im Treppenhaus Schäden verursachen oder deren Gäste, kann es zu Dauerstreitigkeiten führen. http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article919914.html

    Kommentar von Rabbicook RabbicookRabbicook

    Ich nehm das r aus beherrbergt (grins) Nicht böse sein, ist mir ins Auge gefallen und hat da wehgetan

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    Antwort von curator curator

    natürlich kein echtes problem. schwierig wird es nur, wenn der eigentümergemeinschaft z.b. ein eperson abgerechnet wird, ihr aber mehrere aufnehmt, dann würden die anderen ja euere kosten mittragen.

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