Schließlich muss man ja keine bösen Absichten haben. Genauso gut könnte es doch sein, dass man einfach nur den Onkel besuchen möchte, dem man dann beim Holzhacken hilft. Was würde die Polizei dazu sagen?
Antworten (22)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
tommy58tommy58
Ja.Eine Axt wird von dem WaffG nicht erfasst. Sonst müsste ja jeder Förster/Waldarbeiter einen Waffenschein besitzen ;)
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6Antwort von
vanidavanida
natürlich darfst du das. sollte halt kein blut dran sein, wenn die polizei dich anhält ;)
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HoolianceHooliance lol
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whiterabbitwhiterabbit Theoretisch selbst wenn: Es könnte ja mein eigenes sein, wenn ich mich verletzt habe ;-) Aber verstehe schon.
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2Antwort von
aimbotaimbot
Könnte aber auch genauso gut möglich sein, dass man dann Amok laufen will und dann sagen wieder alle: Wie konnte das passieren? Er hätte doch keine Axt transportieren dürfen!
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whiterabbitwhiterabbit Genau das ises dann nämlich!
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1Antwort von
HoolianceHooliance
Ja, darf man. Sie muss nur eben dort bleiben ud darf nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Ist ja ein Werkzeug, solange es nicht gerade eine Wurfaxt ist.
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0Antwort von
AronphoenixAronphoenix
Nichts, es ist schließlich nicht verboten Werkzeug zu besitzen.
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0Antwort von
LustgurkeLustgurke
aber vorher immer schön das blut abwischen. ansonsten ist eine axt kein problem
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0Antwort von
velodogvelodog
Sicherlich wird es genügend linke/grüne Spinner geben, die auch das schon für bedenklich halten oder bestimmte Vollpfosten die als erstes immer meinen fragen zu müssen " wozu "....... Aber zum Glück sind wir noch nicht so weit in diesem Land, daß der Transport von Werkzeug verboten wäre ( was nicht heißt, daß es nicht irgendwann mal so sein wird....).
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WelfensammlerWelfensammler
Was soll die Polizei sagen ? Nix. Eine Axt gilt als Werkzeug, nicht als Waffe.
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MRmaniacMRmaniac
mußt du in einem verschlossenem behätltniss oder tasche transportieren
reicht schon wenn es in plastik eingeschweisst ist
sonst könnte man wenn man wirklich bösartig ist daraf ein führen machen
und das wird dann böse folgen haben
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MRmaniacMRmaniac Kommentar von
sweety5580sweety5580 Was für ein Quatsch in einem verschlossen Behältnis oder Folie, blödsinn nicht nötig!
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MRmaniacMRmaniac http://www. gesetze-im-internet.de/waffg2002/_1.html
bitte leerzeichen weglassen da der link sonst nicht angezeigt wird
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0Antwort von
ziuwariziuwari
jch habe immer eine in meinem auto
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whiterabbitwhiterabbit Förster? Oder Ironie?
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ziuwariziuwari nö, braucht man halt...
bin immer auf alles vorbereitet
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Stan82Stan82
Im Sinne der Verkehrssicherheit könnte es geboten sein, diese im Kofferraum bzw. nur entsprechend gesichert zu transportieren. Prinzipiell sollte aber nichts dagegen sprechen.
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eureka1eureka1
Du darfst sie transportieren - genau so wie ein Sportschütze seinen abgeschlossenen Waffenkoffer zum Schießplatz transportieren darf ...
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iistanbuliistanbul
Man kann auch ein sehr talentierter metzger sein und schleppt 45 cm messer mit sich..
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DaKeyyDaKeyy
nichts... ist ein heimwerkeruntensil und man kanns legal erwerben...
wenn du sie jetzt nichts als kühlerfigur hast, dann sollte die polizei nicht sagen
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Rico370zRico370z
Ich denke das darf man machen. Am beste ist sogar eine Tasche oder einen Koffer für die Axt, also die Axt in den Koffer / Tasche. MFG
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Hdrfan9614Hdrfan9614
natürlich darf man das...man darf auch einen messer in seinem auto transportieren
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LavigniaLavignia
es ist nicht verboten. wenn du es jedoch immer dabei hast, wirkt das schon komisch. was ist denn der grund?
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sweety5580sweety5580 Der Grund tut hier doch garnichts zu Sache!
Ja aber solche Lücken sind im WaffG und im Deutschen Gesetz leider keine Seltenheit. Daher meine Frage.
Wieso Lücken ? Soll jetzt jeder Gartenbesitzer einen Waffenschein für seine Axt, seine Schaufel und seine Kettensäge beantragen ?
Würden dich diese Forderungen WIRKLICH so sehr überraschen?;-)
was hat das mit einem waffenschein zu tun ????
trage mal ein messer mit einer klingenlänge über 12 cm
schon da gibt es ärger wenn du das einfach so am gürtel trägst
und für den erwerb oder besitz benötigt man auch keine wbk
Das Auto ist aber viel gefährlicher als die Axt. Dadurch sterben alleine in Deutschland jedes Jahr 6000 Menschen.
Wieviele sterben durch eine Axt ?
Das interessiert die Polizei nicht.
http://www.juraforum.de/gesetze/waffg/42a-verbot-des-fuehrens-von-anscheinswaffen-und-bestimmten-tragbaren-gegenstaenden
das ist so und da gibt es nichts zu diskutieren
Das Messer fällt ja auch unters Waffengesetz!
meine notizen sind durcheinander
das habe ich grade beim anderen posting erkannt
hier das richtige
sorry nochmal
http://www. gesetze-im-internet.de/waffg2002/_1.html
bitte leerzeichen weglassen
musste ich machen damit der link überhaupt angezeigt wird
Hallo,
ich sehe keine Lücke im WaffG. Bei einigen Gegenständen ist die Zweckbestimmung dafür ausschlaggebend, ob sie unter das WaffG fallen oder nicht. Eine Axt ist eben nicht zum Angriff oder zur Verteidigung bestimmt, genau so wenig wie ein Bolzenschussgerät oder ein Kochmesser, sie haben einen anderen Zweck und fallen deswegen auch nicht unter das WaffG
mfG Dabbel