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Darf man eine ältere Auflage, trotz erschienener neuer Auflage, noch zum selben Preis verkaufen?

gefragt von schuller88 am 13.07.2009 um 15:33 Uhr

Hallo... Mich interessiert es ob man tatsächlich alte Auflagen zu einem nahezu gleichen Preis verkaufen darf wie eine Überarbeitete. Bsp.: Buch 1.Auflage kostet 50€ im Jahr 2006 ; Buch 2.Auflage kostet auch 50€ im Jahr 2008. Darf ich 2008 das erstgennnte Buch zum damaligen Preis verkaufen??

vielen Dank im Vorraus

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gerhass
beantwortet von gerhass am 13. Juli 2009 15:39
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Die Preisbindung der 1.Auflage ist ja wohl aufgehoben, so dass theoretisch das Buch zu einem beliebigen Preis verkauft werden kann. Ich fände es aber trotzdem unfair und unehrlich, die alte Auflage zum selben Preis wie die neue zu verkaufen, gerade wenn die neue "überarbeitet" ist. Damit würdest Du Deinen Käufer sehr verärgern.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 14. Juli 2009 06:33

... damit wären antiquarische Bücher kaum mehr was wert oder? Zumindest nach Deiner Aussage. Du siehst selbst, dass diese, so pauschal getätigt, absoluter Quatsch ist. Der Wert eines Buches ist nicht nur von der Ausgabe abhängig, sondern von sehr viel mehr.

Aber selbst wenn wir von Büchern ohne besonderem Wert ausgehen, ist nach Aufhebung der Buchpreisbindung nicht davon abzuleiten, dass automatisch der Preis sinkt oder sogar ein Recht auf sinkende Preise davon abzuleiten wäre. Nach Aufhebung der Buchpreisbindung tritt die freie Marktwirtschaft in Kraft.

Ein Buch ist dann das Wert, was ein Käufer dafür bereit ist zu zahlen. Verlangt der Verkäufer mehr, bleibt er (vielleicht) darauf sitzen. Besteht aber eine Knappheit an solchen Büchern (evtl. sogar einer späteren Auflage), dann wird er auch die vorherige Ausgabe noch zu einem guten Preis verkaufen können.

Gruß justii


anonym
beantwortet von schuller88 am 14. Juli 2009 21:44
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halli hallo nochmals an alle.... ertse sache: vielen dank für eure zahlreichen antworten ;)... zweite sache: ich bin privatperson und interessiere mich für ein buch älterer auflage und wollte wissen ob es evtl. gesetzesgrundlagen gibt die diese günstiger machen müssen ... 3:wenn wir hier philosophieren wie man fragen stellt, würden wir endlose streitigkeiten herbei führen, denn ich denke das meine frage ( keine aussage) klar verständlich ist, was uch die meisten der antworten bestätigen, und somit anscheinend, ich mag mich irren, kein quatsch ist... also ich danke euch nochmals für eure hilfe ;) lg

Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 11. Dezember 2009 21:53

Muss nicht, aber kann würde ich sagen.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 13. Juli 2009 20:18
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Natürlich darf man die für den gleichen Preis verkaufen. Die Frage ist nur, ob das auch jemand abnimmt, wenn er für den gleichen Preis die neue, überarbeitete Auflage kaufen kann.


dingsvomdach
beantwortet von dingsvomdach am 13. Juli 2009 16:22
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fragst du als Buchhändler oder als Privatperson der etwas auf ebay/amazon verkaufen möchte? Wenn für die Auflage 2006 der Ladenpreis aufgehoben ist,besteht hier keine Preisbindung mehr=du darfst es für 10 Euro/50 Euro/100 Euro anbieten (da ist nur die Frage,ob jemand die Altauflage für den fast identischen bzw.sehr teueren Preis haben möchte).Wenn die Auflage 2006 weiterhin lieferbar/bestellbar ist,dann unterliegt sie der Preisbindung.


sarrex
beantwortet von sarrex am 13. Juli 2009 15:35
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natürlich...der preis ändert sich deswegen nicht....das buch bleibt ja daselbe....


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