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Darf man ein Zelt als Carport verwenden?

gefragt von Macalintal am 11.10.2009 um 14:48 Uhr

Es gibt doch so große Partyzelte mit ganz stabiler Plane, die man sogar auf allen Seiten zu machen kann. Darf man so was ohne Fundament auf das Grundstücke stellen und es im Winter als Carport verwenden?


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Chianti
beantwortet von Chianti am 11. Oktober 2009 14:49
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auf dein grundstück kannst du stellen, was du möchtest, solange es keinen anderen gefährdet, niemanden die sicht versperrt und genug abstand zur grundstücksgrenze eingehalten wird. genaue einzelheiten findest du eventuell im bebauungsplan bzw. im (notariellem)kaufvertrag

Kommentar von Simple_avatar6smallschnuddelbutz am 11. Oktober 2009 14:51

das kannst Du leider nicht auf deinem Grundstück... ein Partyzelt kannst du aufstellen,aber schon bei einem Gartenhaus können die Behörden Dich zum Abbau zwingen

Kommentar von Simple_avatar4smallChianti am 11. Oktober 2009 14:53

sofern man für das gartenhaus eine baugenehmigung braucht, wohl schon ... aber ein zelt unterliegt einer solchen genehmigungsvoraussetzung sicherlich nicht

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 11. Oktober 2009 15:58

doch auch für ein zelt gelten höchstmaße. wo kämen wir denn hin wenn sich jeder ein kleines oktoberfestzelt in den garten stellen könnte.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 11. Oktober 2009 14:49
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wenn es Dein grundstück ist, klar


anonym
beantwortet von sataan1337 am 11. Oktober 2009 14:49
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auf deinem grundstück mit sicherheit - is ja dir überlassen was du da jetz drunterstellst

maximal musst auf den abstand zum zaun aufpassen oder deinen nachbarn um erlaubnis fragen ^^


anonym
beantwortet von alfrednobel am 11. Oktober 2009 14:49
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auf deinem Grund und Boden, darfst du machen was du willst, wenn es andere Leute nicht beeinträchtigt und auch in deinem "herrschaftsgebiet" bleibt

von daher warum nicht?!:)


schnuddelbutz
beantwortet von schnuddelbutz am 11. Oktober 2009 14:50
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vergiess es, das bricht unter der Schneelast zusammen... Ich hab es mal mit 6er Kanthözern und einer stabilen Plane versucht, es brach zusammen, weil sich Wassersäcke bildeten. Zum Glück stand kein Auto drunter.



anonym
beantwortet von rejo52 am 11. Oktober 2009 14:50
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Frag doch mal deine Nachbarn, ob die das stören würde. Und: wenn es schneit, kracht alles zusammen?


anonym
beantwortet von starsven am 21. Oktober 2009 12:14
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Baugenehmigungspflicht für Zelte i.d.R. ab 75 m² siehe Landesbauordnung Deines Bundeslandes unter "Fliegende Bauten", also keine Genehmigungspflicht. Allerdings kostst ein Zelt, welches auch Schnee- und Windlasten verträgt, in der Größe 4 x 6 m mindestens 3.000 € und dafür bekommst Du schon einen Luxuscarport. Alles andere : Vergiss es. Wenn ortsfestes Zelt, dass ein echtes und keine Ebay-Produkte. Mfg


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