In Italien ist das ja durchaus üblich und ich halte den Gebrauch der Lichthupe in so einem Fall auch für ein geeignetes Mittel. Online konnte ich hierzu nichts eindeutiges finden. Wer kennt sich hier gut aus?
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Ganz eindeutig, man darf Tagsüber und Nachts die Lichthupe "nur Außerorts" zum Überholen benutzen. Es wird auch gesagt, wenn man die Hupe zur Warnung benutzen darf, dann darf man auch die Lichthupe benutzen. LG TawaGirl

Doch, man darf es, so habe ich es in der Fahrschule gelernt! Auch die Hupe darf man benutzen, um ein Überholmanöver anzukündigen! Sag mir einer den Paragraphen, der das Gegenteil behauptet!

natürlich darf man..auch tagsüber!!
HerrLich am 27. April 2008 21:00 das stimmt nicht ;-)
redbulldrinker am 27. April 2008 21:53 doch
Annny am 28. April 2008 14:40 vielleicht habt ihr das damals anders gelernt...in den alten zeiten!!

Das kann Dir in Deutschland als Nötigung ausgelegt werden. Du solltest es deshalb besser lassen.

Nein, steht in der StVO und man lernt es in der Fahrschule.
bitmap am 27. April 2008 21:09 In der STVO steht ''(5) 1Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. 2Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.''
Also auf meinem Prüfungsbogen hab ich damals etwas anderes angekreuzt. Man darf.

Die Lichthupe darf in Deutschland grundsätzlich nur benutzt werden, um vor einer Gefahr zu warnen. Eine explizite Regelung für das Überholen gibt es nicht.
Wenn das Überholen natürlich eine Gefahr darstellt... ;-))
bitmap am 27. April 2008 21:12 ''Eine explizite Regelung für das Überholen gibt es nicht.''
Doch. In der STVO § 5.
WolfRichter am 27. April 2008 21:20 Stimmt; außerhalb geschlossener Ortschaften.
Man darf es. Bitmap hat das mit dem entsprechenden § aus der STVO eindeutig nachgewiesen.
bitmap am 27. April 2008 21:38 Das hat mir keine Ruhe gelassen, wobei meine Erinnerung daran auch eher in Richtung ''Darf man nicht.'' ging.
Ganz exakt gesehen, waren sowohl ein 'Ja' als auch ein 'Nein' - so pauschal - falsch, weil mans nur unter bestimmten Bedingungen darf.

Die StVO sagt eindeutig aus, daß du außerorts die Lichthupe verwenden darfst, um ein Überholmanöver anzukündigen. Ich selber würde es zwar nie machen, weil ich daß eher irritierend finde. Aber zulässig ist es.
Ja das darf man.Man darf sogar auch bloss mit der Hupe ankündigen,dass man überholen will.Habe ich so in der Fahrschule gelernt!!Steht auch in jedem Buch.
bitmap am 28. April 2008 17:55 ''Ja das darf man.'' stimmt - so pauschal - nicht!
''(5) 1Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. 2Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.''
''dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden''.--das ist eigentlich die vorraussetzung!!!

Nein das darfst Du nicht. Die Lichthupe darf nur bei akuter Gefahr eingesetzt werden.

In Italien drückt man ja vor einer uneinsehbaren Rechtskurve auf die akustische Hupe und gibt dann einfach mal Gummi! Das hat aber auch nichts mit der in Deutschland gütigen StVO zu tun!
Genau, da steht es auch, dass man es darf!