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Darf man ein Überholmanöver nachts auf der Landstrasse mit der Lichthupe ankündigen?

gefragt von RobertH am 27.04.2008 um 20:55 Uhr

In Italien ist das ja durchaus üblich und ich halte den Gebrauch der Lichthupe in so einem Fall auch für ein geeignetes Mittel. Online konnte ich hierzu nichts eindeutiges finden. Wer kennt sich hier gut aus?


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bitmap
beantwortet von bitmap am 27. April 2008 20:58
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Kommentar von Cda1ebcd672fa331ea5c94aa5308a1f4smallredbulldrinker am 27. April 2008 21:04

Genau, da steht es auch, dass man es darf!


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 27. April 2008 21:08
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Ganz eindeutig, man darf Tagsüber und Nachts die Lichthupe "nur Außerorts" zum Überholen benutzen. Es wird auch gesagt, wenn man die Hupe zur Warnung benutzen darf, dann darf man auch die Lichthupe benutzen. LG TawaGirl


redbulldrinker
beantwortet von redbulldrinker am 27. April 2008 21:03
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Doch, man darf es, so habe ich es in der Fahrschule gelernt! Auch die Hupe darf man benutzen, um ein Überholmanöver anzukündigen! Sag mir einer den Paragraphen, der das Gegenteil behauptet!


heidezwerg
beantwortet von heidezwerg am 27. April 2008 20:56
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Nein


Annny
beantwortet von Annny am 27. April 2008 20:58
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natürlich darf man..auch tagsüber!!


Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 27. April 2008 21:00

das stimmt nicht ;-)

Kommentar von Cda1ebcd672fa331ea5c94aa5308a1f4smallredbulldrinker am 27. April 2008 21:53

doch

Kommentar von 20d9be053ae8f4998e2d5bbdb1bf7a2csmallAnnny am 28. April 2008 14:40

vielleicht habt ihr das damals anders gelernt...in den alten zeiten!!


regideur
beantwortet von regideur am 27. April 2008 20:58
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Das kann Dir in Deutschland als Nötigung ausgelegt werden. Du solltest es deshalb besser lassen.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 27. April 2008 21:00
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Nein, steht in der StVO und man lernt es in der Fahrschule.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 27. April 2008 21:09

In der STVO steht ''(5) 1Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. 2Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.''

http://kURL.de/usat

Kommentar von Bolli am 28. April 2008 10:31

Also auf meinem Prüfungsbogen hab ich damals etwas anderes angekreuzt. Man darf.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 27. April 2008 21:02
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Die Lichthupe darf in Deutschland grundsätzlich nur benutzt werden, um vor einer Gefahr zu warnen. Eine explizite Regelung für das Überholen gibt es nicht.

Wenn das Überholen natürlich eine Gefahr darstellt... ;-))

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 27. April 2008 21:12

''Eine explizite Regelung für das Überholen gibt es nicht.''

Doch. In der STVO § 5.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 27. April 2008 21:20

Stimmt; außerhalb geschlossener Ortschaften.


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 27. April 2008 21:25
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Man darf es. Bitmap hat das mit dem entsprechenden § aus der STVO eindeutig nachgewiesen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 27. April 2008 21:38

Das hat mir keine Ruhe gelassen, wobei meine Erinnerung daran auch eher in Richtung ''Darf man nicht.'' ging.

Ganz exakt gesehen, waren sowohl ein 'Ja' als auch ein 'Nein' - so pauschal - falsch, weil mans nur unter bestimmten Bedingungen darf.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 27. April 2008 22:01
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Die StVO sagt eindeutig aus, daß du außerorts die Lichthupe verwenden darfst, um ein Überholmanöver anzukündigen. Ich selber würde es zwar nie machen, weil ich daß eher irritierend finde. Aber zulässig ist es.


BenjaminFG
beantwortet von BenjaminFG am 28. April 2008 02:50
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Ja das darf man.Man darf sogar auch bloss mit der Hupe ankündigen,dass man überholen will.Habe ich so in der Fahrschule gelernt!!Steht auch in jedem Buch.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. April 2008 17:55

''Ja das darf man.'' stimmt - so pauschal - nicht!

''(5) 1Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. 2Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.''

Kommentar von Simple_avatar4smallBenjaminFG am 28. April 2008 19:18

''dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden''.--das ist eigentlich die vorraussetzung!!!


Qetan
beantwortet von Qetan am 27. April 2008 21:02
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Nein das darfst Du nicht. Die Lichthupe darf nur bei akuter Gefahr eingesetzt werden.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 27. April 2008 21:30
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In Italien drückt man ja vor einer uneinsehbaren Rechtskurve auf die akustische Hupe und gibt dann einfach mal Gummi! Das hat aber auch nichts mit der in Deutschland gütigen StVO zu tun!


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