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Darf man ein Überholmanöver nachts auf der Landstrasse mit der Lichthupe ankündigen?

Frage von RobertH RobertH

In Italien ist das ja durchaus üblich und ich halte den Gebrauch der Lichthupe in so einem Fall auch für ein geeignetes Mittel. Online konnte ich hierzu nichts eindeutiges finden. Wer kennt sich hier gut aus?

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Antworten (13)

  • 4
    Antwort von bitmap bitmap

    http://www.fahrtipps.de/pkw/lichthupe.php

    Kommentar von printdrinker printdrinkerprintdrinker

    Genau, da steht es auch, dass man es darf!

  • 3
    Antwort von TawaGirl TawaGirl

    Ganz eindeutig, man darf Tagsüber und Nachts die Lichthupe "nur Außerorts" zum Überholen benutzen. Es wird auch gesagt, wenn man die Hupe zur Warnung benutzen darf, dann darf man auch die Lichthupe benutzen. LG TawaGirl

  • 2
    Antwort von printdrinker printdrinker

    Doch, man darf es, so habe ich es in der Fahrschule gelernt! Auch die Hupe darf man benutzen, um ein Überholmanöver anzukündigen! Sag mir einer den Paragraphen, der das Gegenteil behauptet!

  • 1
    Antwort von BenjaminFG BenjaminFG

    Ja das darf man.Man darf sogar auch bloss mit der Hupe ankündigen,dass man überholen will.Habe ich so in der Fahrschule gelernt!!Steht auch in jedem Buch.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Ja das darf man.'' stimmt - so pauschal - nicht!

    ''(5) 1Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. 2Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.''

    Kommentar von BenjaminFG BenjaminFGBenjaminFG

    ''dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden''.--das ist eigentlich die vorraussetzung!!!

  • 1
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Die StVO sagt eindeutig aus, daß du außerorts die Lichthupe verwenden darfst, um ein Überholmanöver anzukündigen. Ich selber würde es zwar nie machen, weil ich daß eher irritierend finde. Aber zulässig ist es.

  • 1
    Antwort von Nibelheim Nibelheim

    Man darf es. Bitmap hat das mit dem entsprechenden § aus der STVO eindeutig nachgewiesen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das hat mir keine Ruhe gelassen, wobei meine Erinnerung daran auch eher in Richtung ''Darf man nicht.'' ging.

    Ganz exakt gesehen, waren sowohl ein 'Ja' als auch ein 'Nein' - so pauschal - falsch, weil mans nur unter bestimmten Bedingungen darf.

  • 1
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Die Lichthupe darf in Deutschland grundsätzlich nur benutzt werden, um vor einer Gefahr zu warnen. Eine explizite Regelung für das Überholen gibt es nicht.

    Wenn das Überholen natürlich eine Gefahr darstellt... ;-))

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Eine explizite Regelung für das Überholen gibt es nicht.''

    Doch. In der STVO § 5.

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Stimmt; außerhalb geschlossener Ortschaften.

  • 1
    Antwort von HerrLich HerrLich

    Nein, steht in der StVO und man lernt es in der Fahrschule.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    In der STVO steht ''(5) 1Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. 2Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.''

    http://kURL.de/usat

    Kommentar von Bolli BolliBolli

    Also auf meinem Prüfungsbogen hab ich damals etwas anderes angekreuzt. Man darf.

  • 1
    Antwort von regideur regideur

    Das kann Dir in Deutschland als Nötigung ausgelegt werden. Du solltest es deshalb besser lassen.

  • 1
    Antwort von Annny Annny

    natürlich darf man..auch tagsüber!!

    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    das stimmt nicht ;-)

    Kommentar von printdrinker printdrinkerprintdrinker

    doch

    Kommentar von Annny AnnnyAnnny

    vielleicht habt ihr das damals anders gelernt...in den alten zeiten!!

  • 1
    Antwort von heidezwerg heidezwerg

    Nein

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    In Italien drückt man ja vor einer uneinsehbaren Rechtskurve auf die akustische Hupe und gibt dann einfach mal Gummi! Das hat aber auch nichts mit der in Deutschland gütigen StVO zu tun!

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    Antwort von Qetan Qetan

    Nein das darfst Du nicht. Die Lichthupe darf nur bei akuter Gefahr eingesetzt werden.

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