Darf man ein Schulzeugnis im Nachhinein ins Negative verändern?

17 Antworten

Darf er nicht er darf sie nur besser machen ! Hatte ich selbst erst mit ner Arbeit hatte 4Punkte zu viel und dadurch ne 1anstadt ne 2 durfte er auch nicht andern weil ers erst gesehen hatte ich als ich die Arbeit schon in der Hand hatte.

Warum darf er nicht?

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@AlicBa

ka hat er der Klasse so erklärt ;) vllt ist er auch einfach Menschlich und wollte nicht das andere Schüler auch "extrapunkte" wollen

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Klar darf sie geändert werden da da ein Fehler passierte der korrigiert werden muss man kann dir nicht einfach die bessere note sozusagen hinterher werfen

Ich weiß nicht wie das bei Zeugnisnoten ist, aber bei normalen Schulnoten ist das verboten. Frag doch evtl. andere Lehrer...

also bei einer arbeit darf man das nicht. wenn bei einer arbeit ein fehler zu deinen gunsten gemacht wurde darf der lehrer den nicht mehr korigieren und so sollte es auch beim zeugnis sein, also nein das darf dein lehrer nicht.

Im Gegensatz zu einer Klassenarbeit ist das Zeugnis eine Urkunde, die nachträglich nicht einfach so verändert werden kann. Allerdings kann natürlich der Fehler beim Endzeugnis des Schuljahres entsprechend berücksichtigt werden. Fragt sich, was günstiger wäre...

Warum soll das nicht geändert werden dürfen? Klar kann das geändert werden.

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@AlicBa

Schreibe ich Chinesisch? Weil das Zeugnis eine Urkunde ist, schon deshalb nicht!

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@LondonerNebel

Nochmal anders gefragt: Warum soll eine Urkunde nicht geändert werden dürfen? Klar kann die geändert werden.

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@AlicBa

Auf welcher Rechtsgrundlage denn bitte? Seit wann kann man förmliche Urkunden nachträglich einfach ändern? Den Fehler muss sich in diesem Fall der Lehrer zurechnen lassen und nicht der Schüler!

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@LondonerNebel

§§ 48, 49 VwVfG. Rechtswidrige Verwaltungsakte sind aufzuheben. Und wenn die Note tatsächlich nicht der Leistung entspricht, muss das richtig gestellt werden.

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@AlicBa

Netter Versuch, nur leider völlig falsch interpretiert! § 48 scheidet wegen fehlender Rechtswidrigkeit komplett aus. § 49 scheidet aus, weil keine Ziffer des Absatzes 2 (begünstigender Verwaltungsakt) zutrifft.

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@LondonerNebel

Entsprechen die Leistungen des Schülers tatsächlich der Note 4 und er hat eine 3 auf dem Zeugnis stehen, ist der Verwaltungsakt (die Notengebung im Zeugnis) rechtswidrig erfolgt. Also § 48.

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@AlicBa

Sorry, aber das ist völliger Quatsch! Informiere Dich doch mal über die juristische Definition des Begriffes "rechtswidrig"... Aber da Du wohl offensichtlich voll und ganz von Deiner falschen Auslegung überzeugt und beratungsresistent bist, belassen wir es besser dabei. Ich würde jedenfalls ohne Beschluss des VerwG das Zeugnis nicht rausrücken.

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@AlicBa

Guter Link, der allerdings bei sehr genauem Lesen (auch der in den Querverweisen genannten §§) eher meine Auslegung bestätigt... ;-)

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@AlicBa

Es wäre aber sehr unfair wenn sie eine note bekäme die sie nicht vedient

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@max650

Das bestreite ich nicht. Aber Gesetze und Rechtsprechung haben nur sehr selten etwas mit Fairness zu tun!

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