Eigentlich heisst es ja, dass sowas nicht erlaubt ist. Gibt es Ausnahmen, geht es doch?

Die Kleingartenvereine haben ihre eigenen Satzungen. Darin sind solche Dinge geregelt. Wende Dich doch einfach an den Vorsitzenden Deines Kleingartenvereins, er kann Dir Auskunft geben.
ich denke schon. genormt bzw reglementiert sind die größe des hauses und die bauweise. das dach darf z.b. nicht höher sein als eine gewissen größe. wie du das haus dann allerdings anstreichst, bleibt meines wissens dir überlassen.
Ich streich es dann knallgrün ;) Juchu! danke!

ich denke ja dass es ein "Ordnung" gibt, aus der evt. Regelungen erkennen lassen. Daher schaue in deinen Pachtvertrag bzw. Vereinsreglementierungen. LG Lotusblume
danke, wie gesagt, ich bin da ja noch gar nicht drin, sondern wollte vorhören!

Wenn in der Satzung des Vereins nichts steht könnten im Bebauungsplan der Gemeinde für die Schrebergartenanlage Festsetzungen gemacht worden sein. Oder die Gemeinde könnte eine Ortsgestaltungssatzung haben. Satzungen sind kleine Gesetze und so anzuwenden. Sollte es keine Regelung geben, dann darf man sich wo verhalten wie die umliegende Bebauung, bzw. es ist zulässig was nicht verschandelnd wirkt.
Mein gott klingt das bürokratisch kompliziert! Vielleicht war es das, was mich lange bei Schrebergärten abgeschreckt hat, denn so ähnlich hatt ich mir das immer vorgstellt. Naja, schön sind sie dafür, wenn man einmal einen hat. ;)
Hallo und danke, ich bin ja noch in keinem Verein. Dachte es gäbe da ne allgemeine Verordnung.