2

darf man ein restaurant ohne zu bezahlen verlassen, wenn der wirt nach aufforderung nicht kommt?

Frage von VinceThePrince VinceThePrince

interessiert mich mal:)

mfg

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von berniberndt berniberndt

    Nein, dann hast du zum Wirt zu gehen um zu Bezahlen.

  • 1
    Antwort von Scanner Scanner

    Wenn der Wirt nach 30 Minuten nicht kommt, kannst Du gehen, wenn Du Deine Adresse hinterlässt, so dass er eine Rechnung schicken kann .

    Kommentar von unknown1966 unknown1966unknown1966

    Die einzige korrekte Antwort! DH!

    Kommentar von berniberndt berniberndtberniberndt
    1. Gibt es keine gesätzliche Regelung zur Wartezeit.
    2. Kann ich doch wohl beim Adresse abgeben auch gleich die Rechnung begleichen.
    Kommentar von unknown1966 unknown1966unknown1966

    Hinterlassen bedeutet, daß Du einen Zettel mit der Rechnungsadresse an dem Platz hinterlassen kannst. Dazu gibt es Urteile, die eine Wartezeit von 30 Minuten als verhältnismäßig erachten. All das ist hier schonmal gefragt und beantwortet worden.

    Kommentar von unknown1966 unknown1966unknown1966

    Bemühe mal die Suchfunktion von GF mit "warten wirt rechnung".

    Da kommt u.a.: http://www.gutefrage.net/frage/wie-lange-muss-ich-im-restaurant-auf-eine-rechnung-warten

    Kommentar von berniberndt berniberndtberniberndt

    Zitat: Bemühe mal die Suchfunktion von GF mit "warten wirt rechnung".

    tolle Begründung: Ungefähr 120 Ergebnisse (0,28 Sekunden)

    Kann ich mir ja die "richtige" Antwort passend zu meiner aussuchen.


    PNHR Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater in Köln

    Die Rechnung für eine erhaltene Leistung im Restaurant muss immer gezahlt werden. Kommt der Kellner aber einfach nicht und kann man auch nicht beim Hinausgehen an der Theke bezahlen, muss man seinen Namen und seine Anschrift hinterlassen, damit eine Rechnung zugesandt werden kann.

    Quelle:

    http://www.pnhr.de/veroeffentlichungen/newsletterarchiv/rechtstipps/article/ob-sternekoch-oder-wuerstchenbude-ihre-rechte-im-restaurant/

  • 0
    Antwort von Ignatius Ignatius

    Zuersteinmal besteht natürlich ein Vertrag zwischen Gast und Wirt. Das heißt, auch wenn es am Ende Probleme bei der Rechnungsstellung gibt, bleibt natürlich der Gast verpflichtet zu zahlen. Grundsätzlich ist es aber so, dass der der Gast dem Wirt das Geld nicht hinterhertragen muss. Er ist auch nicht verpflichtet sich selber den Rechnungsbetrag auszurechnen und Geld irgendwo auf dem Tisch zu deponieren. Der Gast muss sich nicht einmal Gedanken darum machen, ob er schon gezahlt hat oder nicht. Es ist letztlich die Aufgabe des Wirtes dem Gast eine Rechnung zu präsentieren, wenn dieser geht.

    Leider schwirren zu diesem Thema auch seltsame Ideen und Irrtümer durchs Internet. Der Gast ist nicht verpflichtet nach einer Rechnung zu rufen oder gar mehrmals eine Rechnung anzumahnen. Der Gast ist auch nicht verpflichtet solange in der Gaststätte zu bleiben bis der Wirt mal Lust und Zeit hat eine Rechnung zu schreiben.

    Wer seine Speisen eingenommen hat, kann nach Hause gehen. Der Wirt muss das im Auge haben, wenn er denn noch kassieren möchte. Wird der Gast, der schon in Hut und Mantel zum Ausgang strebt, dann noch schnell abgefangen und gebeten die Rechnung zu zahlen, dann muss der Gast natürlich zahlen. Und wenn der Wirt nicht bemerkt, dass der Gast geht, dann bleibt trotzdem noch die Zahlungspflicht des Gastes. Der Wirt könnte dem Gast also eine Rechnung nach Hause schicken.

    Also kurz gesagt: Wer Geld kassieren möchte, muss die Initiative ergreifen - nicht derjenige der das Geld zahlen muss.

    Andere Antwortgeber schreiben hier etwas von angeblichen Pflichten des Gastes eine bestimmte Zeit im Lokal zu warten oder behaupten, man müsse das Personal suchen und Geld aufdrängen. Das ist nicht so. Der Gast ist ein freier Mensch und nicht die "Geisel" des Wirtes.

  • 0
    Antwort von Silvie11700 Silvie11700

    Das wäre Zechprellerei. Wenn der Wirt nicht zum Kassieren kommt, dann musst Du zu ihm hingehen. Oder aber Du weisst den Betrag und legst ihn auf den Tisch bevor Du gehst. Aber auch hier wäre ein Aufmerksammachen des Wirtes vonnöten.

  • 0
    Antwort von eraz06 eraz06

    Das wäre Mundraub!!!! Du musst bezahlen für das essen, auch wenn er viel zu tun hat... Ist das Kein Grund einfach abzuhauen.

    Sie müssen einen Zettel schreiben, das sie gehen und ihre Adresse draufschreiben. (Rechnung wird dann geschickt)

    Wenn sie einfach gehen, kann der Wirt Anzeige und eine Personen Beschreibung erstatten.

  • 0
    Antwort von dollgar dollgar

    nein.

  • 0
    Antwort von Rami1996 Rami1996

    haben meine Eltern mal gemacht, ist gut ausgegangen :DD

  • 0
    Antwort von kleinerKoala kleinerKoala

    Also wenn der Typ nicht kommt, würd ich einfach abhauen :D Hat doch dann selbst Schuld

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.