Also ich fange so an: Ich hab in den Herbstferien ein freiwiliges Praktikum in einer Rechtsnwaltskanzlei absolviert. Ich weiß, dass ich in meiner Schullaufbahn (Ich bin in einem Gymnasium) noch ein Pflichtpraktikum abslovieren muss. Darf ich dann noch mal in der gleichen Kanzlei ein Praktikum machen? Ich fände das schön, da ich die Leute in dieser Kanzlei kenne.
ICH BITTE UM ANTWORT
Ich weiß, das meine Nichte weil es ihr so gut gefallen hat ein zweites mal eine Woche Praktikum im gleichen Betrieb gemacht hat. Somit geht es also.