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darf man ein pfefferspray oder ähnliches mit sich führen?

Frage von nancyg nancyg

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Antworten (15)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Gingryu Gingryu

    Nach Abschnitt 1.3.5 der Anlage 2 zum WaffG sind Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen verboten, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen. Es kommt also auf das Gas an... Einfach mal beim Hersteller nachfragrn (schriftl.) oder sich vom Händler das Prüfzeichen zeigen lassen.

    Kommentar von chris090490 chris090490chris090490

    was nützen die denn wenn sie gesundheitlich unbedenklich sind ?

    Kommentar von Gingryu GingryuGingryu

    Nützen tun die schon etwas, aber die es darf kein dauerhafter Schaden entstehen können... Deshalb werden die dann auf Wirkungsweise und Art und Dauer der Wirkung geprüft.... Wenn das dann alles passt, bekommen diese Sprays im Prinzip eine Ausnahmegenehmigung.

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    Antwort von Kaelteblock Kaelteblock

    Ja, mit der Absicht sich vor bösen Hunden zu wehren.

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    Antwort von Peter34muc Peter34muc

    Nur zur Abwehr von wilden gefährlichen Tiere, kein Witz.

    Pfefferspray wird in Deutschland für den zivilen Handel als Tierabwehrspray gekennzeichnet. Solche Sprays sind in Deutschland nicht dem Waffengesetz (WaffG) unterworfen, da sie nicht dem Waffenbegriff des §1 WaffG entsprechen. Tierabwehrsprays dürfen von jedermann erworben, besessen und geführt werden. Ungeachtet dessen kann das Führen von Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen sowie auf dem Weg dorthin oder zurück, als Verstoß gegen § 2 Abs. 3 VersammlG (Waffenverbot) als Vergehen geahndet werden.

    Als Tierabwehrspray gekennzeichnete Produkte sind dem Willen des Herstellers (wie er in der Bauart des Gerätes zum Ausdruck kommt) zufolge nicht dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Die Einstufung als Waffe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG entfällt daher wegen der fehlenden Zweckbestimmung. Die Eignung des Tierabwehrsprays, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, ist unbedeutend, da Reizstoffe zum Zwecke der Tierabwehr nicht, wie in § 1 Abs. 2 Nr. 2b WaffG gefordert, im Waffengesetz genannt sind. (Nicht erfasst in Anlage 1, Abschnitt 1, UA 2, Ziff. 2)

    Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Fehlt ein solcher Rechtfertigungsgrund, kann die Anwendung bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung).

    Pfeffersprays, die weder als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind, noch ein amtliches Prüfzeichen des Bundeskriminalamtes (zuständig nach altem WaffG) oder der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (zuständig nach neuem WaffG) tragen, sind verbotene Waffen. Der Umgang ist gemäß § 52 WaffG verboten.

    Vollzugsbeamte bei Behörden, die nicht dem Waffengesetz unterworfen sind, wie z. B. Polizeivollzugsbeamte, dürfen Pfefferspray auch zu dem Zweck führen, es als Waffe oder Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gegen Menschen einzusetzen (Unmittelbarer Zwang).

    http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray

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    Antwort von frageloch frageloch

    Hab immer meinen eigenen Gewürzrucksack dabei

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    Antwort von Endaril Endaril

    ja, gibts auch ganz legal in läden ohne schein, altersnachweiß etc. genau wie elektroschocker, quarzsandhandschuhe

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    Antwort von Perle0106 Perle0106

    nur wenn du in der anderen tasche ein gutes feuerzeug hast..... beides zusammen ist noch besser.

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    Antwort von Complice Complice

    Ja, aber du darfst es nicht überall mit rein nehmen. (nicht ins Flugzeug, bestimmte öffentliche Gebäude, Gerichte etc.)

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    Antwort von Thomas300 Thomas300

    Warum solltest du nicht dürfen?

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    Antwort von gibtsdochnich gibtsdochnich

    ja klar

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    Antwort von Berny2 Berny2

    Ich würde sagen. Ja. Falls es verboten sein sollte, würde mich das Verbot nicht daran hindern.

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    Antwort von chris090490 chris090490

    Eigentlich sind die verboten, aber wenn du überfallen wirst und es aus Notwehr verwendest, kann es ja zufällig gerade da rum gelegen haben ;-)

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    Antwort von takemehome takemehome
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    Antwort von Chranl Chranl

    komtm aufs alter an und wohin du s mitnimmst ;) flugzeug würde z.b. schwierig werden LG

    Kommentar von nancyg nancygnancyg

    bin weiblich und 27 jahre.habe schon oft überlegt ob ich mir eins zulege man weiß ja nie was passiert.

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    Antwort von laleluleila laleluleila

    Eigentlich nicht.

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    Antwort von Finkster Finkster

    nein

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