frage oben.
Antworten (15)
-
2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
GingryuGingryu
Nach Abschnitt 1.3.5 der Anlage 2 zum WaffG sind Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen verboten, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen. Es kommt also auf das Gas an... Einfach mal beim Hersteller nachfragrn (schriftl.) oder sich vom Händler das Prüfzeichen zeigen lassen.
-
5Antwort von
Peter34mucPeter34muc
Nur zur Abwehr von wilden gefährlichen Tiere, kein Witz.
Pfefferspray wird in Deutschland für den zivilen Handel als Tierabwehrspray gekennzeichnet. Solche Sprays sind in Deutschland nicht dem Waffengesetz (WaffG) unterworfen, da sie nicht dem Waffenbegriff des §1 WaffG entsprechen. Tierabwehrsprays dürfen von jedermann erworben, besessen und geführt werden. Ungeachtet dessen kann das Führen von Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen sowie auf dem Weg dorthin oder zurück, als Verstoß gegen § 2 Abs. 3 VersammlG (Waffenverbot) als Vergehen geahndet werden.
Als Tierabwehrspray gekennzeichnete Produkte sind dem Willen des Herstellers (wie er in der Bauart des Gerätes zum Ausdruck kommt) zufolge nicht dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Die Einstufung als Waffe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG entfällt daher wegen der fehlenden Zweckbestimmung. Die Eignung des Tierabwehrsprays, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, ist unbedeutend, da Reizstoffe zum Zwecke der Tierabwehr nicht, wie in § 1 Abs. 2 Nr. 2b WaffG gefordert, im Waffengesetz genannt sind. (Nicht erfasst in Anlage 1, Abschnitt 1, UA 2, Ziff. 2)
Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Fehlt ein solcher Rechtfertigungsgrund, kann die Anwendung bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung).
Pfeffersprays, die weder als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind, noch ein amtliches Prüfzeichen des Bundeskriminalamtes (zuständig nach altem WaffG) oder der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (zuständig nach neuem WaffG) tragen, sind verbotene Waffen. Der Umgang ist gemäß § 52 WaffG verboten.
Vollzugsbeamte bei Behörden, die nicht dem Waffengesetz unterworfen sind, wie z. B. Polizeivollzugsbeamte, dürfen Pfefferspray auch zu dem Zweck führen, es als Waffe oder Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gegen Menschen einzusetzen (Unmittelbarer Zwang).
-
-
1Antwort von
EndarilEndaril
ja, gibts auch ganz legal in läden ohne schein, altersnachweiß etc. genau wie elektroschocker, quarzsandhandschuhe
-
1Antwort von
Perle0106Perle0106
nur wenn du in der anderen tasche ein gutes feuerzeug hast..... beides zusammen ist noch besser.
-
1Antwort von
CompliceComplice
Ja, aber du darfst es nicht überall mit rein nehmen. (nicht ins Flugzeug, bestimmte öffentliche Gebäude, Gerichte etc.)
-
-
0Antwort von
Berny2Berny2
Ich würde sagen. Ja. Falls es verboten sein sollte, würde mich das Verbot nicht daran hindern.
-
0Antwort von
chris090490chris090490
Eigentlich sind die verboten, aber wenn du überfallen wirst und es aus Notwehr verwendest, kann es ja zufällig gerade da rum gelegen haben ;-)
-
0Antwort von
ChranlChranl
komtm aufs alter an und wohin du s mitnimmst ;) flugzeug würde z.b. schwierig werden LG
Kommentar von
nancygnancyg bin weiblich und 27 jahre.habe schon oft überlegt ob ich mir eins zulege man weiß ja nie was passiert.
was nützen die denn wenn sie gesundheitlich unbedenklich sind ?
Nützen tun die schon etwas, aber die es darf kein dauerhafter Schaden entstehen können... Deshalb werden die dann auf Wirkungsweise und Art und Dauer der Wirkung geprüft.... Wenn das dann alles passt, bekommen diese Sprays im Prinzip eine Ausnahmegenehmigung.