wenn ein arbeitgeber mitbekommt, dass einer seiner arbeitnehmer nationalsozialistisches gedankengut in sich trägt oder mitglied in der npd ist oder ähnliches
darf man ihn dann entlassen? ist das ein kündigungsgrund?
reine interessensfrage
danke
wenn ein arbeitgeber mitbekommt, dass einer seiner arbeitnehmer nationalsozialistisches gedankengut in sich trägt oder mitglied in der npd ist oder ähnliches
darf man ihn dann entlassen? ist das ein kündigungsgrund?
reine interessensfrage
danke
Nein.
Mitglied in einer Nationalsozialistischen Partei und das denken dieser Gedanken ist kein Kündigungsgrund. Artikel 5 Abs. 1 des GG legt fest das
jeder frei seine Meinung in Wort, Schrift und Bild äußern darf.
und Artikel 2 Abs. 1 des GG legt fest das
jeder das Recht hat sich und Persönlichkeit zu entfaltren.
Auserdem würde eine Kündigung gegn Artikel 3 Abs. 3 des GG verstoßen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, [...] seiner religösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Der einzige Grund ihm zu kündigen wäre wenn er gegen andere Gesätze verstößt oder sich andere Gründe aufzeigen lassen z.b
H|tler- / Kühnengruß (§ 86a und § 130 StGB)
Zeichnen von Hakenkreuzen
Störung des Betriebsklimas und/oder Beeinträchtigung der anderen Arbeiter
Verweigerung der Arbeit z.B. da es sich bei dem Kunden um einen Ausländer/Juden handelt
Also dinge die ohnehin verboten wären und ggf. als Kündigungsgründe darzulegen wären und eventuell auf die politische Einstellung zurückzuführen sind.
MFG roboter202
Hi, normalerweise und dem Gesetz nach nein, sofern er sich auf der Arbeit korrekt verhält. Das wäre ein Berufsverbot. Indirekt findet sich immer was. Zu spät kommen, zu lang auf Toilette, Diebstahl usw. Gruß Osmond http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=8034652/zhamx9/index.html Zitat: NPD-Mitgliedschaft kein Kündigungsgrund Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Kündigung eines Staatsdieners mit NPD-Parteibuch am Donnerstag für unwirksam erklärt. Der Verwaltungsangestellte aus Baden-Württemberg habe sich, nachdem ihn sein Arbeitgeber abgemahnt hatte, nicht aktiv verfassungsfeindlich betätigt.Die obersten Arbeitsrichter des Bundes blieben damit ihrer bisherigen Rechtsprechung treu: Parteizugehörigkeit allein ist kein Kündigungsgrund. Eine Kündigung ist jedoch möglich, wenn dem Arbeitnehmer Verstöße gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung nachgewiesen werden, die sich auf das Arbeitsverhältnis auswirken. Beschäftigte im öffentlichen Dienst unterliegen bestimmten politischen Treuepflichten. Karlsruher Verwaltungsangestellter mit Klage erfolgreich Damit hat sich der einstige Angestellte der Oberfinanzdirektion in Karlsruhe auch in der höchsten Instanz erfolgreich gegen seinen Rauswurf gewehrt. Der 28-Jährige war wegen seines Engagements für die rechtsextreme Partei zunächst abgemahnt und im Jahr 2008 dann entlassen worden. Er hatte unter anderem mit Flugblättern auf NPD-Veranstaltungen hingewiesen, einige selbst besucht und die NPD-Jugendorganisation "Stützpunkt Karlsruhe" gegründet. Der Kläger argumentierte, dass sich seine politische Freizeitarbeit für eine zugelassene Partei nicht auf sein Arbeitsverhältnis ausgewirkt habe. Er war mit der technischen Erstellung von Behördenschreiben betraut.
Ja, dass kann ein Kündigungsgrund sein, aus verschiedenen Gründen
Stöhrung des Betriebsklimas: ein Mensch der Ausländerfeindliches Gedankengut verbreitet kann ein Betriebsklima in dem höchst wahrscheinlich auch Ausländer mitarbeiten gefährten und so Teamarbeit verunmöglichen
Aus Imagegründen: wenn ein Unternehmen sich als Weltoffen und Modern positionieren will, wiederspricht Nationalsozialistisches Gedankengut des Firmenauftritts und ist daher Firmenschädigend.
aus Betriebsablaufsgründen: ganz salop gesagt: würde ich als Feuerwehrkommandat einen Nazi in meinem Team haben wollen, wenn es meine Aufgabe währe ein Feuer in einem Asylantenheim zu löschen oder einen Menschen ausländischer Herkunft aus einem Unfallauto zu befreien.? ganz bestimmt nicht. selbiges kann man sich fragen bei: Ärzten, im Spital, in der Pflege, im Sozialfürsorglichen Bereich usw.
Ich denke in gewisser Weise magst du recht haben, dass beispielsweise ein Nationalsozialistischer Arzt eher unratsam wäre da er da gezwungen ist unter anderem mit Ausländern zu arbeiten.
Widerrum denke ich auch das es ganz auf die Art des Betriebes ankommt - in Öffentlichen Berufen mit viel Menschenkontakt könnte es Problematisch werden, jedoch im Büro (beispielsweise), sollte es meines Erachtens kein Kündigungsgrund sein. Auch "Nazis" sind nicht so blöd und grölen auf ihrem Arbeitsplatz Ausländer-/Juden-/(o.ä.)-feindliche Parolen wodurch sie das Arbeitsklima stören könnten. Und nur Aufgrund einer Glatze und z.B. Thor Steinar Klamotten sollte man noch die Arbeit ausüben können. Nur durch die Politische Überzeugung sollte einem nicht das Streben nach einem Arbeitsplatz verwährt bleiben. Sonst könnte man ja auch Grüne-Mitglieder, CDU-Mitglieder etc. rausschmeißen ohne "richtigen" Grund.
Und zu dem Thema mit dem "Weltoffen-sein": Gehört dazu nicht ebenfalls die Toleranz gegenüber ander's Gläubigen bzw. anders Politisch Orientierten ?.. Jedoch kenn ich mich da mit der Rechtslage nicht genügend aus von daher kann ich nur Vermutungen dazu anstellen.
Ich kenn mich mit der rechtlichen Grundlage nicht aus, genau wie du.
Aber zu deinem letzten Absatz muss ich meinen Senf dazugeben:
Wer weiss, und du weisst, was die Nazis hier in Deutschland/Europa veranstaltet haben, sollte nichtmehr all zu viel respekt vor ihnen haben geschweige denn Toleranz. Ich glaube es ist die Pflicht von uns Deutschen, sowas eben nicht zu tolerieren.
Das heißt im Umkehrschluss natürlich nicht, dass wir sie durch ihre Dörfer prrügeln müssen oder ihnen kein Essen mehr verkaufen oder sonstiges, aber es beudeutet, sie von Arbeitsplätzen fern zuhalten, die die o.g. Gründe von seFIST in kauf nehmen würden.
Rassismus ist KEINE Politische Meinung, sondern ein Verbrechen
Genau so sehe ich das auch.
nazis sind nicht die einzigen Rassisten :-(
Macht es das besser?
stimmt aber nicht alleine weil er NAZI ist !!!!!
??
Es kommt nicht darauf an, was jemand in sich trägt oder denkt, sondern tut.
Wenn er am Arbeitsplatz politisch agitiert, fremdenfeindliches Verhalten zu Kunden zeigt, wären das arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen, die zu einer Abmahnung und Kündigung führen.
Solange er nur ein zweifelhaftes Parteibuch besitzt oder am Wochenende Wehrsportübungen praktiziert, geht das den Chef nichts an.
Er hat seine Arbeitskraft gekauft, nicht seine kulturelle, religiöse oder politische Weltanschauung.
Hallo!
Solange der Arbeiter seine Arbeit verichtet und nichts ausergewöhnliches macht. ist das kein Grund. Sonst könnte man ja auch einen von der SDP feuern wenn man selbst CDU ist.... Gruß
Ich mag weder die SPD noch die CDU, aber dieser Vergleich hinkt!!
Wenn der Arbeitgeber das mitbekommt, (weil er im Betrieb agitiert oder rassistische Äußerungen von sich gibt, kann er ihn sogar fristlos entlassen. Was der Mitarbeiter in seiner Freizeit macht, geht den Arbeitgeber nichts an. Da könnte erst tätig werden, wenn sein Mitarbeiter durch sein Verhalten, das Ansehen der Firma schädigt, oder durch Schlägereien arbeitsunfähig ausfällt.
Wenn er es nur in sich trägt, merkt es ja keiner.
Aber wenn er am Arbeitsplatz N a zi- Parolen von sich gibt, kann er wegen Störung des Betriebsfriedens Ärger bekommen, und alle anderen sollten sich dadurch gestört fühlen!!!!!!
das kommt darauf an, wenn er sein Gedankengut nicht auf der Arbeit aussabbert... aber wenn es die Caritas oder die Deutsch-Jüdische irgendwasgesellschaft ist, werden vielleicht andere Maßstäbe angelegt. Im Prinzip gilt die Zumutbarkeitsregelung... solange es dem Arbeitgeber zugemutet werden kann..... Allerdings und das ist meine persöhnliche Meinung, ich hätte lieber intelligentere Arbeitnehmer.... Wenn er aber zum Beispiel die Verbrechen der Nazis leugnet oder Hakenkreuze trägt oder so, dann ist das eine Straftat und führt sicher zur Kündigung
Nur noch mal zur Klärung, ich verabscheue das GEdankengut und die damaligen Taten der Nazis von den Dreißgern bis fünfundvierzig letztes Jahrhuhder zutiefst. Daher habe ich kein Verständnis dafür, das es nach wie vor Menschen gibt, die die damaligen Täter und das System gutheißen. Als Demokrat muss man die Demokratie schützen, aber mit demokratischen Mitteln und im Rahmen unserer Gesetze.
Wenn er das tun würde, würde r sich auf eine Ebene mit den Nationalsozialisten und allen anderen Feinden der Meinungsfreiheit stellen!-Das trifft zumindest solange zu, swolange er keine rechtsextremen Sachen von sich gibt, und er nicht um mitglieder seiner partei wirbt (was übrigens bei allen Parteien u. Gruppierungen als Kündigungsgrund durchgeht!).
Natürlich könnte man fragen, ob man es als scheff moralisch verantworten kann, aber das ist sehr heikel, dieses Thema!!!
"Difficile est non scribere ....es ist schwer, nichts zu schreiben!" Im Ernst: Haltet Ihr den Chef (oder die Chefetage) für bescheuert? Macht doch selbst mal ein Rollenspiel mit Perspektivenwechsel = Du als Chef / Du als Nazianhänger. Dem Chef liegt das Wohlergehen der Firma und der Mitarbeiter/-innen am Herzen. Wenn ein Krebsgeschwür wuchert, besteht Handlungsbedarf; dh. nicht sofort feuern, sondern es gibt im Betrieb , schön der Reihe nach , Mitarbeiter-, Kritik-,Fach-,Steuerungs-, Stabsgespräche und ganz einfach Kontaktgespräche wg. möglicher Beförderung. Wenn besagtem Mitarbeiter offensichtlich andere Dinge , eine andere Philosophie wichtiger sind, wird ihm dies zu eröffnen sein. Aber gefeuert ist er noch nicht! Es ist mit ihm gemeinsam zu überlegen, "was sich zu tun empfiehlt". Noch steht nichts Negatives in seinen Papieren.
Aus Imagegründen keinesfalls. Nur bei Agitation im Betrieb; Ausländerfeindlichkeit kann den Betriebsfrieden stören, aber nur in diesem Fall; Verhalten gegen ausländische Kollegen: problematisch zu beurteilen, da "Neo-Nazi-Vorwürfe" schnell bei der Hand - also vorgeschoben. Muss einer richterlichen Überprüfung standhalten, was es in der Regel eben nicht tut. Man kann mit diesen Vorwürfen auch jemanden rausmobben. Beachte: Die NPD ist nicht verboten! Es gelten auch für diese Kreise die demokratischen Grundrechte. Ebenso wie für die "LINKE", wo einzelne vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
Ich denke Nein,Aber irgentein anderer Grund wird sich findn
Ich denke nicht, da das denke ich eher unter Privates fällt. Wenn er seine Arbeit ordentlich erledigt und kein rechtes Gedankengut im Betrieb verbreitet etc. darf er ihn eigentlich nicht feuern. Sonst könnte ja jeder Arbeitgeber jeden feuern, der nicht in sein Bild passt, z.B. weil er zu viele Schmuddelfilmchen oder sonstwas guckt
Deswegen nicht.
Wenn das jedoch Auswirkungen auf Kunden und/oder Mitarbeiter hat, der Ruf des Unternehmens darunter leidet, ja.
Nein du darfst ihn nicht ohne Grund kündigen und denn Chef interessiert es sowieso nicht ab es ein Nazi ist oder nicht solange er seine Arbeit macht.
Schön wärs... Jeder Chef hat Kriterien die er nicht akzeptiert bzw. benachteiligt. Ob das nun Nazis, Ausländer, Schwule o.ä. sind spielt dabei keine Rolle.
nee nur wenn er seine art sprechen lässt gegenüber ausländischen mitarbeitern
Nein, außer er ist Lehrer.
Einen Kommunisten darf man ja auch nicht feuern!
Oh mann, überlege mal, was im Grundgesetz steht,und beantworte dir diese Schwachsinnsfrage selber....und NEIN, weder trage ich in mir rechtes Gedankengut, noch sympathisiere ich mit ihnen. Ebenso gut hättest du Fragen können, obs ein Kündigungsgrund ist, wenn jemand eine Brille trägt...
es geht hierbei nicht um dich, auch wenn ich deine ansichten höchst seltsam finde, da du immer nach links und rechts schaust es hier aber eigentlich um die beantwortung meiner frage geht. ich glaube, dass es kein kündigungsgrund ist eine brille zu tragen. ich glaube, dass man als brillenträger (bzw mit sehschwäche) in manchen berufen gar nicht erst eingestellt wird. meine frage richtete sich danach, wenn bekannt wird, dass ein arbeitnehmer nazi wird. meine frage als schwachsinnfrage abzutun finde ich dämlich von dir, vor allem wenn man selbst nicht in der lage ist eine gescheite antwort zu geben. guten tag!
Ich finde Nazi sein ist eine Persönlichkeitsstörung, mit anderen Worten eine psych. Krankheit.
Der Arbeitgeber kann ihm darauf hinweisen, sich behandeln zu lassen. Wenn der darauf nicht reagiert und die Arbeitsklima dadurch gestört wird, würde ich als Arbeitgeber dafür sorgen, ihn zu kündigen.
Hoffe das gilt auch für Kommunisten, Grüne, Rote, Gelbe, Schwarze, Liberale, Linksgerichtete, Bibeltreue Christen, graue Panther, usw....Meine güte, unsere Klappsmühlen müssen voll sein damit. Am berühmtesten die "Psychiatrische Kliniken Berlin Regierungsviertel."^^
Es heißt ja nicht umsonst: Neues aus der Anstalt! xD
ich glaube kaum, dass liberale aufgrund ihrer politischen meinung entlassen werden können. fände ich auch ziemlich dumm, wenn in unserem demokratischen land eine politische meinung derart untersagt wird. entweder du bist extrem demokratiefeindlich oder du bist selbst ein nazi.
btw: ich mag auch keine linksradikalen
Fragt ein Nazi was er darf? Wäre das bei der Bewerbung bekannt gewesen, wäre er vermutlich nicht eingestellt worden!
Deswegen aleine nicht, aber wenn er Kunden deshalb "anmacht" die nicht in seine Einstellung bassen dann ja.
Leider darf man Personen mit braunem Kot im Kopf nicht feuern.
Mit blutrotem oder pechschwarzem Stuhlgang leider auch nicht.
Ist ja nur ne politische Einstellung. Denke eher nicht nur wenn er wirklich radikal ist und zb Ausländer verprügelt. Weiße es aber nicht =)
Art. 1 GG
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art 5. GG
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Art. 18 GG
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Vielen Dank!
Ich denke, dass es juristisch wohl relativ klar geregelt ist, deswegen hilft diese Antwort mir bei meiner Frage am meisten weiter und wird als hilfreichste Antwort ausgezeichnet.
Die moralische Sache ist dann noch einmal etwas ganz anderes...
Ich danke allen, die sich die Mühe gemacht haben!