Ich meine wenn die Eltern es gekauft habe aber sie wollen, dass das Baby/Kind es besitzt?
Antworten (9)
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PeVauPeVau
Natürlich dürfen Minderjährige Eigentümer von Immobilien sein. Lediglich die freie Verfügbarkeit über dieses Eigentum ist nicht gegeben. Das heißt, dass bis zur vollen Geschäftsfähigkeit, dieses Eigentum durch einen Vormund oder Treuhänder verwaltet wird. Das können z. B. die Eltern sein.
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NicoPumpkinNicoPumpkin
- Wer würde das wollen!?
Und 2. Nein, weil ein Minderjähriger nur beschränkt geschäftsfähig ist.
Kommentar von
primusvonquackprimusvonquack Zum Beispiel ein Erblasser würde das wollen. Nicht oder eingeschränkt geschäftsfähig bedeutet lediglich nicht entscheiden zu dürfen, nicht aber zwangsweise besitzlos zu sein.
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organize1976 in diesen welt wo mann nur lügen geredet werd glaubt man aber wenn man die warhheit sagen tut werde man immer beschimpft oder betrüger genannt,ich möchte die leute aufmerksamkeit machen.
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seelenkinderseelenkinder
natürlich geht das . das baby/kind dürfte das haus nicht kaufen ,weil es noch nicht geschäftsfähig ist . aber wenn das haus geschenkt oder geerbt wird ist das vollkommen ok.
die verwaltung des hauses bleibt nur bis zur volljährigkeit bei dem vormund des kindes , eben weil es noch nicht voll geschäftsfähig ist .
danach kann das kind dann voll über das haus verfügen .
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primusvonquackprimusvonquack
Klar darf ein Minderjähriger eine Immobilie besitzen, wie Vermögen auch.
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turaloturalo
Wohneigentum kann schon einem Baby übertragen werden, nur verwalten muß es ein Erwachsener.
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Lady14774 Ja sicher geht das
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grishamgrisham
natürlich können dir die Eltern Eigentum übertragen, nur verwalten kannst dein Eigentum erst mit 18.
Wer das wollen würde? Eltern, die es sich erlauben können und vielleicht zwei oder mehr Immobilien haben. Ganz einfache Sache.
Die Verwaltung des Vermögens obliegt allerdings dann den Eltern oder dem Vertreter des Kindes.