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Darf man ein Messer, mit feststehender Klinge unter 12 cm Länge, öffentlich tragen?

Frage von Silver1989 Silver1989
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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von LeaderG LeaderG

    Ja, laut WaffG darf man das, außnahmen gibt es villt bei Versamlungen.

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    Antwort von Leonardo75 Leonardo75

    Auf der Homepage "Initiative: Messer sind Werkzeuge" in der Rubrik "Rechtlage: Waffengesetz und Messer" unter Punkt 2.2 wird das Führen (also z.B. das zugriffsbereite Tragen in einer Gürtelscheide) eines feststehenden Messers mit einer Klingenlänge unter 12 cm in der Öffentlichkeit erläutert und als vom Gesetzgeber erlaubt erklärt. Theoretisch darfst Du sogar bei sozialadäquaten Gründen (Ausübung eines Brauchtums, Sport, Angeln, u.ä.) auch längere feststehende Messer mit Dir führen.

    Allerdings hängt es immer von der Person ab, die zu beurteilen hat, ob es ein sozialadäquater Grund ist, aus dem Du das Messer mit Dir führst. Wenn Du in irgendeiner Form negativ auffällst, wird Dir ein Messer immer negativ ausgelegt werden. Wenn Du Dich allerdings vernünftig verhältst, dann wird Dir ein Messer wahrscheinlich weniger negativ ausgelegt werden.

    Hier der Text von der Seite http://www.messer-werkzeuge.de/

    2.2 Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

    Bei feststehenden Messern wird die Klingenlänge üblicherweise von der Klingenspitze bis zum Griffansatz des Messers gemessen. Ist die Klinge länger als 12cm, unterliegt das Messer dem Verbot des Führens in der Öffentlichkeit, falls kein berechtigtes Interesse zum Führen vorliegt. Einzelheiten hierzu siehe Abschnitt 4, insbesondere 4.2.

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    Antwort von checkdass checkdass

    weil eben viele Menschen in Deutschland ein Messer tragen (D ist ein Messerland) und viele eben mit diesem Recht nicht umgehen konnten wurde das Waffengesetz dahingehend geändert. Es dürfen nun KEINE Einhandmesser (egal wie groß) und eben keine Messer mehr geführt werden die eine Klinge über 12 Zentimeter haben. Nicht jedes Messer ist eine Waffe, sondern nur die Stoßwaffen die extra dafür konzipiert wurden (Bajonette, Kampfmesser usw.) Führen bedeutet, das Messer ausserhalb seiner Wohnung bei sich zu haben! Will jemand ein Messer über 12 cm transportieren von A nach B darf er dies selbstverständlich immer noch. Doch muss dieses Messer dann "nicht zugriffsbereit" transportiert werden. (Verpackt in einem verschlossenen Behältnis). Das gilt übrigens auch für die Mama die im Geschäft ein Brotmesser oder Schlachtermesser kauft!! Menschen die ihr Messer führen, weil sie es beruflich benötigen, Angler und Jäger dürfen auch ihre größeren Messer führen wenn sie bei der Ausübung ihres Hobbys oder Berufes sind. Bei öffentlichen Versammlungen dürfen keine Messer geführt werden die als Waffe gelten. Bei Versammlungen und Aufzügen dürfen ÜBERHAUPT keine Gegenstände geführt werden die als Angriffs oder Verteidigungswaffe eingesetzt werden könnten. Auch Schutzwaffen wie Helme, Stichschutzwesten und ähnliches dürfen hier nicht geführt werden. siehe Versammlungsgesetz Paragraph 17 / 17a schaut unter www.waffensachkundepruefung.de nach, da erfahrt ihr mehr

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    Antwort von Monsterschaf Monsterschaf

    Wer hat eigentlich diesen "handbreit" und "handlang" - Blödsinn in die Welt gesetzt?

    Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal...

    Vielleicht ist dem einen oder anderen von euch mal aufgefallen, daß Hände UNTERSCHIEDLICH groß sind.

    Meine Hand ist ca. 20 cm lang. Eine Kampfmesser-Klinge ist ca. 17 - 19 cm lang. Dann darf ich mir eurer Logik nach also ein ausgewachsenes Kampfmesser an den Gürtel hängen, oder? Mal sehen, was die Polizei dazu sagt. Sagen werden die wohl nicht viel, aber laut lachen.

    Die Rechtslage ist auch hier mal wieder eindeutig.

    Messer, deren Klinge länger als 12 cm ist, dürfen nicht öffentlich geführt werden. Als Klinge wird hier alles gesehen, was aus dem Griff herausschaut - ob geschliffen oder nicht.

    Ergo darf ich alles, was unter 12 cm Klinge hat, an den Gürtel, Rucksack oder sonstwohin hängen. Oder um in vertrauter Sprache zu bleiben: etwa eine Hand meines kleinen Bruders breit.

    Aber nur bis zum nächsten Wachstumsschub, dann gibts ein größeres!

    Kommentar von xhanti48 xhanti48

    Ja und Nein.Es geht um feststellbare Klingen.Im Waffengesetz eindeutig geregelt.

    Kommentar von Monsterschaf MonsterschafMonsterschaf

    Nein und nein. Es geht um feststehende Klingen! Steht doch im Titel: Darf man ein Messer mit FESTSTEHENDER Klinge unter 12 cm Länge öffentlich tragen?

    FESTSTEHEND! Erst lesen, dann denken, dann schreiben. Aber nur etwa eineinhalb Hand breit.

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    Antwort von cortijero cortijero

    Ich frage mich, warum jemand öffentlich ein Messer tragen muß???? Aber wenn es denn sein muß darf die Klinge nicht länger als 6cm sein (oder handbreit)

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Das ist absolut falsch.

    Kommentar von bamba23 bamba23bamba23

    das is mal völlig falsch ab 12 cm brauch man nen waffenschein

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    Antwort von pierrot pierrot

    Soweit ich weiß,fällt dies unter das Waffengesetz.Mußt du das unbedingt haben? Du bist doch sicher klug und kommst auch ohne so ein Teil aus.Alles Gute für dich!

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Naja, klugheit hilft einem beim Äpfelschneiden nicht unbedingt. Und wenn estwas unter das WaffG fällt ist es nicht automatisch verboten.

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    Antwort von Terrier74 Terrier74

    Ein Messer mit einer feststehenden Klinge unter 12 cm Länge darfst du bei dir heben, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist.

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