Pianoman81 am 21.01.2009 um 1:22 Uhr
Sehe gerade eine Folge von Kitchen Nightmares... Darin verlassen Gäste nach der Bestellung das Lokal, weil sie zu lange auf ihr Essen warten. Die Frage: darf ein Gast nach Bestellen des Gerichts das Lokal verlassen ohne zu bezahlen, weil seiner Meinung nach das Service zu lange braucht? Ab wann wartet man zu lange? Vielen Dank für eure Antworten!
glaube bis zu 45 minuten muss man in kauf nehmen, dann ist schluss mit lustig.
Nach mehr als 30 oder 45 Minuten hast du Recht auf Minderung des Kaufpreises. Dauert es über ne Stunde oder 1,5 dann kannst auch locker gehen.
Pianoman81 am 21. Januar 2009 01:25 dh! woran machst du das fest? gibt es dafür ein gesetz? danke!
Wenn ich jetzt wüsste wie der Kerl heisst, der war oft mit seinen Rechtsirrtümern im Fernsehen... Ich schau mal eben.
Habs gefunden:
.. wenn die Bedienung zu langsam ist und Bestellungen vergisst? Dabei handelt es sich zunächst um eine so genannte "bloße Unannehmlichkeit". Hier gilt: Machen Sie den Kellner oder den Wirt darauf aufmerksam, dass Sie sich über den Service ärgern. Gibt man sich danach Mühe und bedient Sie zügig, haben Sie kein Recht, nicht oder weniger zu zahlen. Müssen Sie allerdings auch nach der Beschwerde bis zu 1,5 Stunden auf Ihr Essen warten, handelt es sich bereits um eine "mangelhafte Leistung". Das heißt: Sie haben einen so genannten Minderungsanspruch und dürfen die Rechnung bis zu 20 % kürzen. Übrigens: Auf das Trinkgeld können Sie in beiden Fällen getrost verzichten!
Sorry für die anderen Angaben von oben, die sind nicht richtig.
boh ey, das ist jetzt aber ganz schön überzogen, hat das ein restaurant besitzer herausgegeben? wer bitte wartet 1,5 st. auf sein essen? nee also echt nicht
DerTroll am 21. Januar 2009 06:54 naja eine halbe Stunde warten ist ja teilweise normal (je nachdem, was man bestellt). Also werden die meisten so nach 45 Minuten nachfragen. Und wenn dann rauskommt, daß man einfach vergessen wurde, dann dauert es halt noch einmal so lang, bis man sein essen bekommt. Wenn einem der Service nicht gefällt, dann die Gasstätte einfach nicht mehr auffsuchen. Aber meistens kommen die Restaurants dann von sich aus entgegen und es gibt schon mal Gratis eine Salat oder Getränke dazu, die man nicht extra zahlen muß. Das finde ich in der Regel immer sehr versönlich.
Du darfst nicht einfach gehen. Du must vorher mit dem Kellner reden, wie lange es noch dauert. Besonders wenn Speisen frisch zubereitet werden, kann es dauern.
Wenn Du beim nächsten Mal bereits bei der Bestellung dem Kellner sagst, dass es Dir pressiert, dann kannst Du Dir Speisen empfehlen lassen, welche schnell gehen.
... und wenn es dann nicht schnell kommt, hast Du dem Kellner erst ein Frist zu setzen und nach Ablauf der Frist kannst Du gehen
Mann kann auch eine vereinbarung mit dem Kellner treffen. Wenn dieser Zustimmt und das Essen dann nicht da ist kann man gehen.
heinmueck am 21. Januar 2009 01:31 ... und wenn der Kellner nicht zustimmt ist man in Geiselhaft??
ist doch egal !heinmueck! man braucht ja nur zbs. sagen, das essen muss aber in 20 min. auf dem tisch stehen, dann kann er sagen ok oder sorry das schaff ich nicht und schon hat man das was man ereichen wollte. ist doch einfach oder :-)
heinmueck am 21. Januar 2009 02:13 Na det weß ick doch. ;-)

Wenn es ein Restaurant ist, dass das Essen frisch zubereitet, muß man bis zu einer Stunde warten. Bei 0815-Restaurants bis zu 30 Minuten.

hm, ka. ich weiß nur, dass du gehen darfst ohne zu zahlen, wenn du in einem lokal "zahlen" sagst und der kellner 45 min lang nicht kommt..