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Darf man ein leerstehendes Gebäude betreten ?

Frage von messiking09 messiking09
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Antworten (7)

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    Antwort von Tiermetzger Tiermetzger

    Wen kümmerts ? Spraydose mitnehmen, Sixpack saufen und Spaß haben .

    Kommentar von Mimixs2 Mimixs2Mimixs2

    lol

    Kommentar von rebertho reberthorebertho

    Ich habe schon immer gesagt, die Farbdämpfe in Verbindung mit Alkohol schädigen das Hirn in einem riesen Umfang

    Kommentar von Tiermetzger TiermetzgerTiermetzger

    Zum Glück. Wer zu viel denkt hat keinen Spaß .

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    Antwort von 20041991sexy 20041991sexy

    nicht wenn es privateigentum ist wenn es öffentliches gebäude ist dann darfst du es

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    Antwort von wernilein wernilein

    Nein..

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    Antwort von BirgitAltmann BirgitAltmann

    Nein, Fremdeigentum darf man ohne Genehmigung nicht betreten, egal ob bewohnt, genutzt oder unbewohnt, ungenutzt. Das hat u.U. neben einer strafrechtlichen Grundlage auch noch eine Versicherungstechnische Basis.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Nein. Einen Unterschied zwischen Öffentlich und privat gibt es nicht

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    Antwort von WillTell WillTell

    Nein, solang es nicht dir gehört

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    Antwort von wellen wellen

    Was ist aber in folgendem Fall: Du betrittst ein seit 35 Jahren leerstehndes privates Anwesen, welches aus mehreren Gebäudeteilen besteht. Ein auf dem total mit Bäumen und Sträuchern verwachsener ehemaliger Stall ist bereits soweit eingestürzt, dass ein kleiner Ruck an der noch aus Granitsäulen bestehenden Türe, das ganze Dach zum Einsturz bringen wird. Man ist förmlich dazu verführt da ma hinzustossen ( aus sicherer Entfernung mit einer langen Latte) um diese doch schwerwiegende Gefahr zu beseitigen. Es könnten ja auch mal Kinder vorbeikommen die hier absoluter Lebensgefahr ausgesetzt wären. Weiterhin befinden sich im Inneren eines Holzanbaues neben diversen Einrichtungsmaschinen ( es war früher mal eine Mühle mit Holzschneide ( Gattersäge) auch Behälter die teils offen mit Öl gefüllt sind. Da sich im Abbruch des Gebäudes nichts tut und der Erbe dieses Anwesens meines Wissen 300 km entfernt wohnt und auch nie vorbeikommt, wird es wohl bald zur Durchrostung dieser Ölbehälter kommen. Ein Eintritt ins Erdreich oder Grundwasser dieser doch erheblichen Ölmenge ( ca.20 l) ist ja auch nicht gerade vorteilhaft, zumal durch dieses Anwesen auch ein Bachlauf führt.

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