oder gibt das Ärger falls das Auto geklaut wird? Ich habe sowohl den Kfz-Schein als auch den Führerschein als Kopie im Auto, weil ich sie nicht gerne mit mir herum trage.

Die Kopie darfst Du zwar im Auto haben, es ist allerdings ebenso wenig ein gültiges Dokument wie die Kopie des Führerscheins. Die Behgörden verlangen stets die Originalpapiere. Ansonsten liegt es im Ermessen des Beamten, ob er dir eine Knolle von 5 Euro als "Erinnerungszettel" gibt und du dann die Original bald bei den Behörden vorlegen mußt oder ob du gleich ne Anzeige wegen Fahrens ohne gültige Papiere kriegst!

Nur das Original ist von Bedeutung, mit einer Kopie kann ein Dieb nichts anfangen.
Indy72 am 29. Januar 2008 10:41 korrekt!

hmmmm......ich weiß nicht sicher ob das Ärger gibt aber ich kann mir vorstellen das jemand der Dein Fahrzeug klaut auch die Frechheit besitzt und einen neuen Fahrzeugschein bei der Stadt beantragt weil angeblich sein Portmonnaie geklaut wurde!
so einfach geht das auch nicht. Hierfür wird der Brief gebraucht, dann musst du deinen Perso logischerweise vorzeigen und eine eidesstattliche Versicherung ablegen. Glaubst Du wirklich, gestohlene Autos fahren in Deutschland rum??
Indy72 am 29. Januar 2008 10:41 Ist denkbar!
Originale gehören in´s Auto, und die Kopien nach Hause. Auf jeden Fall ist es einfacher, wenn du dir mal wegen Diebstahl neue Papiere besorgen mußt.

das darf man, weil es eben nur eine Kopie ist..das Original sollte sich entweder unter Verschluß zu Hause befinden bzw. beim Fahrer des PKW sein..
Minerva am 29. Januar 2008 10:38 reicht denn diese kopie bei einer kontrolle auch aus?
Indy72 am 29. Januar 2008 10:39 Falsch formuliert, Andereas48: Der Fahrer muss den Fahrzeugschein, den Versicherungsnachweis und den Führerschein (alles im Original) stets bei sich führen, sobald er als Fahrer öffentlichen Verkehrsraum nutzt. Die Kopien aufzubewahren, ist nicht verboten, aber im Prinzip nur dann von Bedeutung, wenn einem die echten Papiere geklaut werden. Dann könnten die Polizisten diese als Gestohlen melden und dir "Ersatzpapiere" ausstellen.
andreas48 am 29. Januar 2008 16:47 den Versicherungsnachweiss muss ich nicht mitführen und eigentlich nur noch Zulassungsbestätigung Teil 1
littletiger am 29. Januar 2008 10:42 Kommt ganz drauf an, wie die Polizisten aufgelegt sind. Im Grunde genommen Nein, denn du könntest das Fahrzeug ja auch entwendet haben.
Ich hatte einmal die Papiere vergessen, aber einen netten Polizisten, der gemeint hat, naja - ausnahmsweise, weil ich dich kenne...
siehe Antwort von Indy72! wenn Du einen "netten" Beamten erwischt und Glück hast - vielleicht ...
Ich frage mich, für was man eine Kopie reinlegen will? Wenn es den Hintergedanken hat, den Fahrzeugschein nicht ständig mitzuschleppen, muss ich Dich enttäuschen. Eine Kopie gilt nicht! Falls Du nur mit Kopie und ohne Original angehalten wirst, macht das keinen Unterschied.
Allerdingd machst Du es Dieben leichter die Ausfurpapiere zu erstellen, da sie ja nicht lang nach der Fahrgestellnummer usw. suchen müssen....:-)

Ich habe den Schein im Auto gut versteckt, so dass er ohne Werkzeug nicht gefunden werden kann, und ich fahre so ohne Sorgen.
völlig korrekt!!! DH
Ist das wahr, ich fass es nicht. Ich muß die Originale mitnehmen?
Dar Fahrzeugführer MUSS die genannten Papiere im Original mitführen und auf Verlangen vorlegen können!
Ich fahre auch nur mit Kopien. Bisher bin ich zweimal Kontrolliert worden. Einmal sollte ich die Dokumente auf der Polizeidienststelle vorzeigen. Das andere mal haben die nichts gesagt. Mir ist bis jetzt auch noch keiner bekannt, der deswegen eine Anzeige bekommen hat.
Dann hast Du einfach nur Schwein gehabt oder nur besonders verständisvolle Polizisten getroffen. Die formulierung des StVO ist eindeutig!