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Darf man ein Kopie vom Kfz-Schein im Auto aufbewahren?

gefragt von schokoline am 29.01.2008 um 10:33 Uhr

oder gibt das Ärger falls das Auto geklaut wird? Ich habe sowohl den Kfz-Schein als auch den Führerschein als Kopie im Auto, weil ich sie nicht gerne mit mir herum trage.


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 29. Januar 2008 10:37
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Die Kopie darfst Du zwar im Auto haben, es ist allerdings ebenso wenig ein gültiges Dokument wie die Kopie des Führerscheins. Die Behgörden verlangen stets die Originalpapiere. Ansonsten liegt es im Ermessen des Beamten, ob er dir eine Knolle von 5 Euro als "Erinnerungszettel" gibt und du dann die Original bald bei den Behörden vorlegen mußt oder ob du gleich ne Anzeige wegen Fahrens ohne gültige Papiere kriegst!

Kommentar von Simple_avatar8smallHoppelhasi am 29. Januar 2008 10:39

völlig korrekt!!! DH

Kommentar von schokoline am 29. Januar 2008 10:43

Ist das wahr, ich fass es nicht. Ich muß die Originale mitnehmen?

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 29. Januar 2008 10:47

Dar Fahrzeugführer MUSS die genannten Papiere im Original mitführen und auf Verlangen vorlegen können!

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 29. Januar 2008 10:51

Ich fahre auch nur mit Kopien. Bisher bin ich zweimal Kontrolliert worden. Einmal sollte ich die Dokumente auf der Polizeidienststelle vorzeigen. Das andere mal haben die nichts gesagt. Mir ist bis jetzt auch noch keiner bekannt, der deswegen eine Anzeige bekommen hat.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 29. Januar 2008 10:58

Dann hast Du einfach nur Schwein gehabt oder nur besonders verständisvolle Polizisten getroffen. Die formulierung des StVO ist eindeutig!


Shira
beantwortet von Shira am 29. Januar 2008 10:35
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Nur das Original ist von Bedeutung, mit einer Kopie kann ein Dieb nichts anfangen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 29. Januar 2008 10:41

korrekt!


Taraa
beantwortet von Taraa am 29. Januar 2008 10:35
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hmmmm......ich weiß nicht sicher ob das Ärger gibt aber ich kann mir vorstellen das jemand der Dein Fahrzeug klaut auch die Frechheit besitzt und einen neuen Fahrzeugschein bei der Stadt beantragt weil angeblich sein Portmonnaie geklaut wurde!

Kommentar von Simple_avatar10smallmaxxit am 29. Januar 2008 10:38

so einfach geht das auch nicht. Hierfür wird der Brief gebraucht, dann musst du deinen Perso logischerweise vorzeigen und eine eidesstattliche Versicherung ablegen. Glaubst Du wirklich, gestohlene Autos fahren in Deutschland rum??

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 29. Januar 2008 10:41

Ist denkbar!

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 29. Januar 2008 10:46

@maxxit: ich glaube das es wirklich nix gibt was es nicht gibt ;-)Ein gro der FZG fahren wahrscheinlich im Osten rum, da geb ich Dir recht.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 29. Januar 2008 10:49

Ich habe von genau so einem Fall gehört!


mitra54
beantwortet von mitra54 am 29. Januar 2008 10:49
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Originale gehören in´s Auto, und die Kopien nach Hause. Auf jeden Fall ist es einfacher, wenn du dir mal wegen Diebstahl neue Papiere besorgen mußt.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 29. Januar 2008 10:34
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das darf man, weil es eben nur eine Kopie ist..das Original sollte sich entweder unter Verschluß zu Hause befinden bzw. beim Fahrer des PKW sein..

Kommentar von 931603f10a47a4241c9c2afbd69107absmallMinerva am 29. Januar 2008 10:38

reicht denn diese kopie bei einer kontrolle auch aus?

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 29. Januar 2008 10:39

Falsch formuliert, Andereas48: Der Fahrer muss den Fahrzeugschein, den Versicherungsnachweis und den Führerschein (alles im Original) stets bei sich führen, sobald er als Fahrer öffentlichen Verkehrsraum nutzt. Die Kopien aufzubewahren, ist nicht verboten, aber im Prinzip nur dann von Bedeutung, wenn einem die echten Papiere geklaut werden. Dann könnten die Polizisten diese als Gestohlen melden und dir "Ersatzpapiere" ausstellen.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 29. Januar 2008 16:47

den Versicherungsnachweiss muss ich nicht mitführen und eigentlich nur noch Zulassungsbestätigung Teil 1

Kommentar von D5e2b26c84d5b6e2ba03e80b0e6c8220smalllittletiger am 29. Januar 2008 10:42

Kommt ganz drauf an, wie die Polizisten aufgelegt sind. Im Grunde genommen Nein, denn du könntest das Fahrzeug ja auch entwendet haben.
Ich hatte einmal die Papiere vergessen, aber einen netten Polizisten, der gemeint hat, naja - ausnahmsweise, weil ich dich kenne...

Kommentar von Simple_avatar8smallHoppelhasi am 29. Januar 2008 10:42

siehe Antwort von Indy72! wenn Du einen "netten" Beamten erwischt und Glück hast - vielleicht ...


maxxit
beantwortet von maxxit am 29. Januar 2008 10:41
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Ich frage mich, für was man eine Kopie reinlegen will? Wenn es den Hintergedanken hat, den Fahrzeugschein nicht ständig mitzuschleppen, muss ich Dich enttäuschen. Eine Kopie gilt nicht! Falls Du nur mit Kopie und ohne Original angehalten wirst, macht das keinen Unterschied.

Allerdingd machst Du es Dieben leichter die Ausfurpapiere zu erstellen, da sie ja nicht lang nach der Fahrgestellnummer usw. suchen müssen....:-)


krucker
beantwortet von krucker am 29. Januar 2008 12:08
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Ich habe den Schein im Auto gut versteckt, so dass er ohne Werkzeug nicht gefunden werden kann, und ich fahre so ohne Sorgen.


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