Frage von Prog4mn3t 22.03.2012

darf man ein kind gegen seinen willen behandeln?

  • Antwort von HolyWarrior 22.03.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja, grundsätzlich auf jeden Fall. Wie alt ist das Kind?

    HolyWarrior

  • Antwort von TiberiuS001 22.03.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn es zum Wohl des Kindes ist schon.

  • Antwort von himako333 22.03.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ich gehe mal davon aus Du bist das Kind und Deine Eltern machen sich Sorgen um Dich. Wenn Du an einer Lebensgefährlichen Erkrankung leidest, dazu zählt auch Magersucht , sind Deine Eltern verpflichtet Dir medizinische Hilfe zukommen zu lassen. Wenn sie es nicht tun können sie zum Beispiel wegen ..im schlimmsten Fall..fahrlässige Tötung ..angezeigt werden...m.l.G.h.

  • Antwort von Hookday 22.03.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn sich ein beispielsweise 10 Jahre altes Mädchen nicht vom Frauenartzt untersuchen lassen will, sollten die Eltern es in Ruhe lassen, denn das verstösst meiner Meinung nach gegen das "Moralische", wie ich in diesem Fall finde, ausser es ist ein akkuter und gefährlicher Fall. Denn grundsätzlich sollte man niemanden zu so etwas zwingen.

  • Antwort von YJYjY 22.03.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ja, denn der Erziehungsberechtigte entscheidet zum Wohle des Kindes. Wenn ich da an meinem Bruder denke....den mußte man zu dritt festhalten um ne Spritze zu geben :-) Bevor die ganzen Birkenstockmuttis jetzt an die Wand gehen: Er hat keine bleibenden Schäden davon getragen! Er ist inzwischen erwachsen und lacht selbst darüber!

  • Antwort von HabundGut 22.03.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    kommt auf die Situation an, wenn dabei das Leben des kleinen Patienten auf dem Spiel steht sicherlich, wenn es nur um eine Lapalie geht, sicher nicht

  • Antwort von Terezza 22.03.2012

    Die Frage ist doch, wie wollen sie das machen? Mit Polizeigewalt?, Die Eltern werden kaum einen Arzt finden, der einen 16-jährigen gegen seinen Willen bekandelt (von akuter Lebensgefahr abgesehen). Wie auch? Am Behandlungsstuhl festbinden? Mit Blasrohr heimlich betäuben?

  • Antwort von joppo77 22.03.2012

    Wenn es den artzt bereits kennt, dan nicht, dan stimmt etwas nicht mit dem artzt!

    Kinder sind sehr scharfe "beobachter""

    Und wie kann mann ess sowieso zwingen ? in ketten bewustloss schlagen??

  • Antwort von Speed1 22.03.2012

    Kommt drauf an was es ist? Wenn es eine schlimme Entzündung oder ein knochenbruch ist ja ,Wenn es nur husten oder schnupfen ist nein . Wenn du das Kind aber geschick zum Onkel Doktor bringen willst sag einfach :"Entweder kommst du mit oder der Doktor kommt dich besuchen" oder " Ich werde doch dabei sein es ist nichts schlimmes und wenn du angst hast sag es einfach der Arzt wird nichts schlimmes machen " so würde ich meinem Kind sagen das er zum Arzt muss.

    Hier auch nochmal die 10 rechte

    • Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht

    • Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit

    • Das Recht auf Gesundheit

    • Das Recht auf Bildung und Ausbildung

    • Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung

    • Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln

    • Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens

    • Das Recht auf sofortige Hilfe bei Katastrophen und in Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung

    • Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause

    • Das Recht auf Betreuung bei Behinderung

    Quelle:http://www.welt.de/welt_print/article2403557/Die-zehn-Grundrechte-der-Kinder.html

  • Antwort von Prog4mn3t 22.03.2012

    also das kind währe in diesem fall 16. Gibt es denn irgendwas, was dazu gesetzlich festgehalten ist?

  • Antwort von kernstel 22.03.2012

    Wenn es Lebensnotwendig ist ,dann Ja.

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