Darf man ein Hund weiter verkaufen obwohl der Schutzvertrag es verbietet?

10 Antworten

Bei mir hat die Vergesellschaftung Monate gedauert..

Die Orga ist kein Eigentümer mehr, also kann sie auch nicht bestimmen was mit dem Hund passiert und die Klauses, man dürfe den Hund/tier nicht weitergeben ist ungültig.

Eine Adoption von Tieren gibt es gesetzlich nicht... (die Quelle suche ich gerade.. hab es letzten gelesen)

aber  wenn ich zum beispiel einen welpen  vorbestelle und auch anzahle ,  ihn dann aber doch nicht  nehme , dann bekomme ich die anzahung auch nicht zurück --

der welpe wurde verkauft   die "züchterin " müßte jetzt neue besitzer  finden , ich denke  die volle  summe können die käufer nicht   zurück fordern .

außerdem haben sie einen rechtskräftigen vertrag unterschieben ,den inhalt   anerkannt . ich denke es geht   um die 500,-€ - das  tut im nachhinein weh ,wenn die  vergesellschaftung  dann  doch nicht so klappte ,wie sie sich das vorgestelt haben ,dann wollen s ie  wenigstens   für den "probelauf"  das geld zurück .

@eggenberg1

wenn der Vertrag unwirksam ist, ist es egal ob unterschrieben oder nicht, glaub ich...

abzahlen ist ja nicht kaufen, glaub ich mal...

müsste man mal einen anwalt fragen

@MiraAnui

MiraAnui

Du schreibst "Die Orga"  ich aber lese nur von einer Privatperson die Welpen produzierte und für teuer Geld abgab. Dieser Schutzvertrag ist doch Blenderei, oder nicht?

Das über die Adoption von Tieren hatte ich auch gelesen - leider  nicht gespeichert ^^ aber sieh mal:

http://kanzlei-sbeaucamp.de/schutzvertraegeadoptionsvertraege-eigentumsuebertragung-ja-oder-nein/


"Schutzverträge/Adoptionsverträge Eigentumsübertragung  ja oder nein……

Immer wieder verwenden Organisationen Klauseln, mit denen sie die Nichtübertragung des Eigentums fixieren, aber dem „Adoptanten (den es juristisch gar nicht gibt) die sog. Haltereigenschaft übertragen. Da die bisherige Rechtssprechung  diese Klausel vor dem Hintergrund weiterer Regelungen in den jeweiligen Schutzverträgen als „überraschend“ und damit als unwirksam angesehen haben, haben viele Organisationen reagiert......... 

. Adoption von Tieren ist in Deutschland nicht geregelt, damit ist es auch Unfug hier von Adoptionen zu sprechen. Schutzvertrag, auch dieses Konstrukt lässt sich im BGB nicht finden, möglicherweise ist  ein „atypischer Verwahrvertrag“ gemeint. Miet-oder Leihverträge, nein das will doch keiner und noch viel weniger wollen wir im Tierschutz von Kaufverträgen sprechen. Aber trotzdem sollten  wir uns einmal mit der Spezifizierung deises Vertragstypus beschäftigen, allein um zu verstehen, was der Übergabe/Übernahme eines Hundes/Katze aus dem Tierschutz juristisch zugrundeliegt"



Diese ganzen Schutzvertragsgeschichten von diesen Privatleuten sind eh Humbug und vor Gericht nicht standhaft. Diese Frau hat Welpen produziert und Welpen verkauft, damit handelt es sich um einen Kaufvertrag. Vor allem bei dieser doch recht hohen Summe. Daran sieht man doch, dass es sich nicht um Schutz eines Tieres sondern um reine Geldvermehrung handelt!

Also

ob die Produzentin dieses Welpen ene Züchterin ist oder es sich "nur um ein Versehen" handelt (was eh meist eine Lüge ist) spielt hier m. E. keine Rolle. Denn sie ist Verkäuferin und ihr die Käufer. Und für derartige Käufe gibt es das BGB = Bürgerliche GesetzBuch, welches die Verträge regelt.

Beispiel:

wurde von der Verkäuferin zugesichert, das dieser Hund/diese Rasse sich mit Katzen versteht? und: jagd der Hund die Katzen? dann fehlt die zugesicherte Eigenschaft und ihr könnt vom Kauf zurück treten. 

Weist das gekaufte Tier die zugesicherte Eigenschaft dann nicht auf, haftet der Verkäufer hierfür, und zwar unabhängig davon, ob der Wert oder die Tauglichkeit des Tieres dadurch vermindert ist. Nicht alle Aspekte des Tierkaufs müssen aber ausdrücklich vereinbart werden. Bestimmte Eigenschaften des Tieres darf der Käufer aufgrund der Kaufumstände auch stillschweigend voraussetzen. Quelle: http://www.tierimrecht.org/de/tierschutzrecht/schweiz/Kauf_und_Verkauf_II.php

Interessant für euch ist vielleicht noch diese Seite über Gewährleistung u Kaufvertrag:

Die Rechtsprechung bezeichnet Welpen im Alter bis zu ca. 16 Wochen als neue Sachen mit der Folge, dass die Gewährleistungsfrist 2 Jahre beträgt.

Der Züchter, der Welpen verkauft, wird rechtlich als Unternehmer qualifiziert, weil er es unternimmt, eine Sache in den "Verkehr" zu bringen. Dieser Unternehmensbegriff des BGB ist sehr weit gefaßt und hat nichts zu tun mit der steuer- oder gewerberechtlichen Seite der Hundezucht. Ein Unternehmer haftet nach den Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf und kann seine Haftung nicht ausschließen. Daher muß der Hunde-Züchter damit rechnen, daß er nach dem Recht zum Verbrauchsgüterkauf haftet und seine Haftung nicht wirksam ausschließen kann. Quelle: http://veith-hallmann.info/wissenswertes-f%C3%BCr-hundez%C3%BCchter/

Ein allgemeines Rücktrittsrecht und damit die komplette Rückerstattung des Kaufpreises gibt es nicht. 


Ich bin kein Jurist, kann das hier nur laienhaft wiedergeben und würde mich in diesem speziellen Fall von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Die Problematik schildern und ihn bitten einen "netten" Brief an die Frau zu schreiben, denn das was sie sich da vorstellt ist mit Sicherheit nicht rechtens!

Allerdings:

Der Hund sollte - aus verschiedenen Gründen schnellstens bei euch raus, damit er nicht noch mehr schlechte Erfahrungen macht, sollte dabei aber nicht zum Wanderpokal werden. Schon mal an ein Tierheim bzw die Hilfe dieses gedacht? oder an eine Mops-Hilfe : 

http://www.mops-engel.de/




Ich habe seit September eine Pflegehündin die, als sie meine drei Katzen sah sofort Jagd auf sie machen wollte. 

Es hat vier Monate gedauert bis sie friedlich zusammen auf der Couch gelegen haben als ob sie sich schon jahrelang kennen. 🐈🐕🐈🐕🐈

Meine Katzen waren auch erst mal panisch und verschreckt und wenn Katzen sehr aufgewühlt und nervös sind kommt es vor das sie auch untereinander aggressiv sind. Das kann auch passieren wenn eine neue Katze dazu kommt. Ich habe das schon öfter erlebt und weiß daher das das vorbei ist sobald sich die Aufregung gelegt hat, also kein Anlass sich deswegen große Sorgen zu machen.

Du schreibst es wäre kein Spontankauf gewesen ist und Ihr über ein Jahr überlegt habt. Wenn das so ist dann müßt Ihr Euch doch darüber informiert haben wie man Hunde und Katzen miteinander vergesellschaftet und wenn Ihr das getan habt müsstet Ihr eigentlich wissen das so etwas nicht nach drei Tagen erledigt ist.

Tut mir leid aber Ihr habt Euch wohl denkbar schlecht auf die Gewöhnung dieser beiden Tiere vorbereitet. Ich kann es kaum glauben das Ihr nach lächerlichen drei Tagen aufgebt. 

Was habt Ihr denn erwartet? Das die Katzen für den Hund eine Willkommensparty machen? 🎂🎈🎉

Natürlich sind die Katzen nicht begeistert wenn da auf einmal ein Eindringling ist der sich in ihrem Revier breit macht aber das bedeutet nicht das man sie mit etwas Geduld und Fingerspitzengefühl nicht aneinander gewöhnen kann.

Aber bei Eurer Einstellung ist es wahrscheinlich besser für den Hund wenn Ihr ihn abgebt denn so groß kann Euer Ineresse nicht sein wenn Ihr so schnell die Flinte ins Korn werft.

Übrigens, wenn Ihr Euch so lange überlegt habt ob Ihr Euch einen Hund dazu holt müsst Ihr Euch ja auch gut überlegt haben welcher Hund es sein soll und da fällt Eure Entscheidung auf einen Qualzuchthund?

Um Katzen und einen Hund zusammen zu führen, brauchst du viel Geduld.  das geht nicht 1...2...3 Wochen, sondern kann 2, 3 Monate oder auch länger dauern.

Du wolltest den Hund, also musst Du den Tieren jetzt auch die Möglichkeit geben, sich aneinander zu gewöhnen. Schau zu, das die Miezen eine Rückzugsmöglichkeit haben wo der Hund nicht hin kann, ohne die beiden ein oder auszusperren...z.B durch ein Gitter, wo die Katzen drüber springen können, der Hund aber nicht. So haben alle Tiere ihre Ruhe, und werden sich irgendwann mal akzeptieren....braucht nur Geduld

Was Deine Frage betreffend der Wiederverkaufs Klausel angeht. Diese ist rechtsgültig. du dürftest den Hund ohne Einverständnis der 2. Vertragspartei nicht weiter verkaufen. Du würdest dich strafbar machen.

3 Tage ist gar nichts bei einer Vergesellschaftung von Tieren, das kann und muss man noch einige Zeit versuchen.

Mein erster Kater hat 2 Monate gebraucht, bis er den Hund akzeptiert hat.

 Es liegt an euch wieviel Geduld und Spucke ihr übrig habt.

Nach drei Tagen sollten da die Speicher aber noch voll sein, so schnell gibt man nicht auf. Sonst gäbe es nie Hund und Katz die sich verstehen, das hat bestimmt bei allen länger gedauert als 3 Tage.

Bei uns dauerte das 1-2 Stunden ohne Verletzungen...

@Besserwisserin3

Das bildet sicherlich eine Ausnahme. Meine Cousine hat auch 1,5 Monate gebraucht, hat sich aber auch liebevoll darum bemüht.

Wer nach 3 Tagen schon aufgibt, sollte den Hund aber in jedem Fall abgeben, was ist in 3 Jahren? Dann könnte man ja auf die Idee kommen, keine Lust mehr zum Gassi gehen zu haben...

Alleine die Frage... Tiere sind keine Roboter!!!