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Darf man ein Haus verkaufen, wenn ein Nießbrauch besteht?

gefragt von dreamboy am 24.06.2008 um 22:58 Uhr

Wie sieht das rechtlich aus, darf man ein Haus verkaufen, wenn noch bestimmte Personen das Nießbrauchsrecht haben?

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Recht x 35.297 Haus x 3.446 verkaufen x 933 Nießbrauch x 37

Tonica
beantwortet von Tonica am 24. Juni 2008 23:02
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Ja, aber dar Recht verkaufst Du mit, das lastet auf dem Haus. Du wirst keinen Käufer finden. Andere Möglichkeit, Du versuchst, den Wohnberechtigten auszuzahlen, er kann darauf eingehen, muß aber nicht. L.G.


anonym
beantwortet von Prinzessin10011 am 24. Juni 2008 22:59
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Verkauf ist möglich, aber der Käufer übernimmt den Niessbrauch ( in der Regel wertmindernd für den Kaufpreis ).


pippi60
beantwortet von pippi60 am 24. Juni 2008 23:01
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Ja, aber der Nießbrauch bleibt bestehen. Und ob Du dann einen Käufer findest?


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 24. Juni 2008 23:21
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Ja ohne weiteres, aber:

Je nach Ausgestaltung kann ein Niessbrauch ziemlich stark den wert des Hauses mindern. Es wird schon schwierig sein, einen angemessenen Preis zu finden.

Aber möglich ist es schon


Qetan
beantwortet von Qetan am 24. Juni 2008 22:59
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Ich denke nein.

Kommentar von migrowe am 11. November 2008 22:38

Falsche Denke...


anonym
beantwortet von swchen am 9. Dezember 2008 17:19
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klar darfst, aber ob dem potentiellen käufer ein haus nützt, was er nicht nutzen kann???


anonym
beantwortet von Ontario am 23. September 2008 11:44
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Nießbrauch ist das Recht auf Wohnung bis zum Lebensende in dem Haus, welches vererbt wird. Die Erben können das Haus zwar versteigern, der neue Eigentümer muss jedoch das Nießbrauchrecht akzeptieren. Hier wird es schwierig sein jemanden zu finden der das Haus kauft, wenn er nur einen Teil der Immobilie für sich verwerten kann.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 18. November 2008 01:07

Was du meinst, ist lebenslanges Wohnrecht. Nießbrauch ist etwas anderes, nämlich ein uneingeschränktes Nutzungsrecht, jedoch ohne Eigentumsrecht. Nießbrauchrecht an einem Haus kann bedeuten, daß man ein Leben lang darin wohnen darf, - es beinhaltet aber auch die Möglichkeit, das Haus zu vermieten und Miete zu kassieren. Man kann etwas mehr oder weniger wie Eigentum nutzen, weinen eigenen Nutzen nach Belieben daraus ziehen, - nur verkaufen darf man es nicht, da man kein Eigentumsrecht hat.

Das ist vielleicht etwas einfach ausgedrückt, aber so ähnlich hat uns das vor kurzem ein Notar erklärt.


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