Wie sieht das rechtlich aus, darf man ein Haus verkaufen, wenn noch bestimmte Personen das Nießbrauchsrecht haben?
Ja, aber dar Recht verkaufst Du mit, das lastet auf dem Haus. Du wirst keinen Käufer finden. Andere Möglichkeit, Du versuchst, den Wohnberechtigten auszuzahlen, er kann darauf eingehen, muß aber nicht. L.G.
Verkauf ist möglich, aber der Käufer übernimmt den Niessbrauch ( in der Regel wertmindernd für den Kaufpreis ).

Ja, aber der Nießbrauch bleibt bestehen. Und ob Du dann einen Käufer findest?

Ja ohne weiteres, aber:
Je nach Ausgestaltung kann ein Niessbrauch ziemlich stark den wert des Hauses mindern. Es wird schon schwierig sein, einen angemessenen Preis zu finden.
Aber möglich ist es schon

Ich denke nein.
Falsche Denke...
klar darfst, aber ob dem potentiellen käufer ein haus nützt, was er nicht nutzen kann???
Nießbrauch ist das Recht auf Wohnung bis zum Lebensende in dem Haus, welches vererbt wird. Die Erben können das Haus zwar versteigern, der neue Eigentümer muss jedoch das Nießbrauchrecht akzeptieren. Hier wird es schwierig sein jemanden zu finden der das Haus kauft, wenn er nur einen Teil der Immobilie für sich verwerten kann.
Franticek am 18. November 2008 01:07 Was du meinst, ist lebenslanges Wohnrecht. Nießbrauch ist etwas anderes, nämlich ein uneingeschränktes Nutzungsrecht, jedoch ohne Eigentumsrecht. Nießbrauchrecht an einem Haus kann bedeuten, daß man ein Leben lang darin wohnen darf, - es beinhaltet aber auch die Möglichkeit, das Haus zu vermieten und Miete zu kassieren. Man kann etwas mehr oder weniger wie Eigentum nutzen, weinen eigenen Nutzen nach Belieben daraus ziehen, - nur verkaufen darf man es nicht, da man kein Eigentumsrecht hat.
Das ist vielleicht etwas einfach ausgedrückt, aber so ähnlich hat uns das vor kurzem ein Notar erklärt.