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darf man ein falsch geparktes Auto mit einem anderen KFZ zuparken?

Frage von Lexxus Lexxus

darf man ein falsch geparktes Auto mit einem anderen KFZ zuparken und dieses somit behindern geparktes Auto war zum Be- und Entladen nur kurz (unter 5 min.) dort abgestellt und konnte nach dem Entladen nicht mehr bewegt werden

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Antworten (8)

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    Antwort von carleone carleone

    Damit macht man sich der Nötigung schuldig, das ist strafbar.

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    Antwort von Nussbecher Nussbecher

    Nein, das darf man nicht, menschlich nachvollziehen kann ich es aber manchmal. Zuparken darf man generell nicht, egal ob falsch geparkt oder nicht.

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    Antwort von dinaheve dinaheve

    nein, das wäre dann Nötigung

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    Antwort von Ontario Ontario

    Nein, das ist nicht zulässig, auch wenn es dir nicht passt.. Du darfst sogar vor einer Ein.-Ausfahrt parken, so das Fahrzeug des Besitzers sich nicht auf seinem Grundstück befindet. Er bleibt dadurch mobil und wird in seiner Bewegunsgfreiheit nicht eingeschränkt.. Allerdings darfst du da nicht stundenlang parken. 1 Stunde ist da schon möglich. In der Fahrschule lernt man, dass es verboten sei, vor Ein.-und Ausfahrten zu parken. Das stimmt nur eingeschränkt. Bei mir parkte mal ein Fahrzeug über 8 Stunden vor meiner Ein.-und Ausfahrt. Ich wollte auf mein Grundstück fahren, war aber nicht möglich. Da ich den Halter des Fahrzeuges nicht kannte, rief ich die Polizei, wollte das Fahrzeug abschleppen lassen. Ich wurde von der Polizei dahingehend belehrt, dass ich zwar das Fahrzeug abschleppen lassen kann, die Kosten hierfür zunächst selber tragen muss und mir das Geld vom Fahrzeughalter holen muss. Der Falschparker erhielt einen Strafzettel über 30 Euro, weil er mehr als 3 Stunden vor meiner Ein.-und Ausfahrt parkte. Es kann dir dabei passieren, dass du auf den Abschleppkosten sitzen bleibst, wenn bei dem Falschparker nichts zu holen ist.

    Ausnahmen gibt es freilich, wo man Ein.-und Ausfahrten nicht zuparken darf. Z. B. Ärzte, Feuerwehr, Rettungsdienste usw.

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    Antwort von Wurstnase Wurstnase

    Ganz klare Antwort: nein, darfst Du nicht. Dann kann Dein Auto abgeschleppt werden, und das wird teuer. ;-)

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    Antwort von MercedesPaolo MercedesPaolo

    von mir aus darfst du. ;D

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    Antwort von Haarerauf Haarerauf

    hm ,

    das erinnert mich an eine Situation , die noch gar nicht solange her ist :

    meine geh-behinderte Freundin kommt mit dem Auto nach Hause, und direkt vor ihrer Einfahrt parkt ein dickes Auto :-(

    es blieben ihr nur wenige Möglichkeiten :

    in der Nähe , aber in "zweiter Reihe" zu parken

    einige ( schmerzhafte) Fußminuten weiter weg zu parken

    noch ne Weile um den Block zu fahren , in der Hoffnung der Autofahrer stellt seine Karre bald weg

    oder eben es zu zu parken ! ( mit Zettelchen dran , wo er klingeln kann ) Ich habe ihr das Letztere geraten

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    Antwort von Woodchuck Woodchuck

    Ich glaube 3min darf man in einer Ladezone stehen, aber ich schätze mal, dass das Einparken eines Autos Nötigung ist. Das wäre wohl Selbstjustiz, eigentlich hätte die Polizei gerufen werden sollen.

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