Darf man eigentlich ein Carport so bauen, dass es bündig auf der Grenze zum Nachbargrundstück steht, wenn der Nachbar nichts dagegen hat?
Darf man ein Carport auf die Grundstücksgrenze stellen?
Antworten (14)
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TimTaylor1975 Das sollten die örtlichen Vorschriften regeln, hier sind einige Punkte erklärt: http://www.heimwerker-erfolg.de/holzarbeiten/fragen-antworten/darf-man-ein-carpo...
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forbiddendogsforbiddendogs
Ich weiß nicht, wie das in Eurem Bereich geregelt ist, ein Telefonat beim Bauamt oder Ordnungsamt hilft da. Hier wars kein Prob, allerdings mit der Auflage: Grenzbebauung maximal 15 m lang und KEINE Fenster zur Nachbarsseite.
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SeehausenSeehausen
Abstandsvorschriften zur Grundstücksgrenze einhalten (je nach Landesbauordnung unterschiedliche Bedingungen - - Bebauungsplan einsehen - Nachbarschurtz beachten - Brandschutz beachten - ggfs. Denkmalschutz und Naturschutzgesetze beachten Wenn alles stimmt, ist in einigen Ländern die Errichtung eines "Carports" (="offene Kleingarage") sogar baugenehmigungsfrei.
Aber auf keinen Fall auf Prospekte der Verkäufer, Sprüche von Freunden oder Auskünfte unzuständiger Behörden wie der Gemeinden verlassen!
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MarkusReinartzMarkusReinartz
Werter Forumsteilnehmer, werte Forumsteilnehmerin, werte Forumsteilnehmer,
ja darf man, wenn denn dann auch noch eine Baugenehmigung durch die Bau genehmigende Behörde erteilt wird.
Die Zustimmung vom Nachbarn -sofern diese denn überhaupt erfoderlich ist- würde ich mir aber an Ihrer Stelle schriftlich geben lassen.
Stellen sie eine schriftliche Anfrage an die zuständige Behörde, da wird man Ihnen weiter helfen. Denn ohne eine Baugenehmigung dürfen Sie -auch mit der Zustimmung Ihres Nachbarn- nicht bauen.
Schauen Sie doch auch mal unter www.baumängelforum.de
Eine Seite auf die ich zufälligerweise bei einer Internetrecherche aufmerksam geworden bin.
Habe gehört dort würde man in so einigen Fällen fündig. Wie es zu diesem Thema hier aussieht, weiß ich natürlich nicht. Einfach mal nachschauen.
Vielleicht kann man Ihnen dort weiter helfen.
Markus Reinartz Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51 53894 Mechernich
PS. Meine Beiträge hier im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.
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kiss96kiss96
Die Frage bezieht sich vor allem auf Landesrecht. In Nds. ist eine Garage mit einem Grenzabstand von 0 m oder mind. 1 m an der Nachbargrenze zulässig (aber nur einmal auf dem Grundstück). Max. Länge 9 m Höhe max. 3 m. Über 40m³ umbauten Raum, oder wenn es der Stellplatz bei Erstgenehmigung ist, in der Regel Baugenehmigungspflichtig. Die vom Nachbarn hinzunehmende Grenzbebaung ergibt sich aus § 12 NBauO (Niedersachsen). Ähnlich in allen Bundesländern. Eine Nichtzulässigkeit kann sich aus dem Bebauungsplan ergeben, wenn dieser für Nebenanlage Regelungen enthält. Empfehle Baugeratung bei der Bauaufsichtsbehörde.
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ImeraImera
wenn der Nachbar nichts dagegen hat bzw auf Gegenseitigkeit, Vorschriften gibt es bei deiner Gemeinde, natürlich alles schriftlich
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QuicknEasyQuicknEasy
Grundsätzlich darst Du, aber es ist regional unterschiedlich und Du hast Dich an die in Deiner Gemeinde festgelegten Richtlinien zu halten. Also, ab zum Bauamt und nachfragen, auh im Bebauungsplan ist geregelt, was Du darfst oder nicht. Nicht auf Hören- Sagen setzen, sondern sich bei den zuständigen öffentlichen Stellen erkundigen. Sie sind dafür zuständig.
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guterwolfguterwolf
zur Sicherheit beim zuständigen Bauamt nachfragen, ggf. benötigst du eine Baugenehmigung, Statik - wenn Grenzbebauung genehmigt ist, muss der Nachbar trotzdem zustimmen und nicht nur mündlich.
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Floh2Floh2
ja kann man, entweder auf die Grundstücksgrenze oder ein Meter ab. Ist aber auch von Land zu Land unterschiedlich. bei uns darf man es.
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fabandfaband
baugenehmigung einholen.... sonst reisst du wieder ab.... !
ist mir selber passiert !
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BigKingXXLBigKingXXL
Dafür braucht man eine Baugenehmigung und deinen Sachverhalt wird man dann wohl überprüfen und genehmigen oder eben nicht.
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forbiddendogsforbiddendogs auch das ist nicht richtig, weil man in best. Bundesländern keine braucht. Also, ich empfehle telefon. Rückspr. mitm Amt, siehe meine answer
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ichmag18ichmag18
Wenn der Nachbarino nichts Dagegen hat dann ja
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SeehausenSeehausen Unzureichende und falsche Auskunft!
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forbiddendogsforbiddendogs eben, wenn der Nachbarino auszieht und ein Nachbartroll einzieht und das Bauamt (das vorher nicht gefragt wurde und ja nicht permanent alles kontrolliert) NUN erfährt, daß die vornachbarliche Abstimmung voll gegen den Hut ging, dann kannste abbauen ohne Wenn und Aber....
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ichmag18ichmag18 bist du eigentlich dumm unter jeden schreibst du äh falsche antwort komm mal von deinem trip runter
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dnadnadnadna
Das würde ich mir aber vom Nachbarn schriftlich bestätigen lassen.
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SeehausenSeehausen Nein, die Nachbarn können keine Baugenehmigung ausstellen!
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ziuwariziuwari
ja, das darf man...
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guterwolfguterwolf so ohne wenn und aber sollte man das nicht behaupten
Grunsätzlich falsche Antwort und sehr gefährlich!
was ist daran bitte gefährlich?
Weil in den meisten Bundesländern dies nicht stimmt und zum Abbruch führt!