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Darf man ein Carport auf die Grundstücksgrenze stellen?

Frage von Mahelalers Mahelalers

Darf man eigentlich ein Carport so bauen, dass es bündig auf der Grenze zum Nachbargrundstück steht, wenn der Nachbar nichts dagegen hat?

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Antworten (14)

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    Antwort von TimTaylor1975 TimTaylor1975

    Das sollten die örtlichen Vorschriften regeln, hier sind einige Punkte erklärt: http://www.heimwerker-erfolg.de/holzarbeiten/fragen-antworten/darf-man-ein-carpo...

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    Antwort von forbiddendogs forbiddendogs

    Ich weiß nicht, wie das in Eurem Bereich geregelt ist, ein Telefonat beim Bauamt oder Ordnungsamt hilft da. Hier wars kein Prob, allerdings mit der Auflage: Grenzbebauung maximal 15 m lang und KEINE Fenster zur Nachbarsseite.

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    Antwort von Seehausen Seehausen

    Abstandsvorschriften zur Grundstücksgrenze einhalten (je nach Landesbauordnung unterschiedliche Bedingungen - - Bebauungsplan einsehen - Nachbarschurtz beachten - Brandschutz beachten - ggfs. Denkmalschutz und Naturschutzgesetze beachten Wenn alles stimmt, ist in einigen Ländern die Errichtung eines "Carports" (="offene Kleingarage") sogar baugenehmigungsfrei.

    Aber auf keinen Fall auf Prospekte der Verkäufer, Sprüche von Freunden oder Auskünfte unzuständiger Behörden wie der Gemeinden verlassen!

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    Antwort von MarkusReinartz MarkusReinartz

    Werter Forumsteilnehmer, werte Forumsteilnehmerin, werte Forumsteilnehmer,

    ja darf man, wenn denn dann auch noch eine Baugenehmigung durch die Bau genehmigende Behörde erteilt wird.

    Die Zustimmung vom Nachbarn -sofern diese denn überhaupt erfoderlich ist- würde ich mir aber an Ihrer Stelle schriftlich geben lassen.

    Stellen sie eine schriftliche Anfrage an die zuständige Behörde, da wird man Ihnen weiter helfen. Denn ohne eine Baugenehmigung dürfen Sie -auch mit der Zustimmung Ihres Nachbarn- nicht bauen.

    Schauen Sie doch auch mal unter www.baumängelforum.de

    Eine Seite auf die ich zufälligerweise bei einer Internetrecherche aufmerksam geworden bin.

    Habe gehört dort würde man in so einigen Fällen fündig. Wie es zu diesem Thema hier aussieht, weiß ich natürlich nicht. Einfach mal nachschauen.

    Vielleicht kann man Ihnen dort weiter helfen.

    Markus Reinartz Freier Sachverständiger für Bauwesen

    Hauptstraße 51 53894 Mechernich

    PS. Meine Beiträge hier im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

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    Antwort von kiss96 kiss96

    Die Frage bezieht sich vor allem auf Landesrecht. In Nds. ist eine Garage mit einem Grenzabstand von 0 m oder mind. 1 m an der Nachbargrenze zulässig (aber nur einmal auf dem Grundstück). Max. Länge 9 m Höhe max. 3 m. Über 40m³ umbauten Raum, oder wenn es der Stellplatz bei Erstgenehmigung ist, in der Regel Baugenehmigungspflichtig. Die vom Nachbarn hinzunehmende Grenzbebaung ergibt sich aus § 12 NBauO (Niedersachsen). Ähnlich in allen Bundesländern. Eine Nichtzulässigkeit kann sich aus dem Bebauungsplan ergeben, wenn dieser für Nebenanlage Regelungen enthält. Empfehle Baugeratung bei der Bauaufsichtsbehörde.

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    Antwort von Imera Imera

    wenn der Nachbar nichts dagegen hat bzw auf Gegenseitigkeit, Vorschriften gibt es bei deiner Gemeinde, natürlich alles schriftlich

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    Antwort von QuicknEasy QuicknEasy

    Grundsätzlich darst Du, aber es ist regional unterschiedlich und Du hast Dich an die in Deiner Gemeinde festgelegten Richtlinien zu halten. Also, ab zum Bauamt und nachfragen, auh im Bebauungsplan ist geregelt, was Du darfst oder nicht. Nicht auf Hören- Sagen setzen, sondern sich bei den zuständigen öffentlichen Stellen erkundigen. Sie sind dafür zuständig.

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    zur Sicherheit beim zuständigen Bauamt nachfragen, ggf. benötigst du eine Baugenehmigung, Statik - wenn Grenzbebauung genehmigt ist, muss der Nachbar trotzdem zustimmen und nicht nur mündlich.

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    Antwort von Floh2 Floh2

    ja kann man, entweder auf die Grundstücksgrenze oder ein Meter ab. Ist aber auch von Land zu Land unterschiedlich. bei uns darf man es.

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Grunsätzlich falsche Antwort und sehr gefährlich!

    Kommentar von Floh2 Floh2Floh2

    was ist daran bitte gefährlich?

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Weil in den meisten Bundesländern dies nicht stimmt und zum Abbruch führt!

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    Antwort von faband faband

    baugenehmigung einholen.... sonst reisst du wieder ab.... !

    ist mir selber passiert !

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    Antwort von BigKingXXL BigKingXXL

    Dafür braucht man eine Baugenehmigung und deinen Sachverhalt wird man dann wohl überprüfen und genehmigen oder eben nicht.

    Kommentar von forbiddendogs forbiddendogsforbiddendogs

    auch das ist nicht richtig, weil man in best. Bundesländern keine braucht. Also, ich empfehle telefon. Rückspr. mitm Amt, siehe meine answer

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    Antwort von ichmag18 ichmag18

    Wenn der Nachbarino nichts Dagegen hat dann ja

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Unzureichende und falsche Auskunft!

    Kommentar von forbiddendogs forbiddendogsforbiddendogs

    eben, wenn der Nachbarino auszieht und ein Nachbartroll einzieht und das Bauamt (das vorher nicht gefragt wurde und ja nicht permanent alles kontrolliert) NUN erfährt, daß die vornachbarliche Abstimmung voll gegen den Hut ging, dann kannste abbauen ohne Wenn und Aber....

    Kommentar von ichmag18 ichmag18ichmag18

    bist du eigentlich dumm unter jeden schreibst du äh falsche antwort komm mal von deinem trip runter

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    Antwort von dnadna dnadna

    Das würde ich mir aber vom Nachbarn schriftlich bestätigen lassen.

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Nein, die Nachbarn können keine Baugenehmigung ausstellen!

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    ja, das darf man...

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    so ohne wenn und aber sollte man das nicht behaupten

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