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Darf man ein Blaulicht auf Privatgelände nutzen?

Frage von Schnoor24 Schnoor24

Hallo, wir haben einen Hof darf man da mit dem Auto und Blaulicht auf dem Dach (nur) aus Spaß fahren?

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Bruchpilot1982 Bruchpilot1982

    Auf einem Privatgrundstück darfst du das natürlich machen. Abgesehen von der möglichen Ruhestörung nach §117 OWIG. Einen direkten Paragraphen gibt es hierfür nicht, jedoch ist die Benutzung der blauen Rundumleuchte im §52 (3) StVZO geregelt: 

    (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

    1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

    2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

    3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

    4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

    Und die STVZO greift genauso wie die STVO nur im öffentlichen Straßenverkehr oder öffentlichem Gelände.

    Kommentar von Quickys1 Quickys1Quickys1

    Vorsicht!!!

    Die Ausdrücke öffentlicher Straßenverkehr oder öffentliches Gelände kennt unsere StVO/ StVZO nicht.

    Hier ist die Rede von öffentlichem Verkehrsraum. Und der hat wiederum nichts mit Privatgelände zu tun.

    Auch Dein Privatgelände kann öffentlicher Verkehrsraum sein.

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    Antwort von hoexteraner hoexteraner

    Das kommt auf den Hof an...

    Wenn er für Jedermann von der Straße aus zugänglich ist, ohne dass klare und eindeutige Beschilderung die Zufahrt verbietet und auf Privatgelände hinweist, dann gilt er als "tatsächlich-öffentlicher Verkehrsraum". Damit gilt die StVO und du darfst kein Blaulicht benutzen.

    Ist der Hof aber deutlich von der Straße abgetrennt, eindeutig beschildert und evtl. sogar mittels eines Tores für den Verkehr zu sperren, dann handelt es sich um "nicht öffentlichen Verkehrsraum". Dann kannst du herumgurken wie und mit was du willst. Und wenns besoffen mitm rosa Panzer ist...

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    Antwort von Commodore64 Commodore64

    Auf Privatgrundstück darf man alles fahren was man will. Da muß nichts zugelassen sein und da kann dran sein oder fehlen was man will. Allerdings nur solange es die Nachbarn nicht stört. Eine Sirene z.B. wäre Ruhestörung.

    Kommentar von Quickys1 Quickys1Quickys1

    Die Tasache "Privatgrundstück" allein reicht nicht aus.

    Es darf sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum handeln, also muss es durch Zaun und Schranke, Kette oder Tor gegen das Befahren von jederman gesichert sein.

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    Antwort von daddel92 daddel92

    Ich gehe mal davon aus. Wir hatten diese Woche auch einen Krankenwagen bei uns in der Werkstatt und am Samstag bin ich und ein Azubi auch auf dem Firmengelände mit Blaulicht und Sirene gefahren. Es ist ja ein Privatgelände und da kann man ruhig etwas Krach machen und ob es jetzt durch Musik ist oder durch ein Martinshorn ist denke ich nicht relevant.

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    Antwort von outfreyn outfreyn

    Wenn der Hof abschließbar ist... ansonsten gilt auch der private Hof als öffentliche Verkehrsfläche, und dann ist es nicht erlaubt. Das Gelände muss ausdrücklich umfriedet sein.

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    Antwort von Saturnknight Saturnknight

    ich frag mich gerade, wo da der Sinn ist. Auf dem eigenen Hof mit Blaulicht rumkurven? Das soll Spaß machen?

    Kommentar von Schnoor24 Schnoor24

    Jop

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    Antwort von Schnoor24 Schnoor24

    Ja oder nein? Hat jemand einen Paragraph oder soetwas das das belegt? Ich will ja keine Strafanzeige am A.. haben. Danke.

    Kommentar von tintini tintinitintini

    Den Paragraphen hat Dir der Bruchpilot schon geschrieben. Und dass das im öffentlichen Verkehrsraum gilt. Dein Hof zählt allerdings auch als öffentlicher Verkehrsraum, wenn andere ihn ungehindert benutzen können. Da reicht auch kein Schild, wie andere hier behaupten, sondern  er muss "umfriedet" sein, wie outfreyn schon schrieb, das heißt, er muß eingezäunt sein oder zuminest über eine Schranke verfügen.

    Eine Strafanzeige gäbe es nicht, da es sich "nur" um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Wie teuer das ist, kannst Du im Bußgeldkatalog nachsehen, der ist nach Paragraphen sortiert.

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    Antwort von leoncan95 leoncan95

    nein.

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    Antwort von Bayerhuber Bayerhuber

    ja müsstet ihr dürfen, da Blaulicht nur auf öffentlichem Gelände verboten ist soweit ich weiß

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