Hallo, wir haben einen Hof darf man da mit dem Auto und Blaulicht auf dem Dach (nur) aus Spaß fahren?
Darf man ein Blaulicht auf Privatgelände nutzen?
Antworten (9)
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Bruchpilot1982Bruchpilot1982
Auf einem Privatgrundstück darfst du das natürlich machen. Abgesehen von der möglichen Ruhestörung nach §117 OWIG. Einen direkten Paragraphen gibt es hierfür nicht, jedoch ist die Benutzung der blauen Rundumleuchte im §52 (3) StVZO geregelt:
(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
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Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
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Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
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Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
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Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Und die STVZO greift genauso wie die STVO nur im öffentlichen Straßenverkehr oder öffentlichem Gelände.
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hoexteranerhoexteraner
Das kommt auf den Hof an...
Wenn er für Jedermann von der Straße aus zugänglich ist, ohne dass klare und eindeutige Beschilderung die Zufahrt verbietet und auf Privatgelände hinweist, dann gilt er als "tatsächlich-öffentlicher Verkehrsraum". Damit gilt die StVO und du darfst kein Blaulicht benutzen.
Ist der Hof aber deutlich von der Straße abgetrennt, eindeutig beschildert und evtl. sogar mittels eines Tores für den Verkehr zu sperren, dann handelt es sich um "nicht öffentlichen Verkehrsraum". Dann kannst du herumgurken wie und mit was du willst. Und wenns besoffen mitm rosa Panzer ist...
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Commodore64Commodore64
Auf Privatgrundstück darf man alles fahren was man will. Da muß nichts zugelassen sein und da kann dran sein oder fehlen was man will. Allerdings nur solange es die Nachbarn nicht stört. Eine Sirene z.B. wäre Ruhestörung.
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Quickys1Quickys1 Die Tasache "Privatgrundstück" allein reicht nicht aus.
Es darf sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum handeln, also muss es durch Zaun und Schranke, Kette oder Tor gegen das Befahren von jederman gesichert sein.
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daddel92daddel92
Ich gehe mal davon aus. Wir hatten diese Woche auch einen Krankenwagen bei uns in der Werkstatt und am Samstag bin ich und ein Azubi auch auf dem Firmengelände mit Blaulicht und Sirene gefahren. Es ist ja ein Privatgelände und da kann man ruhig etwas Krach machen und ob es jetzt durch Musik ist oder durch ein Martinshorn ist denke ich nicht relevant.
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outfreynoutfreyn
Wenn der Hof abschließbar ist... ansonsten gilt auch der private Hof als öffentliche Verkehrsfläche, und dann ist es nicht erlaubt. Das Gelände muss ausdrücklich umfriedet sein.
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SaturnknightSaturnknight
ich frag mich gerade, wo da der Sinn ist. Auf dem eigenen Hof mit Blaulicht rumkurven? Das soll Spaß machen?
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Schnoor24 Jop
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Schnoor24 Ja oder nein? Hat jemand einen Paragraph oder soetwas das das belegt? Ich will ja keine Strafanzeige am A.. haben. Danke.
Kommentar von
tintinitintini Den Paragraphen hat Dir der Bruchpilot schon geschrieben. Und dass das im öffentlichen Verkehrsraum gilt. Dein Hof zählt allerdings auch als öffentlicher Verkehrsraum, wenn andere ihn ungehindert benutzen können. Da reicht auch kein Schild, wie andere hier behaupten, sondern er muss "umfriedet" sein, wie outfreyn schon schrieb, das heißt, er muß eingezäunt sein oder zuminest über eine Schranke verfügen.
Eine Strafanzeige gäbe es nicht, da es sich "nur" um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Wie teuer das ist, kannst Du im Bußgeldkatalog nachsehen, der ist nach Paragraphen sortiert.
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BayerhuberBayerhuber
ja müsstet ihr dürfen, da Blaulicht nur auf öffentlichem Gelände verboten ist soweit ich weiß
Vorsicht!!!
Die Ausdrücke öffentlicher Straßenverkehr oder öffentliches Gelände kennt unsere StVO/ StVZO nicht.
Hier ist die Rede von öffentlichem Verkehrsraum. Und der hat wiederum nichts mit Privatgelände zu tun.
Auch Dein Privatgelände kann öffentlicher Verkehrsraum sein.