also kein richtiges haus, mehr eine plattform im baum. der steht allerdings direkt am zaun zu den nachbarn. man könnte von dort aus in den nachbargarten gucken. wie ist die gestzl. regelung?
Antworten (2)
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2Antwort von
holzloeweholzloewe
Da gibt es keine einheitliche Regelung. Bebauungen auf der Grundstücksgrenze werden In der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Aber Baumhäuser? Solange Das nicht Euer Hauptwohnsitz wird sollte es keine Probleme geben.
Redet doch mit Euren Nachbarn ob er sich davon belästigt fühlt. Damit geht Ihr unnötigen Streitereien die nur Anwälte erfreuen von Anfang an aus dem Weg!
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2Antwort von
marina09marina09
Fragen sie doch ihren Nachbarn vorher...normalerweise muß man einen Mindestabstand einhalten...nicht das sie es wieder abreißen müssen...dann wären die Kinder bestimmt traurig.
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