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Darf man ein Baby,das noch nicht laufen kann, während des Mittagsschlafes allein in Wohnung lassen?

Frage von FrauSchmidt FrauSchmidt

Darf man ein Baby, das noch nicht laufen kann (also ca. bis 18 Monate) während des Mittagsschlafes allein in der Wohnung lassen, um kurze Besorgungen zu machen, zB schnell zum Supermarkt gehen, mit dem Hund um den Block etc. ? Das Kind schläft für gewöhnlich mittags zwei Stunden in seinem Bett durch; das Gitterbett ist fest an der Wand befestigt, es kann dort nicht raus. Hatte unlängst eine Diskussion mit einer Freundin darüber, ob man dadurch die Aufsichtspflicht verletzt oder nicht. Im Gesetz steht nichts weiter dazu. Wie seht ihr das?

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Antworten (17)

  • 8
    Antwort von Ally32 Ally32

    So ein kleines KInd sollte man nie alleine in der Wohnung lassen!

    Kommentar von Sofaschalter SofaschalterSofaschalter

    Auch nicht, wenn es laufen kann. DH

    Kommentar von Claudine74 Claudine74Claudine74

    Das wollt ich eigentlich auch noch schreiben!! Wenn es laufen kann, ist es natürlich auch noch nicht alt genug, dass man es allein lassen kann!!!

    DH Sofaschalter! (geht leider bei Kommentaren nicht)

  • 6
    Antwort von schofel schofel

    So kleine Kinder NIE alleine lassen, auch dann wenn keine Verletzungsgefahr besteht! Man sollte nicht glauben, was alles während der fünf Minuten in denen man weg ist, passieren kann.

    Kommentar von FrauSchmidt FrauSchmidtFrauSchmidt

    Hm. Schon klar, dass das nicht ideal ist, sein Kind allein zu lassen. Aber außer dass es wach wird und schreit, kann nichts passieren. (Es sei denn, das Haus brennt in der kurzen Zeit der Abwesenheit ab...)Und ist es wirklich schlimm, wenn ein Kind mal zehn Minuten schreit? Ich frage ja nur, weil wir uns diese Gedanken gemacht haben.

    Kommentar von schofel schofelschofel

    Ja, ist es. Weil das Kind merkt daß es allein ist. Woher nimmst Du die Gewißheit daß nichts passieren kann? Die Lütten kommen dann auf ganz seltsame Ideen und da kann so einiges passieren!

  • 6
    Antwort von Nellina Nellina

    Ich wuerde es nicht tun. Sollte was passieren, dann hasst Du Deine Aufsichtspflicht verletzt. Deine Freundin hat RECHT

  • 6
    Antwort von Claudine74 Claudine74

    NIENIEMALS würde ich ein Kind in dem Alter alleine in der Wohnung lassen, ausser ich geh in den Waschkeller und hänge Wäsche auf. Dabei lass ich die Türen offen, damit ich das Kind hören kann.

    Wenn was passiert denke ich schon, dass man der Mutter Verletzung der Aufsichtspflich vorwerfen würde - und das meiner Meinung nach auch völlig zurecht!

    Kommentar von Sofaschalter SofaschalterSofaschalter

    DH

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    Antwort von Floeckli Floeckli

    Würd ich nicht alleine lassen!

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    Antwort von kleinemaus157 kleinemaus157

    Nie das Kind alleine lassen. Auch wenn es noch nicht laufen kann oder auch im Gitterbettchen schläft aus dem es nicht allein rausklettern kann. In den Supermarkt kann man auch mit dem Kind und frische Luft beim Gassigehen ist auch für ein Kind gesund. Was ist, wenn dir etwas passiert, du z.B. einen Unfall hast und niemand weiß, dass dein Kind allein in der Wohnung ist???? Das ist grobe Vernachlässigung deiner Aufsichtspflicht. Sag einer Nachbarin oder einer Freundin bescheid, die in der Zeit, in der du nicht in der Wohnung bist, auf das Kind achtet.

  • 1
    Antwort von sternchenausdd sternchenausdd

    meine tochter ist sehr zuverlässig und achtet auf verbote, wir brauchten also nie kindersicherungen für steckdosen, herd, türen oder so was, ABER: ich hätte sie niemals allein in der wohnung gelassen, sie ist jetzt 3 jahre alt und selbst da lass ich sie nicht allein. die wohl schlimmste situation ist die, dass das kind aufwacht und nach der mama ruft, aber die mama kommt nicht, weil sie nicht da ist, das kann für immer das vertrauen kaputt machen und bleibende ängste hervorrufen. man kann doch alles mit dem kind gemeinsam machen und den mittagsschlaf auch in der wohnung sinnvoll nutzen.

  • 1
    Antwort von Divine38 Divine38

    Auch wenn das Baby schlafen sollte und Dir (oder der Mutter) niemand etwas böses wünscht - stell Dir doch mal vor, du wirst beim Einkaufen vom Auto angefahren, wirst ohnmächtig, beobachtest etwas, wo Du als Zeuge vernommen werden musst, etc. Babys gehören nicht alleine nach Hause.

  • 1
    Antwort von hartzerroller hartzerroller

    ich habe es 1x getan - und als ich wieder kam, da saß er hinter dem Sofa und hatte den Vogelkäfig am Wickel. Das ist aber schon sehr lange her.

  • 1
    Antwort von drene drene

    Was ist wenn der Mutter in dieser Zeit etwas passiert? Vom Auto angefahren oder die Treppe runtergefallen und keine Hilfe ist da? Niemand weiß das in der Wohnung ein Baby wartet. Ich habe es nie gemacht! Auch heute noch nicht und meine Kids sind 8 und 5 Jahre alt.

  • 1
    Antwort von wilde13 wilde13

    Also, das würde ich nicht verantwortn wollen. Auf keine Fall würde ich mein Baby allein lassen.

  • 1
    Antwort von blauangel04 blauangel04

    NEIN auf keinen Fall

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    Antwort von circel1 circel1

    Ich würde ein kleines Kind nie allein in der Wohnung lassen!

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    Antwort von elenite elenite

    Das sollte man auf keinen Fall machen. Kleine Kinder dürfen nicht alleine gelassen werden. Du hast die Aufsichtspflicht und wenn etwas passiert, dann könntest du dir das sicher nie verzeihen.

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    Antwort von wj2000 wj2000

    Nimm es doch mit.

    Kommentar von FrauSchmidt FrauSchmidtFrauSchmidt

    :-) Ja. Es geht in diesem Fall zwar nicht um mich. Sondern darum, dass es schneller und effektiver ist, wenn man die Schlafenszeit des Kindes für kurze Erledigungen nutzt - und ob das erlaubt ist.

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    Antwort von Plan4B Plan4B

    Hallo in die Runde,

    hilfreich ist sicher dieser Beitrag von Prof. Dr. Simon Hundmeyer: http://www.liliput-lounge.de/hidden-pages/newsletter-Artikel-2010/Kind-alleine-l...

    Hundmeyer ist u.a. Professor der Rechtswissenschaft, Autor von "Recht für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, Heimen und der Jugendarbeit", sowie anerkannte Autorität im Bereich Recht und Erziehung.

    Ob der interessierte Leser dessen Meinung teilt, ist eine andere Frage. Er beleuchtet lediglich den rechtlichen Hintergrund.

    Ich gebe zu bedenken, dass man kein Kind 24 h überwachen kann und dass die angesprochene Aufsichtspflicht wie so vieles im Leben eine Risikoabwägung ist. Persönlich kann ich nichts verwerfliches daran finden, wenn ein Kind per Babyphone (das z.B. auf dem Handy anruft; viele Mobilteile unterstützen diese Funktion) überwacht wird und Tätigkeiten z.B. im Garten vorgenommen werden.

    Vielleicht sollte sich die ein oder andere Echauffierte vor Augen führen, welch ähnliche Gefahren entstehen können während die Eltern in einem anderen Zimmer schlafen.

    Schlussendlich muss jeder Vater und jede Mutter alleine entscheiden, welches Risiko sie bzgl. der Aufsichtspflicht eingehen wollen.

    Ein Urteil über die Lebenssituation anderer maße ich mir nicht an.

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    Antwort von Stille100 Stille100

    Ich weis nicht ob es Gesetzlich erlaubt ist, aber da es jederzeit aufwachen kann und jeder Zeit andere schlimme Dinge pasieren können, sage ich das es unverantwortlich wehre. Auserdem tragen Kinder ihr ganzes Leben schwehre psychische schäden davon, wenn sie einmal aufwachen und niemand ist da, das äusert sich meist dadurch, das sie viel später anfangen zu sprechen oder für immer Stumm bleiben. Auserdem würdest du es dir selbst auch niemals verzeien wenn in der Zeit wo du abwesend bist dem Baby etwas pasiert!!!

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