Mein Kumpel hat heute sein auto verkauft, dies hat kein tüv mehr und ist nicht angemeldet. Jedoch ist jetzt der typ der das auto geakuft hat von der polizei angehalten worden weil er mit dem wagen gefahren ist er war betrunken und hat keinen Führerschein. Bekommt mein Kumpel jetzt auch eine anzeige

Wohl kaum. Jeder Volljährige kann sich ein Auto kaufen. Ein Führerschein ist dazu nicht nötig. Ich könnte ja auch mit dem Ding auf meiner Ranch spazieren fahren oder es in mein Wohnzimmer stellen.
Nein, warum sollte er?
Ich habe noch nicht erlebt, dass irgendwer einen Führerschein sehen wollte, beim Autokauf.
Auch wegen des TÜV's muss er sich keine Gedanken machen. Der Käufer hat ihn ohn TÜV übernommen und alles weitere ist Sache des neuen Besitzers.

Nein, das Verkaufen eines PKW an einen Interessenten ohne Führerschein ist erlaubt.

neeeeee
dein Freund hat den Wagen ja VERKAUFT
von dem Moment an, wo der Verkauf besiegelt wurde, ist der Wagen in den Besitz des anderen Käufers übergegangen.
Also hats deinen Freund nicht weiter zu interessieren, was der andere mit dem Schlitten macht
da braucht sich dein Kumpel keine Sorgen machen^^
Ch4rger am 1. Juli 2009 18:35 mein neeeee war jetz auf deine Frage am Ende bezogen
natürlich durfte er das Audo verkaufen^^
Dein Kumpel ist aus dieser Nummer raus, nur der neue Besitzer hat ein großes Problem jetzt.
NEIN.
Hoppla, da sind zwei Fragen auf einmal: Antwort1: Du darfst ein Auto verkaufen, ohne daß du den Führerschein des Käufers gesehen hast und
Nein, das braucht deinen Freund gar nicht weiter zu interessieren.

Nein, er kann den Wagen verkaufen an wen er will. Es kann ja auch jemand ein Auto kaufen, der nie einen Führerschein gemacht hat, spricht ja nichts dagegen. Der Verkäufer hat nicht dafür zu sorgen, dass sich der Käufer an die Verkehrsregeln hält oder nur mit gültiger Fahrerlaubnis unterwegs ist. Da bräuchte man ja bald einen Anwalt an seiner Seite, wenn man ein Auto verkaufen will...
Also die schönste (und völlig harmlose) Antwort, über die ich herzhaft gelacht habe, ist hier wegzensiert worden - so macht das keinen Spaß
nightblue am 1. Juli 2009 20:53 das ist allerdings wahr...
Wo stand das Auto, als es verkauft wurde? Auf Privatgrund hoffentlich. Wäre auch besser, wenn der Verkäufer nicht gesehen hat, wie der Käufer weggefahren ist (falls er danach gefragt wird). Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag oder Zeugen? Kohle schon bezahlt?
" dies hat kein tüv mehr und ist nicht angemeldet. "
ja denke schon
Oubyi am 1. Juli 2009 18:21 Wieso sollte ich kein abgemeldetes Schrottauto verkaufen dürfen? Ich fahre ja nicht damit, und was der Käufer damit macht braucht mich nicht zu interessieren.