Ist es erlaubt ?
Darf man ein Auto ohne Motor schieben, wenn man keinen Führerschein besitzt ?
Antworten (10)
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HomunculusHomunculus
Ja das darf man. Du darfst sogar ein Auto mit Motor fahren, wenn es nicht schneller als 6 km/h fahren kann.
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2Antwort von
peterklaus57peterklaus57
"...das amtliche Dokument für das Führen von Kraftfahrzeugen..." - also beim Schieben führe ich auch das Fahrzeug, es steht nirgends das das Fahrzeug mit Motorkraft betrieben werden muß.
In Österreich heißt es auch eindeutig "..Erteilung einer Lenkberechtigung..".
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DabbelDabbel Aha... dann dürfte man also nur dann ein stehengebliebenes Auto anschieben, wenn man einen Führerschein hat?
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GottLiebtSieGottLiebtSie Das Führen bedeutet, dass das Fahrzeug über einen Motor angetrieben wird. Sagt einem das nicht der gesunde Menschenverstand, dass hier nicht das Schieben oder Abschleppen gemeint ist?
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peterklaus57peterklaus57
Um es kurz zu machen, bei einem Unfall oder Defekt natürlich bis das Auto kein Hindernis bildet. Anschieben eines nicht startenden Autos ist zwar noch üblich (wenn die Bauweise dies zuläßt), aber lt. StVO und in der Praxis eine Ordnungswidrigkeit.
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maikel196maikel196 ich machs noch kürzer
falsch :-))
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Willyboy966Willyboy966
So lange Du Dich dabei nicht in das Auto rein setzst, darfst Du es auch schieben! Du darfst nur nicht den Motor anmachen und mit laufendem Motor fahren.
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maikel196maikel196
hallo
du darfst auch mit motor schieben , und sogar im geschleppten fahrzeug sitzen .
gruss mike
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KanDoo91KanDoo91 Aber nur mit Abschleppstange glaube ich...
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GottLiebtSieGottLiebtSie auch mit Abschleppseil.
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abibremerabibremer zumindest in deutschland besteht rechtlich ein riesiger unterschied zwischen schleppen und ABschleppen.!
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ShornellaShornella
du darfst dich sogar hinter das steuer eines fahrzeuges setzen und es lenken/bremsen, wenn dieses abgeschleppt wird. voraussetzung ist dass du mind. 16 bist
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GottLiebtSieGottLiebtSie Und sogar mit Motor, nur darf er nicht das Fahrzeug antreiben - was er bei einem geschleppten Fahrzeug sowieso nicht tut...
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ziuwariziuwari
auf deinem hof, ja
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peterklaus57peterklaus57 stimmt genau - "...behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen..."
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DabbelDabbel Wieso ist ein Fahrzeug ohne Motor ein Kraftfahrzeug?
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maikel196maikel196 nee auch auf der strasse
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peterklaus57peterklaus57 richtig lesen - auf öffentlichen Straßen nicht = strafbar
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GottLiebtSieGottLiebtSie selbst richtig lesen - es geht um das Schieben, nicht das Fahren des Fahrzeugs
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maikel196maikel196 peterklaus57
hast du nix ahnung wa ??!! aber egal
Das hängt nicht von der Geschwindigkeit ab, sondern von der Fahrzeugklasse - siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Leichtfahrzeug
Du hast Recht. Der § 18 StVZO ist mittlerweile weggefallen. Wieder was gelernt.