Frage steht oben.... Andersherum ist es nicht erlaubt, wie ist es so geregelt ?
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Darf man ein Auto mit NL-Kennzeichen und einen Anhänger mit D-Kennzeichen in Deutschland fahren ?
Frage von
aleidaaleida
Antworten (2)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
siggibayrsiggibayr
Grundsätzlich ja. NL- Fahrzeug, wenn der Halter/Besitzer seinen ordentlichen Wohnsitz in NL hat und sich vorrübergend in D aufhält. Dann darf auch der D- Anhänger in D mitgeführt werden. Eine vorübergehende Verwendung des D- Anhängers in der NL ist auch weder zulassungsrechtlich noch steuerrechtlich zu beanstanden (auch wenn ich das NL- Gesetz nicht kenne).
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1Antwort von
Cheater3kCheater3k
Klar, solange beide Objekte zugelassen sind, darf man sie auch benutzen.
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