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Darf man ein Auto im Zelt unterbringen?

gefragt von WonderfulWorld am 30.07.2009 um 15:19 Uhr

Ein Bekannter von uns hat einen Smart und hatte jetzt die Idee, den kleinen Flitzer im Zelt (festes Partyzelt mit LKW Plane) unterzubringen, da er keine Garage hat. Er kann das Zelt auf seinen Grund stellen aber bei Garagen braucht man doch einen Platz davor, den er in dem Fall nicht hat, d.h. es ist bündig mit der Straße. Ist das erlaubt oder kann man da Ärger bekommen?

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Recht x 35.069 Gesetz x 2.098 Garage x 219 Zelt x 100 Straßenverkehrsordnung x 81 Partyzelt x 7

anonym
beantwortet von Annaberg am 30. Juli 2009 15:21
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Es ist sein Grundstück und ein Zelt bedarf keiner Erlaubnis.


anonym
beantwortet von anjanni am 30. Juli 2009 15:21
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Es könnte sein, daß es aus Feuerschutzgründen nicht erlaubt ist.

Einen Platz vor der Garage braucht man nicht unbedingt. Man findet oft Garagen an der Grundstücksgrenze.


anonym
beantwortet von CRAXXX am 30. Juli 2009 15:20
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nein es ist ja nur ein zelt muss ja keiner wissen das da ein auto drin steht

Kommentar von anjanni am 30. Juli 2009 15:21

auch kein Nachbar z.B., der einem vielleicht nicht wohlgesonnen ist...

das ist wohl eher nicht praktikabel


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