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darf man ein angefahrenes kaninchen von der strasse mit nach hause nehmen anbraten und essen?

Frage von Kirsche09 Kirsche09
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Antworten (23)

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    Antwort von Germanrocker5 Germanrocker5

    das is gestört , gucken ob es lebt und zum tierarzt.

    Kommentar von Jule1973 Jule1973Jule1973

    DH! Auf die Idee nur zu kommen, finde ich schon krass. Mein erster Gedanke wäre Tierarzt, und ob es überlebt, aber das...bah.

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    Antwort von majestic12 majestic12

    Nein, das zählt unter Jagdwilderei und ist strafbar.

  • 2
    Antwort von tommib tommib

    nein, darf man nicht. Das zählt dann als Wilderei. Du MUSST die Polizei oder den Förster rufen.

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    Antwort von Buddysuperdog Buddysuperdog

    Nein, das ist Wild und gehört dem jeweiligem Jagdpächter, außerdem muß Du mit Kranheiten rechen, die man so dem Tier nicht ansieht...

    Kommentar von apriket apriketapriket

    Schizophrenie, oder was?

    Kommentar von Buddysuperdog BuddysuperdogBuddysuperdog

    nee ziemlich fiese Sachen wie Tollwut oder Würmer, die Du mit dem Auge so nicht erkennen wirst und Dich als Mensch gerne zum "Wirt" nehmen, geht ein wenig auf die glatte Muskulatur des Herzens und der Lunge und das Sterben ist natürlich garantiert und sehr Qualvoll... dagen wäre Schizo fast wie Grippe und harmlos

    Kommentar von fischerhundefan fischerhundefanfischerhundefan

    DDH Buddy und korrekte Antwort! Außerdem entsteht im Tier durch den qualvollen Tod extrem viel Adrenalin, dass Fleisch würde gar nicht schmecken...

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    Antwort von Serienchiller Serienchiller

    So weit ich weiß nicht. Du musst sowas dem Förster melden, zumindest bei Unfällen mit größerem Getier (Rehe, Wildschweine).

    Kommentar von OOOPatriceOOO OOOPatriceOOOOOOPatriceOOO

    Ja aber bestimmt nicht bei nem Kaninchen.

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    Antwort von xyz098 xyz098

    Nein. Bei angefahrenem Wild muss man den nächsten Förster verständigen.

    Kommentar von Floh2 Floh2Floh2

    auch bei einem Hasen?

    Kommentar von Buddysuperdog BuddysuperdogBuddysuperdog

    nein bei größerem Wild oder Wildschaden, Rehe ... Wildschweine etc sind dem Revierförster oder Jagdpächter zu melden, Kannichen, Hasen, Igel uns sonstige Tiere in der Größenordnung gehören nicht dazu, Ausnahme es sind Artengeschütze Tiere oder besonders wertvolle Tiere wie Adler

    Kommentar von xyz098 xyz098xyz098

    Bist Du Dir sicher? Soweit ich weiß muss man auch den Hasen beim Förster abgeben

    Kommentar von Buddysuperdog BuddysuperdogBuddysuperdog

    Nein sicher nicht... so war mal die Auskunft von einem Jäger... der sollte es wissen, allerdings haben wir nicht jede Größe und Wildart sidkutiert, da ich einen Rehwildschaden hatte. Das müßte man aber sehr schnell ergooglen können oder einfach die nächste Förstei anrufen, die sollten es genau wissen

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    Antwort von hundini hundini

    Erstens ist es strafbar. Außerdem kann das Tier krank sein, z.B. Myxomatose, Würmer, Tollwut usw. Man kann die Erkrankungen von außen nicht immer erkennen.

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    Antwort von sikas sikas

    Nein,ist schon Wilderei und Strafbar .Fast ganz Deutschland ist in Jagdpachtzellen (weiß nicht wie sie sich genau nennen)aufgeteilt und nur die Pächter haben rechte an den Tieren.Falles ein Pächter das liest bitte genauer erklären.

    LG Sikas

  • 1
    Antwort von Lavendel53 Lavendel53

    Früher hat das mein Vater schon gemacht, da er die Tiere auch schlachten konnte. Wenn die nicht gerade zu Matsch gefahren sind dürfte es kein Problem sein.

    Angst vor Krankheiten hätte ich nicht und schmecken echt gut.

    Leider hoppeln heute nicht mehr so viele über die Wege.

    Größere Wildtiere würde ich nicht so einfach mitnehmen. Vor allem nicht, wenn auch ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist. Bei einem Hasen besteht da aber eigentlich keine Gefahr.

  • 1
    Antwort von burki burki

    guten abend

    nein, das darfst du nicht.

    du könntest schauen, ob es noch lebt, dann zum ta damit. auch schauen, ob du schäden am fahrzeug hast.

    es sollte z.b ein jäger/förster oder polizei benachrichtigt werden. auch muss das tier ja untersucht werden, ob es zum verzehr geeignet ist.

    allerdings sieht dich ja keiner, wenn du es einpackst und mitnimmst.

    tschüss burki

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    Antwort von Floh2 Floh2

    niemals, weiß doch nicht ob das Tier krank war. Und abartig ist es auch noch.

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    Antwort von denecke denecke

    Ja. Na guten Appetit!

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    Antwort von apriket apriket

    Wenn du einen leckeren Braten daraus bereitest, dann hatte der Tod des Hasen wenigstens einen Sinn, und das Tier ist nicht ganz umsonst gestorben. http://www.chefkoch.de/rezepte/30491008174307/Kaninchenbraten.html

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    Antwort von 8rosinchen 8rosinchen

    wenns dir schmeckt...

    1. und nicht erwischen lassen
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    Antwort von Jojoli Jojoli

    auf'S Rezept wär' ich noigierig!
    :-)

    Aber sonst ist es verboten und Du kannst Probleme mit der Jägerschaft kriegen (Wilderei oder Wilddiebstahl) !

    Weiters läßt man ihn einige Tage abhängen, bevor man ihn in Rahmsauce köchelt!

    Mahlzeit!
    :-) !!!

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    Antwort von tomsong tomsong

    Du kannst es ja erstmal einfrieren und überlegen was Du damit tun willst.

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    Antwort von teufeline25 teufeline25

    ich würde es nicht machen.das sind wildkanichen und wer weiss was die für krankheiten haben.ausserdem wenn die angefahren werden sind jadann sehr viele knochensplitter im fleisch und die alle rauspoppeln.ohh mein gott lach....

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    Antwort von tizzer93 tizzer93

    du bist hardcore!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! gefällt mir^^

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    Antwort von majuss majuss

    leeeecker :D kann man machen... muss man aber nicht xD

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    Antwort von rosenstrauss rosenstrauss

    würdest du das wirklich tun?

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    Antwort von Pantex Pantex

    Ja, Mahlzeit!

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    Antwort von Angilein Angilein

    abartig

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    Antwort von tatjana9 tatjana9

    na das würde ich lassen

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