Ich möchte ein abgemeldetes Auto kaufen, welches ich als Ersatzteilspender "schlachten" will. Darf ich dieses Auto abgemeldet mittels Abschleppstange vom Verkäufer zu mir nach Hause ziehen?
Jawohl, das ist zulässig, aber schauen dass Bremslicht und Blinker funktioniert!
Und nicht vergessen, während der Fahrt nicht am Zündschlüssel drehen, da die Lenkung einrastet. Sind schon viele schwere Unfälle dadurch passiert !

Ja. Beim Abschleppen gilt die Versicherung und Zulassung des schleppenden Fahrzeuges. Es wird quasi als ein Fahrzeug betrachtet.
abibremer am 15. August 2009 20:45 achtung!!!!!!!!!!!!!!!! schleppen und ABschleppen sind völlig unterschiedliche dinge! wer da das falsche tut, macht sich strafbar (fahren ohne führerschein- versicherung, usw.)
Darfst du, allerdings mußt du die Aktion beim Rathaus anmelden!

Nur ein Fahrzeug das nicht mit eigener Kraft fahren kann und nur bis zur nächsten geeigneten Werkstatt. Nimm einen Autotranporthänger - das kostet nicht die Welt.

besoge dir lieber ein paar rot nummernschilder. Falls du ein schaden anrichtetest kann schnell nach hinten losgehen

nein, weil der begriff "abschleppen" schon falsch ist: abgeschleppt können nur zugelassene "liegengebliebene" kraftfahrzeuge werden. das was du meinst, nennt sich "schleppen" und setzt voraus, dass der fahrer des ziehenden fahrzeugs den lkw-führerschein (mit anhänger) hat und ein solcher anhänger müßte natürlich zugelassen sein.
oder auf einem Anhänger transportieren.
Seit wann? Das habe ich noch nie gehört.