Bei meiner Tochter (katholisch) hatten wir eine protestantische Patin. Kein Problem.

Bei uns in einem süddeutschen Städtchen war es nicht möglich, einen Protestanten als Taufpaten alleine auszuwählen!
Bei keinem unserer 4 Kinder wurde nachgefragt,welcher Konfession die Paten angehören. Bei einem unserer 4 Kinder sind sogar beide Paten vor Jahren schon aus der Kirche ausgetreten. Ich denke, dass kommt darauf an, in welcher Gegend du lebst u. es kommt auch auf den Pfarrer an.
Bei uns war das nicht möglich, bzw. wurde ein Pate der nicht mehr in der Kirche war auch nicht ins Stammbuch eingetragen. Wurde bei euch kein Patenschein benötigt? ( Wird vom Pfarrbüro der Gemeinde ausgestellt wo der angehende Pate wohnhat ist)
Nein, hab ich noch nie von gehört.Bei der Anmeldung zur Taufe, wurde ich lediglich nach den Namen der zukünftigen Taufpaten gefragt, mehr nicht.
gerwitt am 10. Oktober 2007 23:03 Es kommt dabei nicht auf den Pfarrer an. Manche Pfarrer verschweigen lediglich - vielleicht auch aus persönlicher Bequemlichkeit - dass solche Menschen keine Paten sein können, sondern nur als Taufzeugen fungieren können. Vgl. meine untenstehenden ausführlichen Ausführungen zu dem Thema.

nein, darf man wohl nicht, jedenfalls nicht allein. Ob sie sich drauf einlassen, wenn ein weiterer kath. Glaubens auch noch Pate ist, kann ich dir nicht sagen. Vielleicht fragst du einfach mal in euerer kath. Pfarrei, oder wie das da heisst. LG Lotusblume

Zwei unserer(kath.) Kinder haben evangelische Paten - gab keine Probleme! NRW
gerwitt am 10. Oktober 2007 23:04 Siehe meine Anmerkungen oben zu "Taufzeugen".

Als evangelischer Christ kann man kein Pate bei einem katholischen Täufling sein.
Was ist ein Pate?
Damit jemand getauft werden kann, muß er sich zum christlichen Glauben bekennen. Ein Säugling oder Kleinkind wird dies schwerlich tun können. Deshalb hat die Kirche überlegt, wie dennoch ein Säugling oder Kleinkind getauft werden kann und zugleich das christliche Glaubensbekenntnis Grundlage dieser Taufe werden kann. Man hat es mit einem kleinen "Kniff" geregelt. Der Säugling oder das Kleinkind wird 'auf den Glauben der Kirche' getauft. Und für diesen 'Glauben der Kirche' verbürgt sich der/die Pate(n).
Das Patenamt ist also ein Bürgschafts-Amt der (jeweiligen) Kirche (Konfession). Nur ein (nicht ausgetretener) Katholik resp. Katholikin kann ein Amt in der katholischen Kirche übernehmen, so wie auch nur ein evangelischer Christ ein Amt in der evangelischen Kirche übernehmen kann. Daraus folgt nach katholischem Verständnis und Kirchenrecht, dass ein evangelischer Christ oder gar ein Nicht-Christ kein Amt in der katholischen Kirche übernehmen, also auch kein Tauf-Pate bei einem katholischen Täufling werden kann.
Nicht-Katholiken können lediglich Tauf-Zeuge bei einer Taufe in einer katholischen Kirche werden.
Soweit die kirchenrechtliche Regelung.
Nun aber zu einer pastoralen Überlegung:
Nun ist es aber so, dass ein evangelischer Christ durchaus auch ein guter Wegbegleiter eines jungen Menschen für den christlichen Glauben sein kann. Ich glaube, dass so ein evangelischer Christ unter Umständen ein besserer Wegbegleiter sein kann als ein Katholik, der zwar formal die Voraussetzungen für ein Patenamt erfüllt, aber tatsächlich innerlich kaum noch seinen Glauben praktiziert, geschweige denn am Gottesdienst der eigenen Gemeinde teilnimmt.
Insofern sind vielen Seelsorgern überzeugte evangelische Taufzeugen als Wegbegleiter des Täuflings lieber als Katholiken, die es nicht mehr so ernst nehmen mit ihrem eigenen Glauben.
Das jemand also Taufzeuge ist, ist keine Degradierung oder Herabsetzung seiner Person, geschweige denn ein Zweifel an seiner christlichen Recht-Gläubigkeit, sondern in erster Linie eine formale Bestimmung.
Kurz noch eine Anmerkung: Bei der katholischen Tauffeier bedarf es nur eines Taufpaten. Nirgends ist vorgeschrieben, dass es zwei sein müssen oder sollen. Sind es aber zwei, so soll es ein Mann und eine Frau sein, muss aber nicht!
Wenn jemand die kirchenrechtlichen Regelungen wissen will, liefere ich diese gerne nach.

Nur, wenn noch ein Pate der gleichen onfession angehört, wie der Täufling, denn wenn man eine andere Konfession hat wie der Täufling, dann ist man kein Taufpate, sondern ein Taufzeuge!!!!
Ein Problem ist es nicht, aber kirchenrechtlich wird sie im Taufbuch der Gemeinde nur als Taufzeugin geführt, nicht als Patin. Der zuständige Seelsorger hat es wohl nur verschwiegen, auf diesen kleinen Unterschied hinzuweisen.