Darf man eigentlich öffentlich in ein Gebüsch/Hecke ect. seinen WC gang erledigen?
Antworten (20)
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5Antwort von
HasiiHasii
Wenn dich jemand dabei sieht und sich gestört fühlt, kann er dich anzeigen.
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pippi60pippi60
Nein. Das dürfen nur Hunde. Und da muß man das große Geschäft sogar wegräumen.
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Wotan14Wotan14
Kann zur Anzeige führen. Macht aber trotzdem jeder und es wird weiter gemacht werden.
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Sukram71Sukram71
Nein. Dafür kannst sogar bestraft werden.
Aber besser ungesehen in ein Gebüsch pinkeln als in die Hose! :D
Nur nicht gegen Häuserwände oder so.
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DaisylineDaisyline
HI,
lieber nicht ...wer weiss wer sich im Gebüsch sich rumtreibt...wenn gehe lieber in einer toilette...ansonsten viel glück
Gruss Daisyline
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miumiumiumiu
darf ich mich vor deine haustür hocken und da mein material hinterlassen? wie würdest du das finden?
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1Antwort von
rosenstraussrosenstrauss
du spinnst wohl, stell dir vor, das macht jeder. weißt du wie das stinkt
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pfefferminzwindpfefferminzwind
Nein, Du machst ja auch nicht in der Schule ein großes Geschäft in den Klassenraum ;).
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redbrodiredbrodi
Wenn Leute vom Ordnungsamt rumlaufen und dich dabei erwischen, darfst du zahlen. Ich war mal ganz erstaunt, als ich eine sehr beleibt und offensichlich betrunkene Frau sah, die sich direkt vor einer Ampel mit dem Rücken zur Mauer auf den Gehweg hockte und ein langes Bächlein unter ihr zum Vorschein kam. Ungewöhnlich war an dieser Situation, dass es die Taageszeit des Berufsverkehrs war, eine Masse an Menschen, Bussen und Autos unterwegs waren und sie vollkommen im Freien hockte, ohne Schutz von Bäumchen, Gebüsch, dunkler Nische etc. Sie saß direkt auf dem Gehweg, wo die Menschen an ihr vorbei liefen. Und keiner hat was gesagt, nur geguckt. Ich auch.
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penthesileiapenthesileia
Ein allgemeingültiges Gesetz gibt es dafür m. E. nicht. Die Verrichtung der Notdurft scheint eher durch Polizei- oder Stadtverordnungen u.ä. geregelt zu werden. Für die Notdurft sind demnach entsprechende Räumlichkeiten aufzusuchen. Ich bezweifle aber sehr, dass man bestraft würde, käme man denn in die Not, ohne dass die passenden Räumlichkeiten in ausreichend kurzer Zeit erreichbar sind. Mitten im Wald findet man selten eine öffentliche Bedürfnisanstalt.
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mondlicht82mondlicht82
NEIN, ist sogar eine Ordnungswiedrigkeit und vor allem ziemlich eklig!
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susimwaldsusimwald
Ausser du bist ein Hund ... ;))
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frugivorefrugivore Miau, miau !!!
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exbonnexbonn Situation Hund:
Du läßt es liegen, ist es eine Ordnungswidrigkeit!
Du tust es mit einem Papiertaschentuch in den öffentl. Mülleimer, dann ist es eine Straftat!
Du hast nämlich "infektösen Sondermüll" illegal entsorgt!Du tust es in einen verschlossenen PE-Beutel in den Müll entsorgen - ist ok!
Deutsche Gesetzte....!!!
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susimwaldsusimwald Katzen dürfen natürlich auch ... da muß niemand entsorgen. Und Vögel. Iltisse und Marder...... und so weiter und so fort. (Kutschenpferde dürfen es ebenso)
Ja,gut xD