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Darf man eigentlich öffentlich in ein Gebüsch/Hecke ect. seinen WC gang erledigen?

Frage von pek2matz pek2matz

Antworten (20)

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    Antwort von Hasii Hasii

    Wenn dich jemand dabei sieht und sich gestört fühlt, kann er dich anzeigen.

  • 3
    Antwort von miumiu miumiu

    nein. was für eine eklige frage.

  • 2
    Antwort von pippi60 pippi60

    Nein. Das dürfen nur Hunde. Und da muß man das große Geschäft sogar wegräumen.

  • 2
    Antwort von Wotan14 Wotan14

    Kann zur Anzeige führen. Macht aber trotzdem jeder und es wird weiter gemacht werden.

  • 1
    Antwort von Sukram71 Sukram71

    Nein. Dafür kannst sogar bestraft werden.

    Aber besser ungesehen in ein Gebüsch pinkeln als in die Hose! :D

    Nur nicht gegen Häuserwände oder so.

  • 1
    Antwort von Daisyline Daisyline

    HI,

    lieber nicht ...wer weiss wer sich im Gebüsch sich rumtreibt...wenn gehe lieber in einer toilette...ansonsten viel glück

    Gruss Daisyline

  • 1
    Antwort von miumiu miumiu

    darf ich mich vor deine haustür hocken und da mein material hinterlassen? wie würdest du das finden?

    Kommentar von pek2matz pek2matzpek2matz

    Ja,gut xD

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    Antwort von rosenstrauss rosenstrauss

    du spinnst wohl, stell dir vor, das macht jeder. weißt du wie das stinkt

  • 1
    Antwort von Gewitter Gewitter

    ich würde das nicht machen.

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    Antwort von Ferrari2011 Ferrari2011

    erregung öffentlichen ärgernisses

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    Antwort von pfefferminzwind pfefferminzwind

    Nein, Du machst ja auch nicht in der Schule ein großes Geschäft in den Klassenraum ;).

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    Antwort von corimaus corimaus

    nein,...

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    Antwort von goodboy21 goodboy21

    nein, ganz klare sache!

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    Antwort von augustkoenigin augustkoenigin

    Nein!

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    Antwort von dantes dantes

    Nein.

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    Antwort von redbrodi redbrodi

    Wenn Leute vom Ordnungsamt rumlaufen und dich dabei erwischen, darfst du zahlen. Ich war mal ganz erstaunt, als ich eine sehr beleibt und offensichlich betrunkene Frau sah, die sich direkt vor einer Ampel mit dem Rücken zur Mauer auf den Gehweg hockte und ein langes Bächlein unter ihr zum Vorschein kam. Ungewöhnlich war an dieser Situation, dass es die Taageszeit des Berufsverkehrs war, eine Masse an Menschen, Bussen und Autos unterwegs waren und sie vollkommen im Freien hockte, ohne Schutz von Bäumchen, Gebüsch, dunkler Nische etc. Sie saß direkt auf dem Gehweg, wo die Menschen an ihr vorbei liefen. Und keiner hat was gesagt, nur geguckt. Ich auch.

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    Antwort von penthesileia penthesileia

    Ein allgemeingültiges Gesetz gibt es dafür m. E. nicht. Die Verrichtung der Notdurft scheint eher durch Polizei- oder Stadtverordnungen u.ä. geregelt zu werden. Für die Notdurft sind demnach entsprechende Räumlichkeiten aufzusuchen. Ich bezweifle aber sehr, dass man bestraft würde, käme man denn in die Not, ohne dass die passenden Räumlichkeiten in ausreichend kurzer Zeit erreichbar sind. Mitten im Wald findet man selten eine öffentliche Bedürfnisanstalt.

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    Antwort von mondlicht82 mondlicht82

    NEIN, ist sogar eine Ordnungswiedrigkeit und vor allem ziemlich eklig!

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    Antwort von butty09 butty09

    nein...aber wenn de es nit mehr aushälsdt was willst du machen

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    Antwort von susimwald susimwald

    Ausser du bist ein Hund ... ;))

    Kommentar von frugivore frugivorefrugivore

    Miau, miau !!!

    Kommentar von exbonn exbonnexbonn

    Situation Hund:

    Du läßt es liegen, ist es eine Ordnungswidrigkeit!

    Du tust es mit einem Papiertaschentuch in den öffentl. Mülleimer, dann ist es eine Straftat!
    Du hast nämlich "infektösen Sondermüll" illegal entsorgt!

    Du tust es in einen verschlossenen PE-Beutel in den Müll entsorgen - ist ok!

    Deutsche Gesetzte....!!!

    Kommentar von susimwald susimwaldsusimwald

    Katzen dürfen natürlich auch ... da muß niemand entsorgen. Und Vögel. Iltisse und Marder...... und so weiter und so fort. (Kutschenpferde dürfen es ebenso)

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