Darf man eigentlich eine Schülerzeitung gründen?

4 Antworten

Steht im Landesschulrecht. Da lese bitte nach denn das ist von Bundesland zu Bundesland ein wenig anders geregelt. Dass die Erlaubnis des Schulrektorats vorliegen muss wäre mir neu. SZ gehört mit zur politischen Bildung ebenso wie SMV. Politische Bildung gehört in den Aufgabenbereich von Schule. Und wenn Du ein wenig die Suchfunktion des Browsers nutzt wirst Du feststellen dass es regelmäßig auch Wettbewerbe mit Preisen unter den SZ gibt. 

Es ist grundsätzlich zu beachten dass Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden dürfen. Mir war diese Tatsache vor über 40 Jahren geläufig und ich beherrschte die deutsche Sprache durchaus so gut dass ich es nicht nötig hatte auch nur an Beachtung zu denken. Unsere Sprache kann ja sehr bunt genutzt werden. Zudem erinnere ich dass wir damals andere Themen hatten um die Zeitung zu füllen als irgendwelche Neuigkeiten über Personen. Horoskop? Dazu wäre mir zu schade gewesen aufzustehen. Material inklusive Räumlichkeit musste damals in Niedersachsen von der Schule gestellt werden. 

Das muss auf alle Fälle über die Schulleitung gehen. Aber vorher wäre es sinnvoll, eine Art Arbeitsgemeinschaft in der Schule - mit einem Lehrer - zu gründen. KEINESFALLS darfst du etwas "einfach so" in der Schule veröffentlichen.

Alles, was den Schulnamen trägt oder als schulinterne Zeitung gekennzeichnet ist (Impressum!), muss mit der Schulleitung abgesprochen werden. Im Inhaltlichen sind alle Artikel immer mit dem Namen des Verfassers zu kennzeichnen! Dann gilt das Recht der freien Meinungsäußerung - solange man nicht beleidigend o. a. wird.