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Darf man eigentlich eine Bewirtungsrechung zu 100% absetzen ?

Frage von SMIEGEL SMIEGEL

Darf man eigentlich eine Bewirtungsrechung zu 100% absetzen ? Ich bin mir da nicht ganz sicher. Vor allem habe ich gehört, wenn man Bewirtungsrechungen von einem Wochenende einreicht, dann wird das vom Finanzamt nicht als Geschäftsausgabe angerechnet ? Habt Ihr da ein paar Infos darüber ?

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Antworten (6)

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    Antwort von dfranke dfranke

    Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, kannst Du die Mehrwertsteuer in voller Höhe absetzen und die Bewirtungskosten können dann zu 70 Prozent abgesetzt werden. Bei nicht umsatzsteuerpflichtigen Gewerbetreibenden können 70 Prozent der gesamten Rechnungssumme abgesetzt werden.

    Kommentar von antola61 antola61antola61

    genau so ist es!!

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    Antwort von dolabella dolabella

    Aktuell können meines Wissens 70% als betriebliche Ausgaben angesetzt werden. Da die Bewirtung einen geschäftlichen Anlass haben muss, um steuerlich anerkannt zu werden, wirst Du bei Wochenendveranstaltungen zumindest mit Nachfragen rechnen müssen.

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    Antwort von koenigstiger25 koenigstiger25

    das kommt ganz auf die Bewirtung an. Wer wurde denn "bewirtet"? Kunden? Arbeitnehmer?

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    Antwort von steuerassistent steuerassistent

    Es gibt Bewirtungen aus geschäftlichen oder aber aus betrieblichen Anlaß. Der Unterschied zwischen beiden grenzt an fachchinesischen Schwachsinn, ist aber von grundlegender Bedeutung. Die Bewirtung aus betrieblichen Anlaß unterliegt keiner Ausgabenkürzung!!! Das wäre z.B. die Bewirtung von Arbeitnehmer aufgrund eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes (z.B. gerade am Wochenende)! Grundsätzlich mal ist betrieblicher Anlaß, wenn betriebliche Gründe im Vordergrund stehen. Bei geschäftlichen Anlässen stehen im Gegensatz zu den vorgenannten das Essen um dessen Essens willen im Vordergrund und die geschäftlichen Dinge sind Nebensache, wie z.B. Pflege der Kunden- und Lieferantenbeziehungen u.ä.!

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    Antwort von Seegeist Seegeist

    Bewirtungsrechnungen am Wochenende sind möglich. Immer sauber auf den Beleg schreiben, wen Du bewirtet hast und welcher Anlass vorgelegen hat und die Unterschrift nicht vergessen.

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    Antwort von ziegenhirte ziegenhirte

    Das ist Quatsch was Dir da einer erzählt hat. Zu 100% kannst Du es nicht absetzen, da Dein Eigenanteil in Abzug zu bringen ist!

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