Antworten (7)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
kielerdeluxekielerdeluxe
nein darfst du nicht weil du damit eine gefahrenquelle für den fließenden verkehr schaffst. unter umständen kannst du zu einem schweren eingriff in den straßenverkehr verurteilt werden...
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1Antwort von
BeschyBeschy
Nein darf man nicht. Denn sonst können die Autos nicht fahren. Wenn die Polizei kommt dann musst du Strafe zahlen !
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0Antwort von
user1039 Nein, das kann sogar strafrechtlich verfolgt werden :D also aufpassen, was man macht .. sonst kann es teuer werden, weil du ja aus sicht des inhabers der straße mehr arbeit machst als eigentlich vorgesehen ist ;D und das sind kosten und die kosten will keiner tragen, also können sie auf dich abgewälzt werden. klingt dubios ist aber bittere realität
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Na Klar, dann kommt der Schneepflug der Gemeinde und du hast den ganzen Segen wieder auf dem Bürgersteig.
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