Oder ist das verboten?
Barfuß ist immer noch besser, als in Slipper oder Peeptoes oder gar High Heels Auto zu fahren.
Ich habe mal gehört, dass man festes Schuhwerk tragen muss
attaatta am 23. Oktober 2009 10:10 schreibt die BG nur für trucker vor
nein du kannst auch mit flipflopps fahren
isidor72 am 23. Oktober 2009 10:17 hoppla, na dann viel Spass ...

darf mann , frau aber auch
isidor72 am 23. Oktober 2009 10:17 dürfen Frauen denn Auto fahren? :):):) In Afghanistan zumindest nicht!
nein, könnte den versicherungsschtz gefährden

Kommt ganz drauf an. Sniffen während des Fahrens gilt als verbotener Drogenkonsum...

So lange nichts passiert, kräht kein Hahn danach
Aber wehe, wenn, dann bist Du den Versicherungsschutz los.

du darfst, kommt es allerdings zum schaden muss du nachweisen, dass der unfall auch ohne feste schuhe nicht vermeidbar gewesen wäre

Darf man, aber es sollte nichts passieren. Dann wäre der Versicherungsschutz im Eimer.
Ausdrücklich verbote ist es nicht, aber wenn du dann einen Unfall baust, egal ob mit Flip-Flops, barfuss oder anderem ungeeignetem Schuhwerk, dann kann die Versicherung sagen, dass du Mitschuld hast.

Verursacht ein Fahrer jedoch einen Unfall und der Fahrfehler welcher zum Unfall geführt hat, lässt sich aufgrund der fehlenden Schuhe zurückführen, dann kann ein Bußgeld wegen diesem Umstand verhängt werden, da dies als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Geregelt ist das im § 23 der StvO. Demnach hat der Fahrer die vorgeschriebene Sorgfalt zum Führen eines Fahrzeugs nicht beachtet. Bis zu 50,-- Euro kann erhoben werden und bis zu drei Punkte in der Verkehrssünderkartei.
Quelle: http://www.autowebsite.de/verkehrsrecht/barfuss-autofahren-rechtslage.htm

Lilo Blunck, die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), klärt diese Frage folgendermaßen auf: Generell sei es falsch, dass immer wieder behauptet wird, wer mit Flip-Flops hinter dem Steuer säße, bekäme im Falle eines Unfalls kein Geld. Denn “im Gegensatz zu Berufskraftfahrern gibt es für private Fahrer keine Vorschrift zum richtigen Schuhwerk”. Die Zahlung der Kfz-Versicherung ist also nicht von der Art der getragenen Schuhe abhängig.
Was die Kfz-Haftpflichtversicherung angeht, ist der beim Unfallgegner entstandene Schaden auf jeden Fall abgesichert - egal welches Schuhwerk der Unfallverursacher getragen hat. Die eigene Vollkaskoversicherung könnte versuchen auf grobe Fahrlässigkeit zu plädieren, was laut der BdV-Chefin aber nicht zulässig ist, da “kein Gerichtsurteil, in dem das Flip-Flop-Tragen als grob fahrlässig bewertet worden wäre” bekannt ist.
Wie auch immer aber die Gesetzeslage ist, rät der BdV trotzdem vom Tragen von Flip-Flops oder Schuhen mit dünnen Riemchen ab, da dabei die Gefahr, von den Pedalen abzurutschen oder sich zu verfangen, zu hoch ist. Auch das Barfuß-Fahren sei enorm gefährlich, da hier nicht die selbe Kraft wie mit einem richtigen Schuh ausgeübt werden könne und im Falle eines Unfalls das schnelle Verlassen des Fahrzeugs zum Problem werde.

So wie ich weiß ist es nicht verboten, aber bei einem Unfall könnte die Versicherung Probleme machen. Das selbe gilt z.B. auch für Flip Flops