Diese Frage ist berechtigt, weil ich ja nicht einmal ein unbezahltes Praktikum machen darf, ohne dass die einem das Geld streichen. Könnte das bei einem Ehrenamt auch passieren?
Antworten (9)
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4Antwort von
PifendeckelPifendeckel
Hi,
bei Ehrenamtlichen Tätigkeiten bekommt man eine Aufwandsentschädigung.
Nach Ansicht der Bundesregierung sollen ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeiten mehr gefördert werden. Möglich wird dies durch eine Neuregelung des "Übungsleiterfreibetrag". Demnach können Erwerbslose 175 Euro zusätzlich verdienen, ohne dass das Arbeitslosengeld II gekürzt wird (siehe dazu Ergänzung). Möglich ist dies durch die Neuregelung des Einkommensteuergesetzes (Punkt 26 in Paragraf 3). So sind Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bis zu 2100 Euro im Jahr Steuer- und Anrechnungsfrei. Die Neuregelung des Einkommensteuergesetzes gilt rückwirkend bis zum Januar des Jahres 2007. Arbeitslosengeld I (ALG I) und Arbeitslosengeld II ALG II) Empfängern dürfen keine finanziellen Nachteile entstehen, wenn sie Aufwandsentschädigungen im genannten Sinne erhalten. Es dürfen also keine Kürzungen beim ALG I + II vorgenommen werden!
wenn du mehr wissen willst siehe Link
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a330c9d008.php
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3Antwort von
romar1581romar1581
Ehrenamt ist ehrenamt. Das übt auch der Berufstätige in seiner Freizeit aus. Keine Interessenskollision also.
Auch ein unbezahltes praktikum darf ausgeübt werden. Du stehst dem Arbeitsmarkt ja weiter uneingeschränkt zur Verfügung. Ein unbezahltes Praktikum kannst du ja jederzeit zu Gunsten einer bezahlten Tätigkeit aufgeben. Ein praktikum ist das sammeln von Berufserfahrung. Es bietet im Normalfall auch die möglichkeit zum Einstieg in den Beruf und ist als Initiative des Leistungsempfängers zu werten und nicht durch Entzug der Leistung zu bestrafen.
Gegen eine solche Entscheidung unbedingt Widerspruch einlegen oder klagen.
Kommentar von
casileincasilein dh - allerdings sollte man das Praktikum anmelden, damit einem keine Schwarzarbeit unterstellt wird, falls der Zoll mal prüfen kommt.
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2Antwort von
DerHansDerHans
Ein Ehrenamt kannst du ja jederzeit zur Arbeitsaufnahme unterbrechen, oder in deine Freizeit verlegen.
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2Antwort von
macbesmacbes
Im Gegensatz zu einem Praktikum geht man einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Regel auch in der Freizeit nach. Das heisst, dass man sich diese Tätigkeit entsprechend seiner freien Zeit einteilen kann. Das ist bei einem Praktikum nicht der Fall. Und da hat das Amt einfach recht: Bei einem Praktikum steht der Betreffende für diesen Zeitraum nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Und das ist nun einmal eine Voraussetzung für den Bezug von Sozialleistungen. Er könnte aber dem Amt nachweisen, dass er jederzeit das Praktikum abbrechen/beenden kann, wenn er eine bezahlte Stelle bekommt. Dann dürfte auch einer Fortzahlung nichts im Wege stehen.
Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist eine Minderung/Streichung der Zahlungen nicht möglich.
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1Antwort von
Hamster64Hamster64
also bei uns sind die Ehrenamtlichen Tätigkeiten ohne Bezhalung, daher kannst du bei uns in RLP auch ohne Probleme mehrere Ehrenamtlichen Tätigkeiten nachgehen. Wie das bei Bezahlung aussieht weiß ich leider nicht, aber allzu viel dürfte das nicht sein. daher hier die Definiton zu Ehrenamtlich: http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenamt wird eindeutig belegt, ist ohne Geld zu erhalten. Aber vielleicht gibt es da ja auch inzwischen Änderungen, von denen ich nichts weiß.
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1Antwort von
seninasenina
Bevor du die Stelle antrittst, gib es in der Arge an. Dann wirst du schon erfahren ob die begeistert mit einem Ok reagieren oder mit einer Leistungskürzung drohen.
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Larah10Larah10 Auf welcher Basis sollte denn da eine Sanktion angedroht werden ?
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1Antwort von
saxony78saxony78
kein problem. ein ehrenamt darf man immer ausführen. mach ich auch, trotz hartz 4. wird auch nicht angerechnet, da es eine aufwandsentschädigung gibt.
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1Antwort von
bellissimaabellissimaa
das hab ich ja noch nie gehört,wieso darf man denn kein unbezahltes praktikum machen? die ämter spinnen doch gewaltig!!!
Kommentar von
seninasenina Doch gibts schon. Einem Bekannten von mir wollte die Arge die Leistung kürzen weil er sich auf eigene Faust eine unbezahlte Praktikumstelle in einem Computergeschäft suchte und auch annahm.
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casileincasilein Und, haben sie gekürzt? Das wäre nicht korrekt, sofern er allen anderen Auflagen nachgekommen ist.
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1Antwort von
knattertatterknattertatter
Ehrenamt sagt der Name schon macht man umsonst, das kannst Du machen
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ladyliebchenladyliebchen Ja, das ist mir bewusst, aber bei einem unbezahltem Praktikum würden die mir auch das Geld streichen, weil " ich in der Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde" (Zitat ARGE). Deshalb die Frage
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knattertatterknattertatter wenn Du natürlich einen Job bekommen würdest , müsstest Du das ehremamt einschränken oder ganz aufgeben
Kommentar von
seninasenina Wobei ich das ganze Quatsch finde. Die Argen sollten jenes eher unterstützen, anstatt mit Leistungskürzung zu drohen. So mancher fing bestimmt mit einer unbezahlten Praktikumstelle an, bemühte sich, war ehrgeizig im Job und bekam letztlich eine Festanstellung.
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ladyliebchenladyliebchen Seh ich genauso. Mir werden dort Wege blockiert, nur, weil ich die falsche Berufsausbildung gewählt und beendet habe. In diesem job kann und will ich nicht mehr arbeiten und suche verzweifelt nach anderen Wegen. Doch auf Grund meiner Ausbildung als Verkäuferin bekomme ich nicht mal ne Umschulung gewährt.
Man bekommt längst nicht für jedes Ehrenamt eine Aufwandentschädigung.
Ich hätte für meine ehrenamtliche Tätigkeit auch gerne mal eine Aufwandsentschädigung... :-/
Warum bekommst du keine?