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darf man drogen konsumieren, wenn man nicht im besitz von ihnen ist?

Frage von ce0sen ce0sen

hört sich blöd an, geht aber wirklich.

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Antworten (12)

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    Antwort von Warlordfw Warlordfw

    Rechtlich gesehen, darfst du alles konsumieren, klar, in der Regel war man vorher im Besitz der Drogen, aber das muss dir erstml einer nachweisen. Ansonsten: Wenn dir jemand Drogen zum Unmittelbaren Gebrauch überlässt, so macht ER sich strafbar, du jedoch nicht. Zu empfehlen hier: http://www.youtube.com/watch?v=ZOr5uaJdRw&feature=playerembedded

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    Antwort von Youssar Youssar

    Wenn du dich von dem beatmen lässt, der die Bong raucht, machst du dich nicht strafbar.

    Kommentar von augustkoenigin augustkoeniginaugustkoenigin

    Das ist eine rechtlich nicht anfechtbare Möglichkeit. Bei der Verhandlung möchte ich dabei sein.

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    Antwort von lolpol lolpol

    Es geht zum beispiel kann mein freund nen joint halten und ich rauch ihn er hält ihn inder hand und ich mach meinen mund ran er macht sich strafbar wegen besitz ich nicht!

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    Antwort von kok23 kok23

    der konsum (speed,koks,crystal,gras usw) ist NICHT strafbar,kann aber genauso folgen haben wie z. b. therapie und soweiter. kann jedoch rechtlich gesehen strafbar sein wenn du schon einträge wegen btmg hast das beste ist laß die finger lieber gleich davon

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    Antwort von mrmerlin1990 mrmerlin1990

    sobald du drogen konsumierst bist du im besitz von drogen. wenn du nur beim joint anziehst hast du es geschenkt bekommen. und nachgewiesen wird dir das beim drogentest. warum glaubst is der drogentest da? damit weisen sie dir nach dass du drogen besessen hast. wenn nur gras is wirst wahrscheinlich nur noch einmal zum test.da musst dann ein zwei jahre cleaan sein dass du keine anzeige kriegst. erfahrung!

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    Antwort von n00bi n00bi

    rechtlich betrachtet darf man zb Kokain konsumieren, es aber nicht besitzen.

    da beides zusammen nicht möglich ist, ist es strafbar.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Das ist so falsch. Es gelten in unterschiedlichen Bundesländern auch unterschiedliche Regelungen bezüglich der Kleinstmengen von Kokain.

    Im Saarland gelten zwei bis drei Konsumeinheiten bis zu 10 Gramm als Kleinstmenge für den eigenen Gebrauch, der Besitz wird regelmäßig nicht strafrechtlich verfolgt.

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    Antwort von LonoMisa LonoMisa

    Wozu braucht ein Mensch Drogen? Weg mit Schitt!

    Kommentar von crazy93 crazy93crazy93

    nimm sie dann weis dus

    Kommentar von Warlordfw WarlordfwWarlordfw

    Macht LonoMisa doch ziemlich sicher schon. Wenn man bedenkt, dass Alkohol neben Heroin und Kokain die schädlichste und suchterregendste Droge ist (somit natürlich eine HARTE Droge) und ihn 90% der Leute konsumieren

    Kommentar von LonoMisa LonoMisaLonoMisa

    Du bist aber auch was klug!!

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    Antwort von augustkoenigin augustkoenigin

    Ja, rechtlich gesehen ist das so. Du darfst sie nicht besitzen. Aber es ist legal, wenn Du sie in kleinen Mengen konsumierst. Nur wirst Du Probleme haben zu erklären, wie Du in ihren Besitz kamst. Also, Peter bietet dir einen Joint, den hat er aber von Hannelore und die ist gerade im Ausland...........so könnte es gehen.

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Das hört sich nicht nur blöd an.

    In dem Augenblick, in dem Du eine Droge irgendwie handhabst, BIST DU IN IHREM BESITZ, da Du die tatsächliche Gewalt über diese Sache ausübst.

    Du bist nicht zwangsläufig Eigentümer, aber auf jeden Fall Besitzer.

    Kommentar von Warlordfw WarlordfwWarlordfw

    eben nicht

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    § 854 Abs. 1 BGB

    Kommentar von Youssar YoussarYoussar

    Leider falsch.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Ein paar Kenntnisse in Jurisprudenz können nicht schaden. :-)

    § 854 Abs. 1 BGB

    Kommentar von Youssar YoussarYoussar

    Siehe mein anderes Posting hier. Kann auch nicht schaden, Paragraphenmann. ;-)

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Diese Konstellation möchte ich sehen. Es gibt so etwas wie eine Rechtswirklichkeit in der Jurisprudenz.

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    Antwort von winnie79 winnie79

    hört sich an, als hättest du das schon getan...wie soll das gehen?

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    Antwort von physix physix

    nein darf man nicht.

    Kommentar von Warlordfw WarlordfwWarlordfw

    falsch

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    Antwort von Tatzenrufer Tatzenrufer

    Kannst ja versuchen mit einem langen Strohhalm das Zeug eines anderen zu schnupfen.

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