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Darf man die Zeit in Trennungsjahr zurück drehen?

Frage von zibu26 zibu26

Hallo, meine Frau will sich Scheiden lassen.Ist im Nov. 08 zu RA-tin gegangen und gesagt,daß unsere Ehe läuft nicht mehr seit Febr. 08.Da habe ich die Post erhalten in Nov 08,daß die gesetzliche Vorrasetzungen für eine Scheidung im Feb.09 vorliegen.Wir sind 24 Jahre verheiratet. Wir leben nicht getrennt,aber schlafen seit Nov. nicht zusammen.Mit uns lebt noch das jungste Kind(17).Die 2 älteren Kindern sind aus dem Haus. Mit einvernehmliche Scheidung bin ich nicht einverstanden(RA meiner Frau weiß Bescheid),weil meine Frau seit ca. 3 Jahren ist psychisch gestört.Hat sich ausgedacht ein paar Geliebten und mind.2 nicht eheliche Kinder.Alles Quatsch.Bin ca 3-4 Monate für ganze Jahr verteilt nicht zu Hause.Für die erhaltung der Ehe will ich kämpfen.Was kann ich tun?Gespräche zw. uns haben nicht gebracht.Jeden Tag andere Version und andere vorwürfe.Zum Psychiater will sie nicht gehen,weil sie behauptet gesund zu sein ,aber ich bin bei Psych. wg. die Situation. Bin im Febr. geschieden?Was ist mit der Wohnung?Muß ich ausziehen?Kriege ich was vom Gericht im Februar 09?Wie kann ich die Ehe retten?Soll ich mir einen RA nehmen? Danke für die Ratschläge im vorraus.

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Antworten (8)

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    Antwort von evistie evistie

    Es wäre wirklich besser, Du läßt Dir von einem Anwalt raten und helfen! Der kann auch gleich mal der Gegenseite klarmachen, daß GV bis November stattgefunden hat (so hatte ich Dich verstanden). Dann hast Du mehr "Luft".

    Habt Ihr einen Hausarzt, der die psychischen Probleme Deiner Frau kennt? Vielleicht kann Dein Anwalt die Sache so hindrehen, daß wegen Deiner Fürsorgepflicht für sie eine Scheidung erst nach drei Jahren möglich ist.

    Aber das sind alles nur so Ideen. Such Dir bitte sofort einen auf Ehe- und Scheidungsrecht spezialisierten Anwalt und lass Dich beraten. Allein wirst Du mit der Situation nicht mehr fertig.

    Alles Gute für Euch!

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    Antwort von blackcat48 blackcat48

    Ich rate dir dringend einen Anwalt zu nehmen. Auch in einer Wohnung kann man getrennt leben. Wird aber nur dann anerkannt, wenn du nachweislich alles selber machen musst, wie z.B. Wäsche waschen, selber kochen und getrennt in 2 Zimmern schlafen. Bei mir war es so, dass er die Scheidung nicht wollte, somit hat sich das ganze über 3 Jahre hingezogen. Dann wurde die Ehe automatisch als gescheitert angesehen und geschieden. Allerdings wünsche ich keinem diesen Nervenkrieg

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    Antwort von daniel95 daniel95

    Hol dir einen Eheberater mit hinzu oder einen Psychologen und besprecht das ganze

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    Antwort von bini1969 bini1969

    nach 24 Jahren sollte sie ja wissen, ob sie noch mit Dir zusammen sein möchte - möchte sie offenbar nicht.

    warum akzeptierst du nicht einfach ihren wunsch? nur, weil sie psychische Probleme hat, heißt das ja nicht, dass sie nicht selbst für sich entscheiden kann, was ihr gut tut und was nicht.

    ein ende mit schrecken ist immer besser als ein schrecken ohne ende

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    Antwort von zibu26 zibu26

    Ich habe meiner Frau schon fast alles angeboten außer Profamila.Sie ist stumpf für alles,und zu Psychiater will sie nur dann,wenn sie die Aufforderung vom Gericht kriegt.

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    Antwort von Wolfi0410 Wolfi0410

    Wenn Du nicht einverstanden bist wird erst nach 3 Jahren geschieden, dann kannst Du es nicht mehr verhindern.
    Hast Du schon mal mit Deiner Frau gesprochen wg. einem Termin bei der Eheberatung und eine Paartherapie zu machen. Auch die Idee mit dem Hausarzt zu sprechen ist gut.
    Ich kann mir Deine Situation sehr gut vorstellen weil ich das alles selbst mitgemacht habe aber letztendlich die Scheidung auch nicht verhindern konnte.
    Darum überlege Dir gut, ob Du noch ein paar Jahre Stress aushalten willst/kannst aber zum Schluss doch allein da stehst.

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    Antwort von Tarrantino Tarrantino

    Wenn Gespräche mit Deiner Frau zu nichts führen, wäre ein Anwalt sicher der beste Schritt.

    Was das Trennungsjahr angeht, müssen die Angaben beider Partner übereinstimmen, viele Paare umgehen so das Trennungsjahr. Will man das einseitig machen, muss eine schriftliche Erklärung gemacht worden sein, die das Datum festlegt.

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    Antwort von dasgibtstrafe dasgibtstrafe

    eine Ehebratungsstelle wie Pro Familia oder evangelische Beratungsstelle? Voraussetzung beide Partner wollen es versuchen, evtl. kann dein/euer Hausarzt helfen

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