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Darf man die Wasserzufuhr einstellen, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird?

gefragt von JohnWestJohnWest am 20.02.2009 um 9:15 Uhr

Hallo!

Habe ein Haus mit einer Einliegerwohnung. Das Haus ist derzeit unbewohnt und die Einliegerwohnung ist mit einem Wohnrecht versehen, wo eine Dame drin wohnt.

Leider bezahlt die gute Frau seit über einem halben Jahr die Wasserrechnung nicht mehr. Strom usw. wird direkt über Sie abgerechnet und geht somit nicht über meine Hand.

Ist es erlaubt das Wasser abzudrehen und die Wasserzufuhr einzustellen, da das Wasser nicht bezahlt wurde, oder gilt dieses als Grundnahrungsmittel und darf nicht abgestellt werden? Man könnte ja auch in den Supermarkt gehen und sich Wasser besorgen?

Danke für eure Infos! Grüße

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Recht x 35.034 Wasser x 2.921 Grundrecht x 12

Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 20. Februar 2009 09:16
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Wenn nicht bezahlt wird ... natürlich.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 20. Februar 2009 09:26

Falsch!

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 20. Februar 2009 09:32

Leider bezahlt die gute Frau seit über einem halben Jahr die Wasserrechnung nicht mehr. Strom usw. wird direkt über Sie abgerechnet und geht somit nicht über meine Hand.
Ergo, ist das gerechtfertigt.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 20. Februar 2009 09:37

Wer ist denn nun Vertragspartner mit dem Versorger, der Mieter oder der Vermieter?
Letztendlich ist immer der Vertragspartner für die Zahlungen zuständig.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 20. Februar 2009 09:49

Ja, die Mieterin wie es aussieht.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 20. Februar 2009 09:56

Dann kann ihr, wie ich schon geschrieben habe, nur das Versorgungsunternehmen das Wasser sperren und nicht der Vermieter. Wie bei der Stromversorgung.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 20. Februar 2009 10:01

Ich denke, hier geht es auch nicht darum, das der Vermieter das Wasser abstellt.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 20. Februar 2009 11:55

So lese ich das aber heraus, da hätte die Frage etwas genauer formuliert werden sollen.


Malkia
beantwortet von Malkia am 20. Februar 2009 09:22
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Nein! Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Versorgung des Mieters mit Wasser und Heizung zu unterbrechen, wenn dieser mit der Zahlung der laufenden Betriebskosten in Verzug ist (LG Göttingen 5 T 282/02 WM 2003, 626).

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 20. Februar 2009 09:32

Der Vermieter zahlt auch gar nicht, sondern die Mieterin selber.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 20. Februar 2009 09:34

Na, dann ist das doch ganz klar Sache des Wasserversorgungsunternehmen, da hat doch der Vermieter dann überhaupt nichts mit zu tun!

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 20. Februar 2009 09:50

Aso, ich steige hier nicht mehr durch, Fakt ist, wenn sie das Wassergeld direkt an das Unternehmen zahlt, also sie einen Vertrag mit denen hat, dann kann nur das Versorgungsunternehmen die Versorgung wegen Zahlungsrückstände einstellen. Ist aber der Hauseigentümer der Vertragspartner, dann muss er die Kosten tragen und sich das Geld von der Mieterin holen. Das Wasser abstellen darf er ihr als Vermieter aber nicht, wenn sie ihm kein Wassergeld gibt.


JoScho
beantwortet von JoScho am 20. Februar 2009 09:19
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Wasser und Strom gehören zu den Grundbedürfnissen. Wenn du Wasser abstellst kann es Ärger geben, wegen Trinkbedürfnissen und Toilettenspülungen (dann bist Du der Verursacher, wenn dort ein Schaden entsteht). Frage einen Rechtsanwalt. Vorher würde ich einen Schiedmann kontaktieren, dem gibts in jeder Gemeinde. diese Leute sind die Vorsdtufe zum Gericht. Sie arbeiten neutral und sind wesentlich billiger oder kostenlos. Hast Du schon schriftlich gemanhnt?!

Kommentar von 6bdfe16d72eb72829a89e5bf9f6e0e10smallteppichhai am 20. Februar 2009 09:26

Wasser weiß ich nicht, aber Strom kann definitiv abgestellt werden, ist einem Freund von mir schon mal passiert.

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 20. Februar 2009 09:29

Auch da wurde sicherlich erst gemahnt, oder?!

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 20. Februar 2009 09:37

Muss auch vorher abgemahnt werden.

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 20. Februar 2009 09:52

schrieb ich doch.


anonym
beantwortet von jockl am 20. Februar 2009 09:17
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Nein, darf nicht abgestellt werden. Da gibt es andere Mittel und Wege um das Geld zu bekommen. Bis jetzt hat nur newcomer recht.


anonym
beantwortet von newcomer am 20. Februar 2009 09:17
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wenn im Nießbrauch der Wohnung nicht aufgeführt ist, dass sie das Wasser bezahlen muß, hasst du schlechte Karten


buebue
beantwortet von buebue am 20. Februar 2009 09:16
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kein geld kein wasser


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 20. Februar 2009 09:21
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Ja, wenn nicht bezahlt wird. Wer soll es denn sonst bezahlen, wenn nicht der Verbraucher?


hibiskuss
beantwortet von hibiskuss am 20. Februar 2009 09:18
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Da die Wasserrechnung ja direkt über die Dame abgerechnet wird, liegt es nicht in deinem Ermessen, ob sie weiter Wasser haben darf oder nicht. Überlass den Job den Wasserwerken/Stadtwerken. Das geht dich im Grunde gar nichts an.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 20. Februar 2009 09:29

Die Wasserwerke haben ja damit nichts zu tun, die bekommen ihr Geld ja direkt vom Eigentümer (Vermieter).

Kommentar von 2004f41eb58c291c21193025fb52a479smallhibiskuss am 20. Februar 2009 09:41

>Leider bezahlt die gute Frau seit über einem halben Jahr die Wasserrechnung nicht mehr. Strom usw. wird direkt über Sie abgerechnet und geht somit nicht über meine Hand.>

Angeblich geht das doch direkt über die Wasserwerke!!!


wernilein
beantwortet von wernilein am 20. Februar 2009 09:17
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..ich würde das wasser abstellen,Luft zum atmen hat Sie und wasser gibts im supermarkt..du musst ja auch alles bezahlen,:-)


Daxter50
beantwortet von Daxter50 am 20. Februar 2009 09:17
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Ja, man darf das Wasser abstellen, aber die Stadtwerke bauen ihr dann soweit ich weiß eine Art Wasserautomat ins Bad, wo sie Scheine und Münzen reinwerfen kann und dann kriegt sie so viel wasser wie sie bezahlt hat! Ist kein Witz, bei nem Kolleg war das so!

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 20. Februar 2009 09:28

Was die Wasserwerke unternehmen ist, wenn der Hauseigentümer seine Rechnungen nicht begleicht unterbrechen sie die Wasserversorgung.


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