Hallo!
Habe ein Haus mit einer Einliegerwohnung. Das Haus ist derzeit unbewohnt und die Einliegerwohnung ist mit einem Wohnrecht versehen, wo eine Dame drin wohnt.
Leider bezahlt die gute Frau seit über einem halben Jahr die Wasserrechnung nicht mehr. Strom usw. wird direkt über Sie abgerechnet und geht somit nicht über meine Hand.
Ist es erlaubt das Wasser abzudrehen und die Wasserzufuhr einzustellen, da das Wasser nicht bezahlt wurde, oder gilt dieses als Grundnahrungsmittel und darf nicht abgestellt werden? Man könnte ja auch in den Supermarkt gehen und sich Wasser besorgen?
Danke für eure Infos! Grüße
Falsch!
Leider bezahlt die gute Frau seit über einem halben Jahr die Wasserrechnung nicht mehr. Strom usw. wird direkt über Sie abgerechnet und geht somit nicht über meine Hand.
Ergo, ist das gerechtfertigt.
Wer ist denn nun Vertragspartner mit dem Versorger, der Mieter oder der Vermieter?
Letztendlich ist immer der Vertragspartner für die Zahlungen zuständig.
Ja, die Mieterin wie es aussieht.
Dann kann ihr, wie ich schon geschrieben habe, nur das Versorgungsunternehmen das Wasser sperren und nicht der Vermieter. Wie bei der Stromversorgung.
Ich denke, hier geht es auch nicht darum, das der Vermieter das Wasser abstellt.
So lese ich das aber heraus, da hätte die Frage etwas genauer formuliert werden sollen.