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Darf man die Wasserzufuhr einstellen, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird?

Frage von JohnWest JohnWest

Hallo!

Habe ein Haus mit einer Einliegerwohnung. Das Haus ist derzeit unbewohnt und die Einliegerwohnung ist mit einem Wohnrecht versehen, wo eine Dame drin wohnt.

Leider bezahlt die gute Frau seit über einem halben Jahr die Wasserrechnung nicht mehr. Strom usw. wird direkt über Sie abgerechnet und geht somit nicht über meine Hand.

Ist es erlaubt das Wasser abzudrehen und die Wasserzufuhr einzustellen, da das Wasser nicht bezahlt wurde, oder gilt dieses als Grundnahrungsmittel und darf nicht abgestellt werden? Man könnte ja auch in den Supermarkt gehen und sich Wasser besorgen?

Danke für eure Infos! Grüße

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Antworten (10)

  • 3
    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Wenn nicht bezahlt wird ... natürlich.

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Falsch!

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Leider bezahlt die gute Frau seit über einem halben Jahr die Wasserrechnung nicht mehr. Strom usw. wird direkt über Sie abgerechnet und geht somit nicht über meine Hand.
    Ergo, ist das gerechtfertigt.

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Wer ist denn nun Vertragspartner mit dem Versorger, der Mieter oder der Vermieter?
    Letztendlich ist immer der Vertragspartner für die Zahlungen zuständig.

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Ja, die Mieterin wie es aussieht.

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Dann kann ihr, wie ich schon geschrieben habe, nur das Versorgungsunternehmen das Wasser sperren und nicht der Vermieter. Wie bei der Stromversorgung.

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Ich denke, hier geht es auch nicht darum, das der Vermieter das Wasser abstellt.

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    So lese ich das aber heraus, da hätte die Frage etwas genauer formuliert werden sollen.

  • 2
    Antwort von Malkia Malkia

    Nein! Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Versorgung des Mieters mit Wasser und Heizung zu unterbrechen, wenn dieser mit der Zahlung der laufenden Betriebskosten in Verzug ist (LG Göttingen 5 T 282/02 WM 2003, 626).

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Der Vermieter zahlt auch gar nicht, sondern die Mieterin selber.

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Na, dann ist das doch ganz klar Sache des Wasserversorgungsunternehmen, da hat doch der Vermieter dann überhaupt nichts mit zu tun!

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Aso, ich steige hier nicht mehr durch, Fakt ist, wenn sie das Wassergeld direkt an das Unternehmen zahlt, also sie einen Vertrag mit denen hat, dann kann nur das Versorgungsunternehmen die Versorgung wegen Zahlungsrückstände einstellen. Ist aber der Hauseigentümer der Vertragspartner, dann muss er die Kosten tragen und sich das Geld von der Mieterin holen. Das Wasser abstellen darf er ihr als Vermieter aber nicht, wenn sie ihm kein Wassergeld gibt.

  • 2
    Antwort von JoScho JoScho

    Wasser und Strom gehören zu den Grundbedürfnissen. Wenn du Wasser abstellst kann es Ärger geben, wegen Trinkbedürfnissen und Toilettenspülungen (dann bist Du der Verursacher, wenn dort ein Schaden entsteht). Frage einen Rechtsanwalt. Vorher würde ich einen Schiedmann kontaktieren, dem gibts in jeder Gemeinde. diese Leute sind die Vorsdtufe zum Gericht. Sie arbeiten neutral und sind wesentlich billiger oder kostenlos. Hast Du schon schriftlich gemanhnt?!

    Kommentar von teppichhai teppichhaiteppichhai

    Wasser weiß ich nicht, aber Strom kann definitiv abgestellt werden, ist einem Freund von mir schon mal passiert.

    Kommentar von JoScho JoSchoJoScho

    Auch da wurde sicherlich erst gemahnt, oder?!

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Muss auch vorher abgemahnt werden.

    Kommentar von JoScho JoSchoJoScho

    schrieb ich doch.

  • 2
    Antwort von jockl jockl

    Nein, darf nicht abgestellt werden. Da gibt es andere Mittel und Wege um das Geld zu bekommen. Bis jetzt hat nur newcomer recht.

  • 1
    Antwort von newcomer newcomer

    wenn im Nießbrauch der Wohnung nicht aufgeführt ist, dass sie das Wasser bezahlen muß, hasst du schlechte Karten

  • 1
    Antwort von buebue buebue

    kein geld kein wasser

  • 0
    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Ja, wenn nicht bezahlt wird. Wer soll es denn sonst bezahlen, wenn nicht der Verbraucher?

  • 0
    Antwort von hibiskuss hibiskuss

    Da die Wasserrechnung ja direkt über die Dame abgerechnet wird, liegt es nicht in deinem Ermessen, ob sie weiter Wasser haben darf oder nicht. Überlass den Job den Wasserwerken/Stadtwerken. Das geht dich im Grunde gar nichts an.

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Die Wasserwerke haben ja damit nichts zu tun, die bekommen ihr Geld ja direkt vom Eigentümer (Vermieter).

    Kommentar von hibiskuss hibiskusshibiskuss

    >Leider bezahlt die gute Frau seit über einem halben Jahr die Wasserrechnung nicht mehr. Strom usw. wird direkt über Sie abgerechnet und geht somit nicht über meine Hand.>

    Angeblich geht das doch direkt über die Wasserwerke!!!

  • 0
    Antwort von wernilein wernilein

    ..ich würde das wasser abstellen,Luft zum atmen hat Sie und wasser gibts im supermarkt..du musst ja auch alles bezahlen,:-)

  • 0
    Antwort von Daxter50 Daxter50

    Ja, man darf das Wasser abstellen, aber die Stadtwerke bauen ihr dann soweit ich weiß eine Art Wasserautomat ins Bad, wo sie Scheine und Münzen reinwerfen kann und dann kriegt sie so viel wasser wie sie bezahlt hat! Ist kein Witz, bei nem Kolleg war das so!

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Was die Wasserwerke unternehmen ist, wenn der Hauseigentümer seine Rechnungen nicht begleicht unterbrechen sie die Wasserversorgung.

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