Hallo!
Habe ein Haus mit einer Einliegerwohnung. Das Haus ist derzeit unbewohnt und die Einliegerwohnung ist mit einem Wohnrecht versehen, wo eine Dame drin wohnt.
Leider bezahlt die gute Frau seit über einem halben Jahr die Wasserrechnung nicht mehr. Strom usw. wird direkt über Sie abgerechnet und geht somit nicht über meine Hand.
Ist es erlaubt das Wasser abzudrehen und die Wasserzufuhr einzustellen, da das Wasser nicht bezahlt wurde, oder gilt dieses als Grundnahrungsmittel und darf nicht abgestellt werden? Man könnte ja auch in den Supermarkt gehen und sich Wasser besorgen?
Danke für eure Infos! Grüße

Nein! Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Versorgung des Mieters mit Wasser und Heizung zu unterbrechen, wenn dieser mit der Zahlung der laufenden Betriebskosten in Verzug ist (LG Göttingen 5 T 282/02 WM 2003, 626).
Mariposa68 am 20. Februar 2009 09:32 Der Vermieter zahlt auch gar nicht, sondern die Mieterin selber.
Malkia am 20. Februar 2009 09:34 Na, dann ist das doch ganz klar Sache des Wasserversorgungsunternehmen, da hat doch der Vermieter dann überhaupt nichts mit zu tun!
Malkia am 20. Februar 2009 09:50 Aso, ich steige hier nicht mehr durch, Fakt ist, wenn sie das Wassergeld direkt an das Unternehmen zahlt, also sie einen Vertrag mit denen hat, dann kann nur das Versorgungsunternehmen die Versorgung wegen Zahlungsrückstände einstellen. Ist aber der Hauseigentümer der Vertragspartner, dann muss er die Kosten tragen und sich das Geld von der Mieterin holen. Das Wasser abstellen darf er ihr als Vermieter aber nicht, wenn sie ihm kein Wassergeld gibt.

Wasser und Strom gehören zu den Grundbedürfnissen. Wenn du Wasser abstellst kann es Ärger geben, wegen Trinkbedürfnissen und Toilettenspülungen (dann bist Du der Verursacher, wenn dort ein Schaden entsteht). Frage einen Rechtsanwalt. Vorher würde ich einen Schiedmann kontaktieren, dem gibts in jeder Gemeinde. diese Leute sind die Vorsdtufe zum Gericht. Sie arbeiten neutral und sind wesentlich billiger oder kostenlos. Hast Du schon schriftlich gemanhnt?!
teppichhai am 20. Februar 2009 09:26 Wasser weiß ich nicht, aber Strom kann definitiv abgestellt werden, ist einem Freund von mir schon mal passiert.
Nein, darf nicht abgestellt werden. Da gibt es andere Mittel und Wege um das Geld zu bekommen. Bis jetzt hat nur newcomer recht.
wenn im Nießbrauch der Wohnung nicht aufgeführt ist, dass sie das Wasser bezahlen muß, hasst du schlechte Karten

Ja, wenn nicht bezahlt wird. Wer soll es denn sonst bezahlen, wenn nicht der Verbraucher?

Da die Wasserrechnung ja direkt über die Dame abgerechnet wird, liegt es nicht in deinem Ermessen, ob sie weiter Wasser haben darf oder nicht. Überlass den Job den Wasserwerken/Stadtwerken. Das geht dich im Grunde gar nichts an.
Malkia am 20. Februar 2009 09:29 Die Wasserwerke haben ja damit nichts zu tun, die bekommen ihr Geld ja direkt vom Eigentümer (Vermieter).
hibiskuss am 20. Februar 2009 09:41 >Leider bezahlt die gute Frau seit über einem halben Jahr die Wasserrechnung nicht mehr. Strom usw. wird direkt über Sie abgerechnet und geht somit nicht über meine Hand.>
Angeblich geht das doch direkt über die Wasserwerke!!!

..ich würde das wasser abstellen,Luft zum atmen hat Sie und wasser gibts im supermarkt..du musst ja auch alles bezahlen,:-)

Ja, man darf das Wasser abstellen, aber die Stadtwerke bauen ihr dann soweit ich weiß eine Art Wasserautomat ins Bad, wo sie Scheine und Münzen reinwerfen kann und dann kriegt sie so viel wasser wie sie bezahlt hat! Ist kein Witz, bei nem Kolleg war das so!
Malkia am 20. Februar 2009 09:28 Was die Wasserwerke unternehmen ist, wenn der Hauseigentümer seine Rechnungen nicht begleicht unterbrechen sie die Wasserversorgung.
Falsch!
Leider bezahlt die gute Frau seit über einem halben Jahr die Wasserrechnung nicht mehr. Strom usw. wird direkt über Sie abgerechnet und geht somit nicht über meine Hand.
Ergo, ist das gerechtfertigt.
Wer ist denn nun Vertragspartner mit dem Versorger, der Mieter oder der Vermieter?
Letztendlich ist immer der Vertragspartner für die Zahlungen zuständig.
Ja, die Mieterin wie es aussieht.
Dann kann ihr, wie ich schon geschrieben habe, nur das Versorgungsunternehmen das Wasser sperren und nicht der Vermieter. Wie bei der Stromversorgung.
Ich denke, hier geht es auch nicht darum, das der Vermieter das Wasser abstellt.
So lese ich das aber heraus, da hätte die Frage etwas genauer formuliert werden sollen.