Darf man die Scheidungsfolgenvereinbarung selbst aufsetzen?

1 Antwort

Es ist richtig, wenn ihr euch ausgesprochen habt und  die Einigung in einer Vereinbarung zu Papier bringen möchtet. Der Anwalt sollte sie auf die Rechtsvorschriften noch überprüfen, dass alles passt und später kein Auslegungsstreit mehr entsteht.

Beim Notartermin muss er eigentlich  nicht dabei sein. Wenn er das unbedingt möchte, um eine Gebühr zu kassieren, dann würde ich ihm klar mitteilen,  dass diese Gebühr dann nicht bezahlt wird.

Der Notar ist eine Urkundsperson und wird die Vereinbarung in einer Urkunde beurkunden.  Dieser  prüft den Inhalt  nur auf Rechtmäßigkeit.

Im Übrigen:

Wenn bald die Scheidung heranstehen sollte,  warum protokolliert ihr die Vereinbarung nicht im Scheidungstermin?  Dies ist wesentlich billiger.

Das  Gerichtsprotokoll ist ebenfalls eine Urkunde und mit einer Ausfertigung davon, könnt ihr die entsprechenden Vollzüge beantragen.

Vielen Dank für deinen Rat!