Hi! Ich habe mal wieder eine Frage. Und zwar, ob man eine Autoscheibe einschlagen darf, wenn im Sommer ein Tier oder Kind drin sitzt, der Besitzer nicht auffindbar ist und das Auto in der prallen Sonne steht?? Danke im Vorraus für die Antworten!!
Darf man die Scheibe eines in der Sonne stehenden Autos einschlagen, wenn ein Hund im Auto sitzt?
Antworten (13)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
BuddysuperdogBuddysuperdog
Ich kann nur für mich sprechen und da entscheide ich nicht was wäre wenn, sondern sehe die Not des Tieres(und rette es...) und stehe im Zweifelsfall auch für meine "Tat" ein. Allerdings muß der Ankläger mit einer saftigen Gegenklage wegen Tierquälerei rechnen, mal sehn ob der sich traut...ich warte schon darauf.... Sicherlich kann man die Polizei oder Feuerwehr rufen, aber bei uns auf dem Land dauert so etwas oft bis zu 20 Min. und da wäre ein Hund schon tod. So eine Frage stellt sich mir gar nicht, wenn es um das leben eines Tieres, aber natürlich auch um das Leben eines Menschen geht, das nennt man Zivilcourage. Der Schaden kann sicherlich geregelt werden, aber der Tod eines Tieres, das qualvoll in der Hitze starb nicht.
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Reiswaffel87Reiswaffel87
Wenn das Kind noch erkennbar bei Bewusstsein ist und das Fahrzeug in der prallen Sonne steht und heiß ist würde ich die 112 rufen. Dann rückt die Feuerwehr an und befreit das Kind aus dem Fahrzeug. Die Kosten für den Einsatz trägt der Halter/Fahrer des Wagens (kommt öfters mal vor). Falls das Kind auch auf lautes Klopfen oder Rufen nicht reagieren sollte müsste ich davon ausgehen, dass es das Bewusstsein verloren hat und würde eine Scheibe (möglichst weit vom Kind entfernt!) einschlagen. Selbstverständlich solltest du dann die Polizei hinzuziehen und je nach Zustand des Kindes den Rettungsdienst.
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Reiswaffel87Reiswaffel87 Meldung vom 21.08.2010:
Dreijährige trotz Hitze im Auto allein gelassen
Köln (ots) – Aus einem parkenden Auto befreite die Polizei am Samstagnachmittag in Köln-Müngersdorf ein dreijähriges Kind. Das Mädchen war trotz der hohen Außentemperatur von ihrem Vater allein im Auto zurück gelassen worden.
Gegen 16.30 Uhr hatte ein Passant eine zufällig vorbeikommende Streifenwagenbesatzung darauf angesprochen, dass im Verlauf der Straße “Am Sportpark Müngersdorf” ein Pkw stehen würde, in dem ein Kleinkind läge. Aufgrund der Hitze und des Umstands, dass der Wagen teilweise in der Sonne parken würde, machte er sich Sorgen um das Wohlergehen des Kindes.
Die Beamten fanden die Angaben schnell bestätigt. In einem geparkten Peugeot saß im Kindersitz angeschnallt ein augenscheinlich schlafendes kleines Mädchen. Beide Seitenfenster waren zwei bis drei Zentimeter geöffnet, ansonsten war das Fahrzeug verschlossen. Trotz lauter Ansprache, Klopfen an der Scheibe und Rütteln an der Karosse reagierte die Dreijährige nicht. Selbst auf das Einschalten des Martinhorns des unmittelbar daneben gestellten Streifenwagens erfolgte keine Reaktion seitens des Kleinkindes.
Aufgrund der Gesamtumstände und da das Kind offensichtlich stark schwitzte, schlugen die Beamten eine kleine Seitenscheibe ein und befreiten das Mädchen. Die kurze Wartezeit auf den bereits alarmierten Rettungswagen wurde im klimatisierten Streifenwagen überbrückt.
Nach zirka 45 Minuten erschien dann der Vater des Mädchens. Er zeigte sich nach Polizeiangaben wenig einsichtig und kündigte an, die getroffenen Maßnahmen der Beamten sowie der RTW-Besatzung anwaltlich überprüfen zu lassen. Die Ordnungshüter erstatteten Anzeige wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.
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3Antwort von
anonymlifeanonymlife
Nein Polizei rufen
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kieljokieljo Nur keine eigenen Entscheidungen treffen
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MuenzenfreundMuenzenfreund
Bei Kindern auf jeden Fall - Nothilfe.
Bei Tieren bin ich mir nicht sicher.
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moon73moon73
Nein das darfst du erstmal nicht, du darfst aber umgehend die Polizei anrufen, die den Hund/ das Kind dann retten werden.
Aber wenn du bemerken würdest, das der Zustand von dem Kind kritisch ist, dann kannst du natürlich das Auto aufbrechen, oder würdest du mit ansehen wollen, das es vor deinen Augen stirbt?
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Sunny86moon In diesen fall wäre mir eine Strafe "sry" Scheiß egal!!!
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Sunny86moon Mir wäre die Strafe sowas von Scheiß egal in diesem fall.
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Volker13Volker13
Das kommt auf viele Faktoren an. Die erste Maßnahme ist die polizei rufen. So ist man zunächst aus der nummer der unterlassenen Hilfeleistung raus.
Wenn das kind aber definitiv kaum noch Lebenszeichen von sich gibt, dann sollte man handeln. Dieses Handeln wird dann durch § 34 StGB gerechtfertigt. Liegt dies vor, so kann eine strafverfolgung wegen einer Sachbeschädigung nicht stattfinden.
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koofenixkoofenix
Darf man im sommer die scheibe eines trucks einschlagen, weil der trucker drin schläft ? schliesslich ist er ja selber schuld, wenn er sich an die gesetze hält. ich frage mich ernsthaft ...
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Reiswaffel87Reiswaffel87 Selbst Schuld, weil er sich an Gesetze hält? Was für Gesetze und was hat das mit der Frage zu tun?
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koofenixkoofenix in einschlägigen kreisen kursiert noch immer die frage, wer mehr wert ist. der hund oder der mensch. es gibt ein fahrpersonalgesetz, welches trucker zu ruhezeiten verpflichtet. eine standklimaanlage schreibt der gesetzgeber aber nicht vor. ... beim kind stimme ich übrigens für die kaputte scheibe. beim hund stehe ich aber zu meiner antwort.
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Reiswaffel87Reiswaffel87 Der trucker muss aber nicht im Fahrzeug bleiben, wenn es ihm zu warm ist. Das Kind kann das nicht selbst entscheiden und ist deshalb überhaupt nicht mit dem LKW-Fahrer zu vergleichen.
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kieljokieljo Der Vergleich ist ja nun völlig daneben
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Volker13Volker13 Der vergleich geht wirklich nicht
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marildamarilda
nur wenn man sieht dass Kind oder Hund fast sterbend sind. Erst Polizei oder Brandwehr benachrichtigen. Die kennen sich aus und haben dass richtige Material.
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vollimlebenvollimleben
Nein das wäre eine Straftat,du kannst die Pölizei rufen!
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kieljokieljo Das ist keine Straftat, es nicht zu tun wäre unterlassene Hilfeleistung
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Reiswaffel87Reiswaffel87 Um Erbsen zu zählen: Eine Straftat, nämlich Sachbeschädigung, wäre es schon. Man wird nur unter bestimmten Umständen nicht dafür bestraft. Im konkreten Fall bei einer akuten gefahr für das Kind wäre die sachbeschädigung gerechtfertigt und damit straffrei. Unterlassene Hilfeleistung wäre es auch. Voraussgesetzt, dass man die Notlage erkennt.
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Volker13Volker13 Und wo steht das?
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Reiswaffel87Reiswaffel87 Man prüft eine Sachbeschädigung. Im Prüfungsschema kommt der Punkt Rechtswidrigkeit vor. Hier kommt Nothilfe in Betracht. Antwort auf deine Frage gibt dir folgender Link:
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Volker13Volker13 Hier kommt Nothilfe eben nicht in Betracht! Bei dem genannten Sachverhalt geht doch ein rechtswidriger Angriff gar nicht aus.
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JotEsJotEs @Volker13:
Bei der Nothilfe (§ 34 StGB, "Rechtfertigender Notstand") ist ein vorausgehender, rechtswidriger Angriff nicht erforderlich. Du verwechselst das mit der Notwehr (§ 32 StGB).
So ist es.