6

Darf man die Scheibe eines in der Sonne stehenden Autos einschlagen, wenn ein Hund im Auto sitzt?

Frage von Keyah Keyah

Hi! Ich habe mal wieder eine Frage. Und zwar, ob man eine Autoscheibe einschlagen darf, wenn im Sommer ein Tier oder Kind drin sitzt, der Besitzer nicht auffindbar ist und das Auto in der prallen Sonne steht?? Danke im Vorraus für die Antworten!!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (13)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Buddysuperdog Buddysuperdog

    Ich kann nur für mich sprechen und da entscheide ich nicht was wäre wenn, sondern sehe die Not des Tieres(und rette es...) und stehe im Zweifelsfall auch für meine "Tat" ein. Allerdings muß der Ankläger mit einer saftigen Gegenklage wegen Tierquälerei rechnen, mal sehn ob der sich traut...ich warte schon darauf.... Sicherlich kann man die Polizei oder Feuerwehr rufen, aber bei uns auf dem Land dauert so etwas oft bis zu 20 Min. und da wäre ein Hund schon tod. So eine Frage stellt sich mir gar nicht, wenn es um das leben eines Tieres, aber natürlich auch um das Leben eines Menschen geht, das nennt man Zivilcourage. Der Schaden kann sicherlich geregelt werden, aber der Tod eines Tieres, das qualvoll in der Hitze starb nicht.

  • 5
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Wenn das Kind noch erkennbar bei Bewusstsein ist und das Fahrzeug in der prallen Sonne steht und heiß ist würde ich die 112 rufen. Dann rückt die Feuerwehr an und befreit das Kind aus dem Fahrzeug. Die Kosten für den Einsatz trägt der Halter/Fahrer des Wagens (kommt öfters mal vor). Falls das Kind auch auf lautes Klopfen oder Rufen nicht reagieren sollte müsste ich davon ausgehen, dass es das Bewusstsein verloren hat und würde eine Scheibe (möglichst weit vom Kind entfernt!) einschlagen. Selbstverständlich solltest du dann die Polizei hinzuziehen und je nach Zustand des Kindes den Rettungsdienst.

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    So ist es.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Meldung vom 21.08.2010:

    Dreijährige trotz Hitze im Auto allein gelassen

    Köln (ots) – Aus einem parkenden Auto befreite die Polizei am Samstagnachmittag in Köln-Müngersdorf ein dreijähriges Kind. Das Mädchen war trotz der hohen Außentemperatur von ihrem Vater allein im Auto zurück gelassen worden.

    Gegen 16.30 Uhr hatte ein Passant eine zufällig vorbeikommende Streifenwagenbesatzung darauf angesprochen, dass im Verlauf der Straße “Am Sportpark Müngersdorf” ein Pkw stehen würde, in dem ein Kleinkind läge. Aufgrund der Hitze und des Umstands, dass der Wagen teilweise in der Sonne parken würde, machte er sich Sorgen um das Wohlergehen des Kindes.

    Die Beamten fanden die Angaben schnell bestätigt. In einem geparkten Peugeot saß im Kindersitz angeschnallt ein augenscheinlich schlafendes kleines Mädchen. Beide Seitenfenster waren zwei bis drei Zentimeter geöffnet, ansonsten war das Fahrzeug verschlossen. Trotz lauter Ansprache, Klopfen an der Scheibe und Rütteln an der Karosse reagierte die Dreijährige nicht. Selbst auf das Einschalten des Martinhorns des unmittelbar daneben gestellten Streifenwagens erfolgte keine Reaktion seitens des Kleinkindes.

    Aufgrund der Gesamtumstände und da das Kind offensichtlich stark schwitzte, schlugen die Beamten eine kleine Seitenscheibe ein und befreiten das Mädchen. Die kurze Wartezeit auf den bereits alarmierten Rettungswagen wurde im klimatisierten Streifenwagen überbrückt.

    Nach zirka 45 Minuten erschien dann der Vater des Mädchens. Er zeigte sich nach Polizeiangaben wenig einsichtig und kündigte an, die getroffenen Maßnahmen der Beamten sowie der RTW-Besatzung anwaltlich überprüfen zu lassen. Die Ordnungshüter erstatteten Anzeige wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.

  • 3
    Antwort von anonymlife anonymlife

    Nein Polizei rufen

    Kommentar von kieljo kieljokieljo

    Nur keine eigenen Entscheidungen treffen

  • 2
    Antwort von kieljo kieljo

    Kind - JA, und Polizei holen

    Hund - Polizei holen

  • 1
    Antwort von Muenzenfreund Muenzenfreund

    Bei Kindern auf jeden Fall - Nothilfe.

    Bei Tieren bin ich mir nicht sicher.

  • 1
    Antwort von moon73 moon73

    Nein das darfst du erstmal nicht, du darfst aber umgehend die Polizei anrufen, die den Hund/ das Kind dann retten werden.

    Aber wenn du bemerken würdest, das der Zustand von dem Kind kritisch ist, dann kannst du natürlich das Auto aufbrechen, oder würdest du mit ansehen wollen, das es vor deinen Augen stirbt?

  • 0
    Antwort von Sunny86moon Sunny86moon

    In diesen fall wäre mir eine Strafe "sry" Scheiß egal!!!

  • 0
    Antwort von Sunny86moon Sunny86moon

    Mir wäre die Strafe sowas von Scheiß egal in diesem fall.

  • 0
    Antwort von Volker13 Volker13

    Das kommt auf viele Faktoren an. Die erste Maßnahme ist die polizei rufen. So ist man zunächst aus der nummer der unterlassenen Hilfeleistung raus.

    Wenn das kind aber definitiv kaum noch Lebenszeichen von sich gibt, dann sollte man handeln. Dieses Handeln wird dann durch § 34 StGB gerechtfertigt. Liegt dies vor, so kann eine strafverfolgung wegen einer Sachbeschädigung nicht stattfinden.

  • 0
    Antwort von koofenix koofenix

    Darf man im sommer die scheibe eines trucks einschlagen, weil der trucker drin schläft ? schliesslich ist er ja selber schuld, wenn er sich an die gesetze hält. ich frage mich ernsthaft ...

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Selbst Schuld, weil er sich an Gesetze hält? Was für Gesetze und was hat das mit der Frage zu tun?

    Kommentar von koofenix koofenixkoofenix

    in einschlägigen kreisen kursiert noch immer die frage, wer mehr wert ist. der hund oder der mensch. es gibt ein fahrpersonalgesetz, welches trucker zu ruhezeiten verpflichtet. eine standklimaanlage schreibt der gesetzgeber aber nicht vor. ... beim kind stimme ich übrigens für die kaputte scheibe. beim hund stehe ich aber zu meiner antwort.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Der trucker muss aber nicht im Fahrzeug bleiben, wenn es ihm zu warm ist. Das Kind kann das nicht selbst entscheiden und ist deshalb überhaupt nicht mit dem LKW-Fahrer zu vergleichen.

    Kommentar von kieljo kieljokieljo

    Der Vergleich ist ja nun völlig daneben

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Der vergleich geht wirklich nicht

  • 0
    Antwort von marilda marilda

    nur wenn man sieht dass Kind oder Hund fast sterbend sind. Erst Polizei oder Brandwehr benachrichtigen. Die kennen sich aus und haben dass richtige Material.

  • 0
    Antwort von vollimleben vollimleben

    Nein das wäre eine Straftat,du kannst die Pölizei rufen!

    Kommentar von kieljo kieljokieljo

    Das ist keine Straftat, es nicht zu tun wäre unterlassene Hilfeleistung

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Um Erbsen zu zählen: Eine Straftat, nämlich Sachbeschädigung, wäre es schon. Man wird nur unter bestimmten Umständen nicht dafür bestraft. Im konkreten Fall bei einer akuten gefahr für das Kind wäre die sachbeschädigung gerechtfertigt und damit straffrei. Unterlassene Hilfeleistung wäre es auch. Voraussgesetzt, dass man die Notlage erkennt.

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Und wo steht das?

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Man prüft eine Sachbeschädigung. Im Prüfungsschema kommt der Punkt Rechtswidrigkeit vor. Hier kommt Nothilfe in Betracht. Antwort auf deine Frage gibt dir folgender Link:

    http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Hier kommt Nothilfe eben nicht in Betracht! Bei dem genannten Sachverhalt geht doch ein rechtswidriger Angriff gar nicht aus.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    @Volker13:

    Bei der Nothilfe (§ 34 StGB, "Rechtfertigender Notstand") ist ein vorausgehender, rechtswidriger Angriff nicht erforderlich. Du verwechselst das mit der Notwehr (§ 32 StGB).

  • 0
    Antwort von ziuwari ziuwari

    Du nicht, amtspersonen wohl

    Kommentar von kieljo kieljokieljo

    Stimmt nicht

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.