gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Darf man die Polizei vom seinem Grundstück schmeißen?

gefragt von sonic229 am 03.05.2009 um 20:17 Uhr

Wenn die Polizei auf mein Grundstück kommt und an meine Tür klingelt muss ich die dann rein lassen und unter welchen umständen habe ich das Recht die Jungs meines Grund und Bodens zu verweisen.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33638)
polizei (1828)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 3. Mai 2009 20:18
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schmeiß sie raus, nachher werden sie dir deine Rechte sicher sagen :-)


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 3. Mai 2009 20:20
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Gefahr im Verzug ist, mußt Du sie auch reinlassen.

Und wer kommt auf die Idee, Polizisten rauszuwerfen?

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 3. Mai 2009 21:26

Beste Antwort die ich hier gelesen habe...

Bei Gefahr in Verzug ist keine richterliche Anordnung notwendig!

Kommentar von thomaszg2872 am 27. August 2009 18:43

allerdings ist dann tatsächlich gefahr im verzug notwendig ansonsten entfällts.


ToDieFor
beantwortet von ToDieFor am 3. Mai 2009 20:20
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ohne gerichtliche Unterlagen darfst du die Polizei vor der Tür versauern lassen. Es sei denn die Polizisten bemerken das jemand Hilfe braucht, dann können sie auch so das Grundstück betreten.


anonym
beantwortet von schnumau am 3. Mai 2009 20:19
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du musst nicht öffnen ohne Durchsuchungsbefehl

Kommentar von bergbursche am 3. Mai 2009 20:43

Selbst ein Durchsuchungsbefehl berechtigt die Polizei nicht dein Grundstück zu betreten. Unsere Gesetze sind alle ungültig. Die installierten Gesetze berufen sich als Gesetzesgrundlage auf das Grundgesetz das zum einen ein Diktat der Besatzungsmächte aus dem zweiten Weltkrieg ist und zum anderen 1990 bei der Wiedervereinigung durch die Streichung, diese erfolgte durch die Besatzungsmächte Russland und USA, des Artikel 23, in dem der Geltungsbereich benannt war, nun ohne Staatsgebiet ist und somit komplett wirkungslos ist. Der neu verfasste Artikel 23 hat eine andere Aussage und es wurde auch an keiner anderen Stelle im GG dass Staatsgebiet entsprechend gewürdigt. Doch vorsicht die Beamten gehen unter umständen mit Gewalt vor. Leider akzeptieren sie die rechtliche Lage nicht und wir sind noch zuwenige die sich wiedersetzen. Im Internet findest du infos unter "wir sind das Volk" oder "http://volks-bundesrath.info" Ich habe bereits meine Selbstverwaltung gegenüber der Bundesrigierung angemeldet.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 3. Mai 2009 21:25

Das hängt von dem Grund ab, weshalb Dich die Polizei besucht.

Besuchen sie Dich im Rahmen von Ermittlungen, also repressiv um Straftaten aufzuklären, brauchst Du Ihnen weder die Tür öffnen, noch sie in Deine Wohnung zu lassen. Du kannst ihnen auch den Zutritt zu Deinem Grundstück untersagen.

Besuchen sie Dich präventiv, also im Rahmen von gefahrenabwehrenden Maßnahmen (gem. des jeweiligen Polizeigesetzes des Bundeslandes) kannst Du ihnen den Zutritt nicht untersagen, u.U. können sie siche auch gegen Deinen Willen Zutritt zur Wohnung verschaffen wenn es Notwendig ist um eine Gefahr abzuwehren.


CaptainPommes
beantwortet von CaptainPommes am 3. Mai 2009 20:19
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du musst sie nur mit Durchsuchungsbefehl in deine Bude lassen, ansonsten kannst du sie des Grundstückes verweisen!


Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 3. Mai 2009 21:25

Das hängt von dem Grund ab, weshalb Dich die Polizei besucht.

Besuchen sie Dich im Rahmen von Ermittlungen, also repressiv um Straftaten aufzuklären, brauchst Du Ihnen weder die Tür öffnen, noch sie in Deine Wohnung zu lassen. Du kannst ihnen auch den Zutritt zu Deinem Grundstück untersagen.

Besuchen sie Dich präventiv, also im Rahmen von gefahrenabwehrenden Maßnahmen (gem. des jeweiligen Polizeigesetzes des Bundeslandes) kannst Du ihnen den Zutritt nicht untersagen, u.U. können sie siche auch gegen Deinen Willen Zutritt zur Wohnung verschaffen wenn es Notwendig ist um eine Gefahr abzuwehren.


steffiHobbylos
beantwortet von steffiHobbylos am 3. Mai 2009 20:19
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn sie Dir was nachweisen können, wirst Du wenig chancen haben, sie von Deinem Grundstück zu verweisen! Die werden schon einen Grund haben warum sie Dich besuchen wollten!


hilti
beantwortet von hilti am 3. Mai 2009 20:23
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wieso rausschmeissen? Hast Du was zu verbergen? Wenn nicht, kannst Du sie ja getrost reinlassen. Oder Du bestehst darauf, dass sie mit Durchsuchungsbefehl zurückkommen!


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 3. Mai 2009 21:24
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das hängt von dem Grund ab, weshalb Dich die Polizei besucht.

Besuchen sie Dich im Rahmen von Ermittlungen, also repressiv um Straftaten aufzuklären, brauchst Du Ihnen weder die Tür öffnen, noch sie in Deine Wohnung zu lassen. Du kannst ihnen auch den Zutritt zu Deinem Grundstück untersagen.

Besuchen sie Dich präventiv, also im Rahmen von gefahrenabwehrenden Maßnahmen (gem. des jeweiligen Polizeigesetzes des Bundeslandes) kannst Du ihnen den Zutritt nicht untersagen, u.U. können sie siche auch gegen Deinen Willen Zutritt zur Wohnung verschaffen wenn es Notwendig ist um eine Gefahr abzuwehren.


anonym
beantwortet von audi1990 am 3. Mai 2009 20:18
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also wenn du ne frau bist würde ich einfach so tun als ob ich unter der dusche stehe xD hgast dann nur pech wenn das ne weibliche is^^


Fre3dysbro
beantwortet von Fre3dysbro am 3. Mai 2009 20:19
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

solange sie keine Durchsungsbefehl haben dürfen sie eigentlich net rein, ioder?


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 3. Mai 2009 20:21
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was wollen sie denn? Wenn sie nur eine Frage haben, musst Du sie doch nicht gleich rauswerfen!?!?! Wollen sie etwas in Deinem Haus suchen, brauchen sie natürlich einen Durchsuchungsbefehl.


Riddler
beantwortet von Riddler am 3. Mai 2009 20:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Brauchen die dazu nicht einen Durchsuchungsbefehl?


susimwald
beantwortet von susimwald am 3. Mai 2009 20:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn sie sonst nichts machen, als bei dir anzuläuten: Nein.


Muskelpaket01
beantwortet von Muskelpaket01 am 3. Mai 2009 20:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke nicht. Die haben ja sowieso alle Rechte...


akumu
beantwortet von akumu am 3. Mai 2009 20:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn sie einen durchsuchungsbefehl haben, können sie sogar deine wohnung betreten und durchwühlen!
aber ich denke du hast nichts verbrochen, oder?
dann musst du die ja auch nicht von deinem grundstück schmeißen. ;-)



goodboy21
beantwortet von goodboy21 am 3. Mai 2009 20:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

die dürfen nicht einfach so rein!


Libellenmann
beantwortet von Libellenmann am 3. Mai 2009 20:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja nur wenn Verdacht gegen dich ist


casilein
beantwortet von casilein am 3. Mai 2009 20:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nur bei Gefahr im Verzug, mit Durchsuchungsbefehl oder mit Deinem Einverständnis dürfen die rein. Aber Fragen dürfen sie immer stellen und Du musst auch irgendwas antworten.


anonym
beantwortet von jonble am 4. Mai 2009 14:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kannst ja die polizei holen... :) aber im ernst: ich würde die grünen männchen (okay, blau gibts ja auch) auf dem grundstück lassen.


anonym
beantwortet von Roomster am 4. Oktober 2009 11:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde die Türe öffnen und fragen was sie wünschen. Wollen sie eine Auskunft, gebe ich die nach bestem Wissen und Gewissen preis. So muss es doch sein. Hast du allerdings etwas angestellt, kannst du die Auskunft dazu verweigern. Da wir in einem Rechtsstaat leben, muss man sich nicht selbst belasten - ist Sache der Polizei dir eine Straftat nachzuweisen. Aber besser ist man lebt ordentlich und stellt nichts an, dann muss man auch keine Angst haben. Wir sollten alle friedlich und ehrlich leben, dann sähe die Welt besser aus. Dann bräuchte es auch keine Polizei.


mercedes229
beantwortet von mercedes229 am 11. Oktober 2009 00:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

warum die polizei nicht rein lassen?? ist doch dein "freund und helfer" ;-) wenn du ne reine weste hast, wenn nicht haste eh ein problem


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    darf das die polizei?

    Darf man eine Polizei jacke tragen wo der Schriftzug Poli ei draufsteht?

    wie darf mich die polizei anhalten?

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.