Wenn die Polizei auf mein Grundstück kommt und an meine Tür klingelt muss ich die dann rein lassen und unter welchen umständen habe ich das Recht die Jungs meines Grund und Bodens zu verweisen.
Darf man die Polizei vom seinem Grundstück schmeißen?
Antworten (21)
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4Antwort von
ErsterSchneeErsterSchnee
Wenn Gefahr im Verzug ist, mußt Du sie auch reinlassen.
Und wer kommt auf die Idee, Polizisten rauszuwerfen?
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4Antwort von
albundysohnalbundysohn
Schmeiß sie raus, nachher werden sie dir deine Rechte sicher sagen :-)
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3Antwort von
ToDieForToDieFor
Ohne gerichtliche Unterlagen darfst du die Polizei vor der Tür versauern lassen. Es sei denn die Polizisten bemerken das jemand Hilfe braucht, dann können sie auch so das Grundstück betreten.
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Das hängt von dem Grund ab, weshalb Dich die Polizei besucht.
Besuchen sie Dich im Rahmen von Ermittlungen, also repressiv um Straftaten aufzuklären, brauchst Du Ihnen weder die Tür öffnen, noch sie in Deine Wohnung zu lassen. Du kannst ihnen auch den Zutritt zu Deinem Grundstück untersagen.
Besuchen sie Dich präventiv, also im Rahmen von gefahrenabwehrenden Maßnahmen (gem. des jeweiligen Polizeigesetzes des Bundeslandes) kannst Du ihnen den Zutritt nicht untersagen, u.U. können sie siche auch gegen Deinen Willen Zutritt zur Wohnung verschaffen wenn es Notwendig ist um eine Gefahr abzuwehren.
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2Antwort von
hiltihilti
Wieso rausschmeissen? Hast Du was zu verbergen? Wenn nicht, kannst Du sie ja getrost reinlassen. Oder Du bestehst darauf, dass sie mit Durchsuchungsbefehl zurückkommen!
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2Antwort von
steffiHobbylossteffiHobbylos
Wenn sie Dir was nachweisen können, wirst Du wenig chancen haben, sie von Deinem Grundstück zu verweisen! Die werden schon einen Grund haben warum sie Dich besuchen wollten!
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2Antwort von
CaptainPommesCaptainPommes
Du musst sie nur mit Durchsuchungsbefehl in deine Bude lassen, ansonsten kannst du sie des Grundstückes verweisen!
Kommentar von
PepsiMasterPepsiMaster Das hängt von dem Grund ab, weshalb Dich die Polizei besucht.
Besuchen sie Dich im Rahmen von Ermittlungen, also repressiv um Straftaten aufzuklären, brauchst Du Ihnen weder die Tür öffnen, noch sie in Deine Wohnung zu lassen. Du kannst ihnen auch den Zutritt zu Deinem Grundstück untersagen.
Besuchen sie Dich präventiv, also im Rahmen von gefahrenabwehrenden Maßnahmen (gem. des jeweiligen Polizeigesetzes des Bundeslandes) kannst Du ihnen den Zutritt nicht untersagen, u.U. können sie siche auch gegen Deinen Willen Zutritt zur Wohnung verschaffen wenn es Notwendig ist um eine Gefahr abzuwehren.
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1Antwort von
SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Was wollen sie denn? Wenn sie nur eine Frage haben, musst Du sie doch nicht gleich rauswerfen!?!?! Wollen sie etwas in Deinem Haus suchen, brauchen sie natürlich einen Durchsuchungsbefehl.
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1Antwort von
Fre3dysbroFre3dysbro
solange sie keine Durchsungsbefehl haben dürfen sie eigentlich net rein, ioder?
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1Antwort von
audi1990 also wenn du ne frau bist würde ich einfach so tun als ob ich unter der dusche stehe xD hgast dann nur pech wenn das ne weibliche is^^
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0Antwort von
Schergon Die Sache mit dem Durchsuchungsbefehl ist - bei Gefahr im Verzug - eher amerikanischer Krimi als deutsches Recht. Außerdem: Ob Gefahr im Verzug vorliegt, kannst du als "Otto-Normalbürger oft nicht beurteilen. Wenn nämlich tatsächlich Gefahr im Verzug vorliegt, hat die Polizei vmtl auch nicht die Zeit, dir das erst lang und breit darzulegen. Also erst mal dulden und - wenn du magst - beim Verwaltungsgeicht prüfen lassen. Dummerweise kann das Vw-Gericht nur die (Un-)Rechtmäßigkeit der Maßnahme feststellen, die Maßnahme als solche aber nicht ungeschehen machen. That's live und deutsches Recht.
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mercedes229 warum die polizei nicht rein lassen?? ist doch dein "freund und helfer" ;-) wenn du ne reine weste hast, wenn nicht haste eh ein problem
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Roomster Ich würde die Türe öffnen und fragen was sie wünschen. Wollen sie eine Auskunft, gebe ich die nach bestem Wissen und Gewissen preis. So muss es doch sein. Hast du allerdings etwas angestellt, kannst du die Auskunft dazu verweigern. Da wir in einem Rechtsstaat leben, muss man sich nicht selbst belasten - ist Sache der Polizei dir eine Straftat nachzuweisen. Aber besser ist man lebt ordentlich und stellt nichts an, dann muss man auch keine Angst haben. Wir sollten alle friedlich und ehrlich leben, dann sähe die Welt besser aus. Dann bräuchte es auch keine Polizei.
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jonblejonble
kannst ja die polizei holen... :) aber im ernst: ich würde die grünen männchen (okay, blau gibts ja auch) auf dem grundstück lassen.
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casileincasilein
Nur bei Gefahr im Verzug, mit Durchsuchungsbefehl oder mit Deinem Einverständnis dürfen die rein. Aber Fragen dürfen sie immer stellen und Du musst auch irgendwas antworten.
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akumuakumu
wenn sie einen durchsuchungsbefehl haben, können sie sogar deine wohnung betreten und durchwühlen!
aber ich denke du hast nichts verbrochen, oder?
dann musst du die ja auch nicht von deinem grundstück schmeißen. ;-)
Beste Antwort die ich hier gelesen habe...
Bei Gefahr in Verzug ist keine richterliche Anordnung notwendig!
allerdings ist dann tatsächlich gefahr im verzug notwendig ansonsten entfällts.