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Darf man die Polizei vom seinem Grundstück schmeißen?

Frage von sonic229 sonic229

Wenn die Polizei auf mein Grundstück kommt und an meine Tür klingelt muss ich die dann rein lassen und unter welchen umständen habe ich das Recht die Jungs meines Grund und Bodens zu verweisen.

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Antworten (21)

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Wenn Gefahr im Verzug ist, mußt Du sie auch reinlassen.

    Und wer kommt auf die Idee, Polizisten rauszuwerfen?

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Beste Antwort die ich hier gelesen habe...

    Bei Gefahr in Verzug ist keine richterliche Anordnung notwendig!

    Kommentar von thomaszg2872 thomaszg2872thomaszg2872

    allerdings ist dann tatsächlich gefahr im verzug notwendig ansonsten entfällts.

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    Antwort von albundysohn albundysohn

    Schmeiß sie raus, nachher werden sie dir deine Rechte sicher sagen :-)

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    Antwort von ToDieFor ToDieFor

    Ohne gerichtliche Unterlagen darfst du die Polizei vor der Tür versauern lassen. Es sei denn die Polizisten bemerken das jemand Hilfe braucht, dann können sie auch so das Grundstück betreten.

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    RatgeberHelden Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Das hängt von dem Grund ab, weshalb Dich die Polizei besucht.

    Besuchen sie Dich im Rahmen von Ermittlungen, also repressiv um Straftaten aufzuklären, brauchst Du Ihnen weder die Tür öffnen, noch sie in Deine Wohnung zu lassen. Du kannst ihnen auch den Zutritt zu Deinem Grundstück untersagen.

    Besuchen sie Dich präventiv, also im Rahmen von gefahrenabwehrenden Maßnahmen (gem. des jeweiligen Polizeigesetzes des Bundeslandes) kannst Du ihnen den Zutritt nicht untersagen, u.U. können sie siche auch gegen Deinen Willen Zutritt zur Wohnung verschaffen wenn es Notwendig ist um eine Gefahr abzuwehren.

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    Antwort von hilti hilti

    Wieso rausschmeissen? Hast Du was zu verbergen? Wenn nicht, kannst Du sie ja getrost reinlassen. Oder Du bestehst darauf, dass sie mit Durchsuchungsbefehl zurückkommen!

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    Antwort von steffiHobbylos steffiHobbylos

    Wenn sie Dir was nachweisen können, wirst Du wenig chancen haben, sie von Deinem Grundstück zu verweisen! Die werden schon einen Grund haben warum sie Dich besuchen wollten!

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    Antwort von CaptainPommes CaptainPommes

    Du musst sie nur mit Durchsuchungsbefehl in deine Bude lassen, ansonsten kannst du sie des Grundstückes verweisen!

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Das hängt von dem Grund ab, weshalb Dich die Polizei besucht.

    Besuchen sie Dich im Rahmen von Ermittlungen, also repressiv um Straftaten aufzuklären, brauchst Du Ihnen weder die Tür öffnen, noch sie in Deine Wohnung zu lassen. Du kannst ihnen auch den Zutritt zu Deinem Grundstück untersagen.

    Besuchen sie Dich präventiv, also im Rahmen von gefahrenabwehrenden Maßnahmen (gem. des jeweiligen Polizeigesetzes des Bundeslandes) kannst Du ihnen den Zutritt nicht untersagen, u.U. können sie siche auch gegen Deinen Willen Zutritt zur Wohnung verschaffen wenn es Notwendig ist um eine Gefahr abzuwehren.

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Was wollen sie denn? Wenn sie nur eine Frage haben, musst Du sie doch nicht gleich rauswerfen!?!?! Wollen sie etwas in Deinem Haus suchen, brauchen sie natürlich einen Durchsuchungsbefehl.

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    Antwort von Fre3dysbro Fre3dysbro

    solange sie keine Durchsungsbefehl haben dürfen sie eigentlich net rein, ioder?

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    Antwort von audi1990 audi1990

    also wenn du ne frau bist würde ich einfach so tun als ob ich unter der dusche stehe xD hgast dann nur pech wenn das ne weibliche is^^

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    Antwort von Schergon Schergon

    Die Sache mit dem Durchsuchungsbefehl ist - bei Gefahr im Verzug - eher amerikanischer Krimi als deutsches Recht. Außerdem: Ob Gefahr im Verzug vorliegt, kannst du als "Otto-Normalbürger oft nicht beurteilen. Wenn nämlich tatsächlich Gefahr im Verzug vorliegt, hat die Polizei vmtl auch nicht die Zeit, dir das erst lang und breit darzulegen. Also erst mal dulden und - wenn du magst - beim Verwaltungsgeicht prüfen lassen. Dummerweise kann das Vw-Gericht nur die (Un-)Rechtmäßigkeit der Maßnahme feststellen, die Maßnahme als solche aber nicht ungeschehen machen. That's live und deutsches Recht.

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    Antwort von mercedes229 mercedes229

    warum die polizei nicht rein lassen?? ist doch dein "freund und helfer" ;-) wenn du ne reine weste hast, wenn nicht haste eh ein problem

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    Antwort von Roomster Roomster

    Ich würde die Türe öffnen und fragen was sie wünschen. Wollen sie eine Auskunft, gebe ich die nach bestem Wissen und Gewissen preis. So muss es doch sein. Hast du allerdings etwas angestellt, kannst du die Auskunft dazu verweigern. Da wir in einem Rechtsstaat leben, muss man sich nicht selbst belasten - ist Sache der Polizei dir eine Straftat nachzuweisen. Aber besser ist man lebt ordentlich und stellt nichts an, dann muss man auch keine Angst haben. Wir sollten alle friedlich und ehrlich leben, dann sähe die Welt besser aus. Dann bräuchte es auch keine Polizei.

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    Antwort von jonble jonble

    kannst ja die polizei holen... :) aber im ernst: ich würde die grünen männchen (okay, blau gibts ja auch) auf dem grundstück lassen.

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    Antwort von casilein casilein

    Nur bei Gefahr im Verzug, mit Durchsuchungsbefehl oder mit Deinem Einverständnis dürfen die rein. Aber Fragen dürfen sie immer stellen und Du musst auch irgendwas antworten.

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    Antwort von Libellenmann Libellenmann

    Ja nur wenn Verdacht gegen dich ist

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    Antwort von goodboy21 goodboy21

    die dürfen nicht einfach so rein!

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    Antwort von akumu akumu

    wenn sie einen durchsuchungsbefehl haben, können sie sogar deine wohnung betreten und durchwühlen!
    aber ich denke du hast nichts verbrochen, oder?
    dann musst du die ja auch nicht von deinem grundstück schmeißen. ;-)

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    Antwort von Muskelpaket01 Muskelpaket01

    Ich denke nicht. Die haben ja sowieso alle Rechte...

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    Antwort von susimwald susimwald

    Wenn sie sonst nichts machen, als bei dir anzuläuten: Nein.

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    Antwort von Riddler Riddler

    Brauchen die dazu nicht einen Durchsuchungsbefehl?

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