Wenn die Polizei auf mein Grundstück kommt und an meine Tür klingelt muss ich die dann rein lassen und unter welchen umständen habe ich das Recht die Jungs meines Grund und Bodens zu verweisen.

Schmeiß sie raus, nachher werden sie dir deine Rechte sicher sagen :-)

Wenn Gefahr im Verzug ist, mußt Du sie auch reinlassen.
Und wer kommt auf die Idee, Polizisten rauszuwerfen?
PepsiMaster am 3. Mai 2009 21:26 Beste Antwort die ich hier gelesen habe...
Bei Gefahr in Verzug ist keine richterliche Anordnung notwendig!
allerdings ist dann tatsächlich gefahr im verzug notwendig ansonsten entfällts.

Ohne gerichtliche Unterlagen darfst du die Polizei vor der Tür versauern lassen. Es sei denn die Polizisten bemerken das jemand Hilfe braucht, dann können sie auch so das Grundstück betreten.
du musst nicht öffnen ohne Durchsuchungsbefehl
Selbst ein Durchsuchungsbefehl berechtigt die Polizei nicht dein Grundstück zu betreten. Unsere Gesetze sind alle ungültig. Die installierten Gesetze berufen sich als Gesetzesgrundlage auf das Grundgesetz das zum einen ein Diktat der Besatzungsmächte aus dem zweiten Weltkrieg ist und zum anderen 1990 bei der Wiedervereinigung durch die Streichung, diese erfolgte durch die Besatzungsmächte Russland und USA, des Artikel 23, in dem der Geltungsbereich benannt war, nun ohne Staatsgebiet ist und somit komplett wirkungslos ist. Der neu verfasste Artikel 23 hat eine andere Aussage und es wurde auch an keiner anderen Stelle im GG dass Staatsgebiet entsprechend gewürdigt. Doch vorsicht die Beamten gehen unter umständen mit Gewalt vor. Leider akzeptieren sie die rechtliche Lage nicht und wir sind noch zuwenige die sich wiedersetzen. Im Internet findest du infos unter "wir sind das Volk" oder "http://volks-bundesrath.info" Ich habe bereits meine Selbstverwaltung gegenüber der Bundesrigierung angemeldet.
PepsiMaster am 3. Mai 2009 21:25 Das hängt von dem Grund ab, weshalb Dich die Polizei besucht.
Besuchen sie Dich im Rahmen von Ermittlungen, also repressiv um Straftaten aufzuklären, brauchst Du Ihnen weder die Tür öffnen, noch sie in Deine Wohnung zu lassen. Du kannst ihnen auch den Zutritt zu Deinem Grundstück untersagen.
Besuchen sie Dich präventiv, also im Rahmen von gefahrenabwehrenden Maßnahmen (gem. des jeweiligen Polizeigesetzes des Bundeslandes) kannst Du ihnen den Zutritt nicht untersagen, u.U. können sie siche auch gegen Deinen Willen Zutritt zur Wohnung verschaffen wenn es Notwendig ist um eine Gefahr abzuwehren.

Du musst sie nur mit Durchsuchungsbefehl in deine Bude lassen, ansonsten kannst du sie des Grundstückes verweisen!
PepsiMaster am 3. Mai 2009 21:25 Das hängt von dem Grund ab, weshalb Dich die Polizei besucht.
Besuchen sie Dich im Rahmen von Ermittlungen, also repressiv um Straftaten aufzuklären, brauchst Du Ihnen weder die Tür öffnen, noch sie in Deine Wohnung zu lassen. Du kannst ihnen auch den Zutritt zu Deinem Grundstück untersagen.
Besuchen sie Dich präventiv, also im Rahmen von gefahrenabwehrenden Maßnahmen (gem. des jeweiligen Polizeigesetzes des Bundeslandes) kannst Du ihnen den Zutritt nicht untersagen, u.U. können sie siche auch gegen Deinen Willen Zutritt zur Wohnung verschaffen wenn es Notwendig ist um eine Gefahr abzuwehren.
Wenn sie Dir was nachweisen können, wirst Du wenig chancen haben, sie von Deinem Grundstück zu verweisen! Die werden schon einen Grund haben warum sie Dich besuchen wollten!

Wieso rausschmeissen? Hast Du was zu verbergen? Wenn nicht, kannst Du sie ja getrost reinlassen. Oder Du bestehst darauf, dass sie mit Durchsuchungsbefehl zurückkommen!

Das hängt von dem Grund ab, weshalb Dich die Polizei besucht.
Besuchen sie Dich im Rahmen von Ermittlungen, also repressiv um Straftaten aufzuklären, brauchst Du Ihnen weder die Tür öffnen, noch sie in Deine Wohnung zu lassen. Du kannst ihnen auch den Zutritt zu Deinem Grundstück untersagen.
Besuchen sie Dich präventiv, also im Rahmen von gefahrenabwehrenden Maßnahmen (gem. des jeweiligen Polizeigesetzes des Bundeslandes) kannst Du ihnen den Zutritt nicht untersagen, u.U. können sie siche auch gegen Deinen Willen Zutritt zur Wohnung verschaffen wenn es Notwendig ist um eine Gefahr abzuwehren.
also wenn du ne frau bist würde ich einfach so tun als ob ich unter der dusche stehe xD hgast dann nur pech wenn das ne weibliche is^^

solange sie keine Durchsungsbefehl haben dürfen sie eigentlich net rein, ioder?
Was wollen sie denn? Wenn sie nur eine Frage haben, musst Du sie doch nicht gleich rauswerfen!?!?! Wollen sie etwas in Deinem Haus suchen, brauchen sie natürlich einen Durchsuchungsbefehl.
Wenn sie sonst nichts machen, als bei dir anzuläuten: Nein.

Ich denke nicht. Die haben ja sowieso alle Rechte...

wenn sie einen durchsuchungsbefehl haben, können sie sogar deine wohnung betreten und durchwühlen!
aber ich denke du hast nichts verbrochen, oder?
dann musst du die ja auch nicht von deinem grundstück schmeißen. ;-)
Nur bei Gefahr im Verzug, mit Durchsuchungsbefehl oder mit Deinem Einverständnis dürfen die rein. Aber Fragen dürfen sie immer stellen und Du musst auch irgendwas antworten.
kannst ja die polizei holen... :) aber im ernst: ich würde die grünen männchen (okay, blau gibts ja auch) auf dem grundstück lassen.
Ich würde die Türe öffnen und fragen was sie wünschen. Wollen sie eine Auskunft, gebe ich die nach bestem Wissen und Gewissen preis. So muss es doch sein. Hast du allerdings etwas angestellt, kannst du die Auskunft dazu verweigern. Da wir in einem Rechtsstaat leben, muss man sich nicht selbst belasten - ist Sache der Polizei dir eine Straftat nachzuweisen. Aber besser ist man lebt ordentlich und stellt nichts an, dann muss man auch keine Angst haben. Wir sollten alle friedlich und ehrlich leben, dann sähe die Welt besser aus. Dann bräuchte es auch keine Polizei.
warum die polizei nicht rein lassen?? ist doch dein "freund und helfer" ;-) wenn du ne reine weste hast, wenn nicht haste eh ein problem