Darf man die Polizei im Auto per Handy anrufen?

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Die Frage ist so einfach nicht zu beantworten. Grundsätzlich ist das Telefonieren mit dem Handy in der Hand bei laufendem Motor verboten (egal ob das Auto fährt oder steht). Um gegen diese Vorschrift verstoßen zu dürfen, muss eine Notstandslage vorliegen. Und hierbei ist eine Güterabwägung zu treffen: ist das angegriffene Gut höher oder niedriger zu bewerten als das gefährdete? Und das kommt auf jeden Einzelfall an, d.h. man kann keine grundsätzliche Aussage treffen ob es erlaubt ist oder nicht.

Bei einem Unfall auf der BAB mit Verletzten dürfte es durchaus gerechtfertigt sein, wenn man nicht erst wartet, bis das Fahrzeug steht und der Motor aus ist, sondern sofort telefoniert; das Rechtsgut der Gesundheit und des Lebens ist höher zu bewerten als die Veerletzung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.

Ist bereits im Strafgesetzbuch geregelt:

**§ 34 Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.**

Du darfst dabei nicht fahren. Dein Beifahrer, fals vorhanden, kann natürlich jederzeit anrufen. Ansonsten musst du warten bus du anhalten konntest. Findige Wachtelmeister werden dir sonst ein Verwarn/oder Busgeld verpassen

Während der Fahrt darf dass die Polizei im Regelfall auch nicht. Zur sicheren Kommunikation dienen wie in anderen Bereitschaften auch das Funkgerät.

Telefonisch werden keine Anzeigen aufgenommen.Du mußt schon zur Polizei fahren.