Z.B. auf der Autobahn, wenn man jemanden melden will? Ich kann ja nicht einfach zum Telefonieren auf den Seitenstreifen fahren!?^^
Antworten (18)
-
5Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
DabbelDabbel
Die Frage ist so einfach nicht zu beantworten. Grundsätzlich ist das Telefonieren mit dem Handy in der Hand bei laufendem Motor verboten (egal ob das Auto fährt oder steht). Um gegen diese Vorschrift verstoßen zu dürfen, muss eine Notstandslage vorliegen. Und hierbei ist eine Güterabwägung zu treffen: ist das angegriffene Gut höher oder niedriger zu bewerten als das gefährdete? Und das kommt auf jeden Einzelfall an, d.h. man kann keine grundsätzliche Aussage treffen ob es erlaubt ist oder nicht.
Bei einem Unfall auf der BAB mit Verletzten dürfte es durchaus gerechtfertigt sein, wenn man nicht erst wartet, bis das Fahrzeug steht und der Motor aus ist, sondern sofort telefoniert; das Rechtsgut der Gesundheit und des Lebens ist höher zu bewerten als die Veerletzung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.
-
4Antwort von
Agnes10Agnes10
Du solltest ja sowieso eine Freisprechanlage im Auto haben!!!! Klar, dann darfst du die Polizei anrufen. Ansonsten lasse es den Beifahrer machen!!!
-
-
2Antwort von
SnakeshakeSnakeshake
Ja man darf und man darf sich nicht erwischen lassen.Ich denke mal nur in einem echtem Notfall.
-
-
2Antwort von
BrandeBrande
Natürlich! Aber natürlich mit Freisprechanlage..
außer es is ein übelster Notfall...
-
2Antwort von
Agonie6Agonie6
Du darfst dabei nicht fahren. Dein Beifahrer, fals vorhanden, kann natürlich jederzeit anrufen. Ansonsten musst du warten bus du anhalten konntest. Findige Wachtelmeister werden dir sonst ein Verwarn/oder Busgeld verpassen
-
2Antwort von
StadtreinigungStadtreinigung
Ja, aber nur in Notsituationen und Fälle, denn es ist Nachprüfbar
-
2Antwort von
AmpManAmpMan
Ja klar und dann meldet dich dein Hintermann weil du telefonierst. Ein Volk von Denunzianten. Das wird lustig.
-
2Antwort von
roehrchen61roehrchen61
Ja, auf die rechte spur, kurz anrufen, auflegen. Der nächste parkplatz kann ja eibnige km entfernt sein, und in einer gefahrensituation kann es auf sekunden ankommen---allerdings keine weiteren gespräche führen danach.
-
1Antwort von
schlaubertschlaubert
Telefonisch werden keine Anzeigen aufgenommen.Du mußt schon zur Polizei fahren.
-
1Antwort von
TennesyTennesy
Nein... nur im Stillstand erlaubt. Also den nächsten Rasthof bzw. Rastplatz aufsuchen...
MfG
-
0Antwort von
Trixie79Trixie79
Ja darfst du. Ich hatte diesen Fall schon. Vor ein paar Jahren auf dem Weg in die Disco, ist vor mir ein Auto gefahren, dass auf der Autobahn alle 3 Fahrspuren benutzte. Also sehr offensichtlich sehr stark alkoholisiert war. Ich habe das Auto verfolgt und der Polizei mit "Standleitung" immer mitgeteilt, wo wir uns befinden, bis uns der Streifenwagen gefunden hat und den Autofahrer angehalten hat.
Diese Frage teilen